altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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des 15. Jahrhun<strong>der</strong>ts. 153<br />
sich die Fälschung durch den großen unbeschriebenen Raum zwischen <strong>der</strong><br />
Schrift und dem Buge <strong>der</strong> Urkunde, da sie wohl auf eine vermuthlich radirte<br />
echte Urkunde von größerem Umfange geschrieben war und das Pergamentblatt<br />
nur zum kleinsten Theile ausfüllte. Endlich gestand Mickeldey sein<br />
Vergehen ein, behauptete aber, daß Kartz Kameke ihm ein mit dem<br />
herzoglichen Siegel versehenes Pergament gebracht, und er dann die Urkunde<br />
darauf geschrieben habe. Bei dieser Behauptung blieb er auch, als er im<br />
Laufe des Tages in <strong>der</strong> Kurie des Caminer Scholasters Detlef Suhm mit<br />
Kartz Kameke konfrontirt wurde, fügte aber noch hinzu, daß dieser mit<br />
<strong>der</strong> Urkunde, die keinerlei Beweiskraft besitze, nichts anfangen könne. Kameke<br />
dagegen sagte aus, daß Mickeldey keinen Brief für ihn geschrieben habe, und<br />
er überhaupt keinen die Interessen <strong>der</strong> Caminer Kirche o<strong>der</strong> des Herzogthums<br />
Pommern schädigenden Brief besäße.<br />
Von einem zweiten Briefe behauptete Mickeldey, daß <strong>der</strong> verstorbene<br />
Heinrich Usedom auf ein in seinem Besitze befindliches Pergament eine gegen<br />
die Caminer Kirche gerichtete Urkunde geschrieben habe, und daß er (Mickeldey)<br />
sie dann dem Könige Erich von Dänemark, Schweden und Norwegen<br />
überreicht habe.<br />
Die dritte gefälschte Urkunde betraf die Verleihung <strong>der</strong> Münzgerechtigkeit<br />
an die Stadt Stolp durch einen Herzog Bogislaw. Als Verfertiger<br />
dieses Briefes bezeichnete Mickeldey den Prior des Dominikanerklosters zu<br />
Camin l), <strong>der</strong> früher in gleicher Eigenschaft in Stolp gewesen war und eine<br />
besiegelte echte Urkunde radirte und darauf die Fälschung schrieb. Nach<br />
Kratz' Ansicht 2) ist die durch Herzog Bogislaw V. am 13. Juli 1368<br />
<strong>der</strong> Stadt Stolp verliehene Münzgerechtigkeit ^) mit dieser Fälschung identisch.<br />
Allerdings ist in dem Protokoll von einer Urkunde Bogislaws Vili. s^iiio<br />
äieti domini cluois »i^iHata.) die Rede, doch könnte das ein durch den<br />
gleichen Namen hervorgerufener Irrthum sein. Lei<strong>der</strong> ist uns das Münzprivileg<br />
von 1368 nur aus dem Transsumte <strong>der</strong> Herzoge Georg I. und<br />
Barnim XI. vom 9. Januar 1534 bekannt. Wenn Kratz' Annahme zutrifft,<br />
so würde <strong>der</strong> so häufige Fall eingetreten sein, daß Nachfolger des angeblichen<br />
Ausstellers eine ihnen zur Bestätigung vorgelegte Fälschung als echt<br />
anerkannt und beglaubigt habend)<br />
') Im Jahre 1427 war Michael Prior des Caminer Dominikanerklosters.<br />
Vgl. Originalurkunde vom 1. Dez. 1427 im Staatsarchive zu Stettin 8. r. Visthmn<br />
Camin Nr. 260.<br />
2) Siehe oben S. 152 Anm. 1.<br />
') Schott gen u. Krey sig, Dipl. Inst. 66rm. III, S. 56 Nr. 91.<br />
*) Einen solchen Fall haben wir z. B. unter den Urkunden für das Kloster<br />
Colbatz. Bgl. Pomm. Urk.-Buch I, S. 155.