altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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122 Die Herkunft <strong>der</strong> Familie von Maltzahn und ihr Auftreten in Pommern.<br />
Marschall und Rathe Hartwig Moltzan Schloß, Stadt und Vogtei Cummerow<br />
uebst allem Zubehör zu einem erblichen Mannlehen. Hierfür bezahlte <strong>der</strong><br />
Moltzan dem Herzoge 8000 rheinische Gulden. ') Diese Hingabe von herrschaftlichen<br />
Vogteien und Landesburgen zu erblichen Lehen gegen Geldzahlung<br />
steht in <strong>der</strong> ersten Zeit <strong>der</strong> Regierung Bogislaws X. nicht vereinzelt da.<br />
Sie hing mit <strong>der</strong> ewigen Geldnoth <strong>der</strong> Fürsten, <strong>der</strong> Schaffung von Söldnerheeren<br />
an Stelle des schwerfälligen Lehnsaufgebots, sowie mit <strong>der</strong> Verlegung<br />
<strong>der</strong> Regierungsgewalt in die fürstliche Kanzlei zusammen. Barthold ^)<br />
führt eine Reihe solcher Fälle an, wo mächtige Adelsfamilien Landesschlösser<br />
erwarben. Ihnen könnte auch noch die Belehnung <strong>der</strong> Podewils mit den<br />
fürstlichen Häusern Demmin und Crangen angereiht werden. Hartwig<br />
Moltzan mag den neuen Besitz, den seine Ahnen schon einmal als herzogliche<br />
Vögte in Händen hatten, sofort o<strong>der</strong> wenigstens bald darauf angetreten<br />
haben. Am 17. Mai 1486 wird er zum ersten Male als zu Cummerow<br />
wohnend bezeugt.") Hartwig I. (St.- u. A.-Taf. Nr. 70) starb am<br />
15. November 1500 und wurde in <strong>der</strong> Kirche zu Verchen begraben. El<br />
hinterließ drei Söhne, Heinrich IV., Joachim o<strong>der</strong> Achim II. und Iost I.<br />
(St.- u. A.-Taf. Nr. 73, 74, 75). Heinrich ging frühzeitig ohne Kin<strong>der</strong><br />
mit dem Tode ab, und die beiden an<strong>der</strong>en Brü<strong>der</strong> theilten das väterliche<br />
Erbe so, daß Achim Osten und Iost Cummerow bekamt) Des letzteren<br />
Söhne, Hartwig II. und Heinrich V. (St.- u. A.-Taf. Nr. 77 und 85)<br />
theilten Cummerow erst wie<strong>der</strong> am 25. August 1569, nachdem sie es bis<br />
dahin wohl wegen Unmündigkeit des jüngeren Bru<strong>der</strong>s gemeinsam besessen<br />
hatten. Die Theilung wurde vorgenommen durch zwölf dazu verordnete<br />
Bürger und Bauern aus Cummerow, Sommersdorf, Mesiger, Zcttemin und<br />
Duckow und im Beisein eines von Barnekow zu Demmin und des Pastors<br />
Swipert Riedow (?) zu Rothmannshagen, die von beiden Junkern dazu<br />
erbeten waren. Die Feldmark Cummerow lag in drei Schlägen, <strong>der</strong><br />
Bavensaat (Obersaat), Mittelsaat und Untersaat, und es wurden alle Fel<strong>der</strong><br />
und Stücke in denselben in zwei gleiche Theile nach gehöriger Vermessung<br />
getheilt, während die zu Cummerow gehörigen Zinsen, Hebungen und<br />
Dienste beson<strong>der</strong>s abgeschätzt und bewerthet worden zu sein scheinen. Am<br />
15. September erfolgte hierauf in Gegenwart des pommerschen Hofmeisters<br />
Ulrich von Schwerin und mehrerer Hahn, jedenfalls Verwandten <strong>der</strong> Wittwe<br />
des Iost, Ilse Hahn aus dem Hause Basedow, die Kavelung, wodurch<br />
') Lisch Nr. 663.<br />
2) Barthold, Gesch. von Rügen und Pommern IV, 1 S. 408.<br />
3) Lisch Nr. 673.<br />
5) Von dieser Theilung zwischen den beiden Brü<strong>der</strong>n erfahren wir zuerst aus<br />
einem noch späterhin zu erwähnenden Schiedssprüche des Herzogs Bogislaw von<br />
Pommern aus dem Jahre 1519.