altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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Die Herkunft <strong>der</strong> Familie von Maltzahn und ihr Auftreten in Pommern.<br />
werde den Hof auf Albrechts Kosten aufbauen lassen und <strong>der</strong>en künftiger<br />
Wie<strong>der</strong>erstattung gewärtig sein. Er beklagt sich endlich, daß die Sarower<br />
ihm nicht, wie sie nach <strong>der</strong> Pfandverschreibung schuldig wären, die Gewähr<br />
o<strong>der</strong> Eviktion für den ungestörten Besitz des Gutes leisteten/) Diese Beeinträchtigung<br />
sollte durch die Fürstliche Wittwe zu Loitz, welche von Heinrich<br />
Moltzans Gläubigern die an<strong>der</strong>e Hälfte von Osten erworben hatte, dadurch<br />
erfolgt sein, daß sie einen beiden Inhabern gemeinsamen Platz (ßsineins<br />
li-Msit) auf dem Schlosse Osten habe umpflügen und mit Leinsamen<br />
besäen lassen. Auch später klagte Ernst Ludwig über Beschwerungen von<br />
Seiten <strong>der</strong> Wittwe. So hätte sie ihm den Tollenseftuß versperrt, hin<strong>der</strong>e<br />
ihn an <strong>der</strong> Heuwerbung und mache ihm die Uekeritzer Bauern streitig.<br />
Auch hätten Diebe drei eiserne Anker aus dem Fundament des großen<br />
Fangclthurms gebrochen. Er for<strong>der</strong>te für dieses alles 1610 abermalG die<br />
Eviktion des Pfandgutes, aber Albrechts Sohn, Christoph Lüdeke, erwi<strong>der</strong>te<br />
seelenruhig, das ginge ihn nichts an. Ernst Ludwig säße in den Gütern,<br />
so solle er sie auch gebührlich vertreten und darauf bedacht sein, daß er sie<br />
so wie<strong>der</strong> abliefere, wie er sie empfangen habe/) Ernst Ludwig starb am<br />
14. Dezember 1622 und liegt in <strong>der</strong> Kirche zu Schmarsow begraben, wo<br />
sein mit Ahnenwappen geschmücktes Epitaph noch heute zu sehen ist. Seine<br />
Frau, Maria von Namin, lebte noch 1630 zu Ostens)<br />
Jene Hälfte dann, welche die Linie Osten-Cummerow an dem alten<br />
Stammsitze hatte, war nach 1515, wo <strong>der</strong> älteste Sohn Hartwigs I.,<br />
Heinrich IV. (St.- u. A.-Taf. Nr. 73) starb, an dessen Brü<strong>der</strong>, den schon<br />
erwähnten Achim und Iost I. (Nr. 74 und 75) gekommen. Diese theilten<br />
das väterliche und brü<strong>der</strong>liche Erbe so, daß Achim Osten und Iost<br />
Cummerow erhielt. Achims Neffen und Erben, Hartwig II. und Heinrich V.,<br />
schritten 1566 abermals zur Theilung. Beide nahmen je eine Hälfte von<br />
Cummerow und theilten auch Osten in zwei Lose, von denen das halbe<br />
Schloß Osten Heinrich und Vanselow Hartwig zufiel. Letzterem sollten<br />
auch vom Bru<strong>der</strong>, weil er in dem neu zu erbauenden Sitze Vanselow nicht<br />
die „Herrlichkeit und Bequemlichkeit", wie in Schloß Osten haben könnte,<br />
noch 2000 Thaler herausgezahlt werden. Heinrichs Antheil zur Osten<br />
betrug 39 Hufen, Vanselow dagegen umfaßte 44^), doch war das Ostensche<br />
Gut trotzdem besser; denn es wurde später auf 46 844 Gulden abgeschätzt<br />
und Vanselow nur auf 32 700. Deshalb erhielt Hartwig wohl auch außer<br />
letzterem noch das Ostensche Pfandgut zu seinem Theil. Zu Vanselow<br />
kam das Dorf Penfin ganz, während die übrigen Hebungen und Dienste<br />
1) Archiv Cummerow N. 1. 13.<br />
2) Nach dem Schuldbriefe über 50 Gulden an die Kirche zu Utzedel ä. ä. 1630<br />
Jan. 17; Mittheilung des Pastors Diekmann-Beggerow.<br />
2) Kahldensche Hufenmatrikel von 1628 im Archiv Gültz.