altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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Die Herkunft <strong>der</strong> Familie von Maltzcchn und ihr Auftreten in Pommern.<br />
Noch an demselben Tage erschienen Albrecht Moltzan und die Vormün<strong>der</strong><br />
seiner unmündigen Neffen (St.- u. A.-Taf. Nr. 825, 832 u. 833)<br />
in Vanselow und brachten an, daß einige zum Osten'schen Pfandgnte<br />
gehörigen Plätze nach Vanselow gezogen wären. Sie legten in Anbetracht,<br />
daß die Pfandjahre nun bald verflossen wären, Verwahrung dagegen ein.<br />
Man gab ihnen aber zur Antwort, daß diese Plätze, die auf dem Schmarsower<br />
Felde lagen, nicht in den Anschlag gebracht wären.^)<br />
Jürgen Moltzan glaubte, wie schon bemerkt, bei dieser Theilung verkürzt<br />
zu sein, und klagte deswegen beim Lehnsherrn, bis endlich durch<br />
dessen Vermittelung am 17. Mai 1599 zu Eldena ein Vergleich zwischen<br />
Ernst Ludwig und Jürgen zu Stande kam. Letzterer trat seinem Bru<strong>der</strong><br />
das Pfandgut Osten für Cummerow ab, zahlte ihm noch 5000 Gulden<br />
heraus und übernahm außerdem 2000 Gulden Schulden, welche auf Osten<br />
geschlagen waren. Endlich trat er Ernst Ludwig sein Recht ab für den<br />
Fall, daß <strong>der</strong> Sarowschc Antheil über kurz und lang erblich verkauft würde.<br />
Von deu weiteren, doch unwesentlichen Bestimmungen des Vertrages kann<br />
hier abgesehen werden. Zum Schluß ist darin noch bemerkt, daß sich die<br />
beiden Brü<strong>der</strong> die Hände gereicht und christlich und brü<strong>der</strong>lich mit einan<strong>der</strong><br />
versöhnt hätten.')<br />
Von den drei Brü<strong>der</strong>n saß Hartwig III. auf Vanselow, bis er hm<br />
um 1632 von den Kaiserlichen erschossen wurde. Da er kin<strong>der</strong>los war,<br />
fiel dieses Gut lehnsrechtlich an die drei Söhne seines Bru<strong>der</strong>s Jürgen:<br />
Hartwig IV., Philipp Heinrich und Joachim Ernst (St.- u. A.-Taf. Nr. 105<br />
bis 107). 2) In <strong>der</strong> Erbtheilung zwischen ihnen kam Vanselow an Joachim<br />
Ernst, welcher 1638 ohne Leibeserben starb, nachdem ihm seine Brü<strong>der</strong>,<br />
ebenfalls kin<strong>der</strong>los, schon im Tode vorangegangen waren. Daher wurde<br />
Venz Heinrich Moltzan (St.- u. A.-Taf. Nr. 108), <strong>der</strong> Enkel Heinrichs V.<br />
und überhaupt <strong>der</strong> letzte männliche Sprößling <strong>der</strong> Linie Osten-Cummerow,<br />
ihr Lehnserbe, konnte aber dm Besitz wegen <strong>der</strong> übergroßen Verschuldung<br />
seiner Vorfahren und Erblasser überhaupt nicht antreten. 1654 mußten<br />
seine Vormün<strong>der</strong> das Gut Vanselow, um solches zu erhalten, nachdem es<br />
durch die Vertheilung <strong>der</strong> Bauern an verschiedene Creditoren „ins äußerste<br />
Ver<strong>der</strong>ben" gebracht war, ferner zur Bezahlung von Gerichtskosten und<br />
endlich, um ihr Mündel Venz Heinrich aus dem Schuldthurm zu Leyden<br />
in Holland zu befreien, an den Obersten Konrad Mardefeldt, Kommandanten<br />
in Demmin, verpfänden.<br />
') Archiv Cummerow I. 12. - K. Staatsarchiv Stettin Tit. 60 d Nr. 61<br />
Fol. 223.<br />
') Ebenda N. I. Nr. 12 Fol. 1-5.<br />
3) K. Staatsarchiv Stettin Msc. II. 10 a Fol. 850 ff.