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altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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— VII —<br />

Kirche ist bald nach <strong>der</strong> Reformation profanirt und wurde zuerst als<br />

herzogliches Korn- und Futterhaus benutzt; nach <strong>der</strong> preußischen Besitzergreifung<br />

wurde sie, in mehrere Geschosse eingetheilt, als Arsenal verwendet.<br />

Obwohl sie ihre Gewölbe verloren hat und die Fenster jetzt vermauert sind,<br />

hat sich im Innern doch von den alten Formen soviel erhalten, daß es<br />

nicht schwer sein würde, die Kirche wie<strong>der</strong> in ihrer alten Gestalt herzustellen;<br />

zumal das vorhandene Gemäuer durchaus gesund und fest erscheint. Obwohl<br />

das betreffende Gelände erst nach zwei Jahren zur Veräußerung kommen<br />

soll, wird es Aufgabe des Konservators sein, für die Erhaltung und<br />

Erneuerung des um 1300 entstandenen Baues einzutreten. Eigenthümer<br />

ist zur Zeit <strong>der</strong> Reichsfiskus. Bei <strong>der</strong> allbekannten Kirchennoth Stettins<br />

dürfte die Erhaltung <strong>der</strong> Kirche nicht bloß aus Rücksichten <strong>der</strong> Denkmalpflege<br />

geboten sein.<br />

In Pyritz steht von dem ehemaligen Franziskanerkloster noch ein<br />

kleiner Theil <strong>der</strong> Wohnräume, die Kirche und die Wirthschaftsgebäude sind<br />

schon längst beseitigt. Es war im Werke, auch den durch schöne Kreuzgewölbe<br />

ausgezeichneten Rest nie<strong>der</strong>zulegen und dadurch Platz für ein Schulhaus<br />

zu gewinnen. Der Einspruch des Konservators hat dies verhin<strong>der</strong>t.<br />

Mit gleichem Erfolg hat sich <strong>der</strong> Konservator gegen das Vermauern<br />

<strong>der</strong> drei allein noch offenen Laubenbögen am Rathhaus zu Treptow a. R.<br />

ausgesprochen.<br />

Beson<strong>der</strong>s schwierig ist es, die Stadtmauern und Thore zu<br />

schützen, da allen bestehenden Verordnungen zum Trotze noch immer große<br />

Theile <strong>der</strong> Mauern ohne jede Anfrage und ohne Erlaubniß <strong>der</strong> vorgesetzten<br />

Behörde verschwinden, so z. B. 1900 in Treptow a. R. Es mag in dieser<br />

Beziehung verwiesen werden auf die in <strong>der</strong> Nr. 5 des 4. Jahrganges <strong>der</strong><br />

„Denkmalpflege" enthaltene Darstellung des Geh. Ober-Regierungsraths a. D.<br />

v. Polenz, <strong>der</strong> über die Nie<strong>der</strong>legung eines Theiles <strong>der</strong> Stadtmauer von<br />

Löwenberg i. Schl. berichtet. Hier ist ein deswegen angestrengter Prozeß<br />

auch von den ordentlichen Gerichten endgültig zu Gunsten <strong>der</strong> von dem<br />

Konservator geltend gemachten Gesichtspunkte und im Sinne <strong>der</strong> Erhaltung<br />

<strong>der</strong> Denkmäler entschieden.<br />

Die von <strong>der</strong> Stadtbehörde in Treptow a. R. angegebene Begründung,<br />

daß die Mauer, welche einzustürzen gedroht, von Unbefugten, die zu<br />

ermitteln nicht gelungen, abgetragen sei, dürfte schwerlich als ausreichend<br />

anerkannt werden.<br />

Wo es gilt, einem auf an<strong>der</strong>e Art nicht zu befriedigenden Verkehrsbedürfnisse<br />

zu genügen, dort wird auch die Denkmalpflege immer mit einem<br />

Durchbruch von entsprechen<strong>der</strong> Breite o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anlage einer Pforte in <strong>der</strong><br />

Mauer sich einverstanden erklären, wie in Pyritz (wo fast noch die ganze<br />

Stadtmauer erhalten ist), in Gartz a. O. und auch in Treptow a. R.<br />

Valtische Studien N. F. VI. 13

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