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altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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des 15. Jahrhun<strong>der</strong>ts. 153<br />

sich die Fälschung durch den großen unbeschriebenen Raum zwischen <strong>der</strong><br />

Schrift und dem Buge <strong>der</strong> Urkunde, da sie wohl auf eine vermuthlich radirte<br />

echte Urkunde von größerem Umfange geschrieben war und das Pergamentblatt<br />

nur zum kleinsten Theile ausfüllte. Endlich gestand Mickeldey sein<br />

Vergehen ein, behauptete aber, daß Kartz Kameke ihm ein mit dem<br />

herzoglichen Siegel versehenes Pergament gebracht, und er dann die Urkunde<br />

darauf geschrieben habe. Bei dieser Behauptung blieb er auch, als er im<br />

Laufe des Tages in <strong>der</strong> Kurie des Caminer Scholasters Detlef Suhm mit<br />

Kartz Kameke konfrontirt wurde, fügte aber noch hinzu, daß dieser mit<br />

<strong>der</strong> Urkunde, die keinerlei Beweiskraft besitze, nichts anfangen könne. Kameke<br />

dagegen sagte aus, daß Mickeldey keinen Brief für ihn geschrieben habe, und<br />

er überhaupt keinen die Interessen <strong>der</strong> Caminer Kirche o<strong>der</strong> des Herzogthums<br />

Pommern schädigenden Brief besäße.<br />

Von einem zweiten Briefe behauptete Mickeldey, daß <strong>der</strong> verstorbene<br />

Heinrich Usedom auf ein in seinem Besitze befindliches Pergament eine gegen<br />

die Caminer Kirche gerichtete Urkunde geschrieben habe, und daß er (Mickeldey)<br />

sie dann dem Könige Erich von Dänemark, Schweden und Norwegen<br />

überreicht habe.<br />

Die dritte gefälschte Urkunde betraf die Verleihung <strong>der</strong> Münzgerechtigkeit<br />

an die Stadt Stolp durch einen Herzog Bogislaw. Als Verfertiger<br />

dieses Briefes bezeichnete Mickeldey den Prior des Dominikanerklosters zu<br />

Camin l), <strong>der</strong> früher in gleicher Eigenschaft in Stolp gewesen war und eine<br />

besiegelte echte Urkunde radirte und darauf die Fälschung schrieb. Nach<br />

Kratz' Ansicht 2) ist die durch Herzog Bogislaw V. am 13. Juli 1368<br />

<strong>der</strong> Stadt Stolp verliehene Münzgerechtigkeit ^) mit dieser Fälschung identisch.<br />

Allerdings ist in dem Protokoll von einer Urkunde Bogislaws Vili. s^iiio<br />

äieti domini cluois »i^iHata.) die Rede, doch könnte das ein durch den<br />

gleichen Namen hervorgerufener Irrthum sein. Lei<strong>der</strong> ist uns das Münzprivileg<br />

von 1368 nur aus dem Transsumte <strong>der</strong> Herzoge Georg I. und<br />

Barnim XI. vom 9. Januar 1534 bekannt. Wenn Kratz' Annahme zutrifft,<br />

so würde <strong>der</strong> so häufige Fall eingetreten sein, daß Nachfolger des angeblichen<br />

Ausstellers eine ihnen zur Bestätigung vorgelegte Fälschung als echt<br />

anerkannt und beglaubigt habend)<br />

') Im Jahre 1427 war Michael Prior des Caminer Dominikanerklosters.<br />

Vgl. Originalurkunde vom 1. Dez. 1427 im Staatsarchive zu Stettin 8. r. Visthmn<br />

Camin Nr. 260.<br />

2) Siehe oben S. 152 Anm. 1.<br />

') Schott gen u. Krey sig, Dipl. Inst. 66rm. III, S. 56 Nr. 91.<br />

*) Einen solchen Fall haben wir z. B. unter den Urkunden für das Kloster<br />

Colbatz. Bgl. Pomm. Urk.-Buch I, S. 155.

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