altijsckb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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— VII —<br />
Kirche ist bald nach <strong>der</strong> Reformation profanirt und wurde zuerst als<br />
herzogliches Korn- und Futterhaus benutzt; nach <strong>der</strong> preußischen Besitzergreifung<br />
wurde sie, in mehrere Geschosse eingetheilt, als Arsenal verwendet.<br />
Obwohl sie ihre Gewölbe verloren hat und die Fenster jetzt vermauert sind,<br />
hat sich im Innern doch von den alten Formen soviel erhalten, daß es<br />
nicht schwer sein würde, die Kirche wie<strong>der</strong> in ihrer alten Gestalt herzustellen;<br />
zumal das vorhandene Gemäuer durchaus gesund und fest erscheint. Obwohl<br />
das betreffende Gelände erst nach zwei Jahren zur Veräußerung kommen<br />
soll, wird es Aufgabe des Konservators sein, für die Erhaltung und<br />
Erneuerung des um 1300 entstandenen Baues einzutreten. Eigenthümer<br />
ist zur Zeit <strong>der</strong> Reichsfiskus. Bei <strong>der</strong> allbekannten Kirchennoth Stettins<br />
dürfte die Erhaltung <strong>der</strong> Kirche nicht bloß aus Rücksichten <strong>der</strong> Denkmalpflege<br />
geboten sein.<br />
In Pyritz steht von dem ehemaligen Franziskanerkloster noch ein<br />
kleiner Theil <strong>der</strong> Wohnräume, die Kirche und die Wirthschaftsgebäude sind<br />
schon längst beseitigt. Es war im Werke, auch den durch schöne Kreuzgewölbe<br />
ausgezeichneten Rest nie<strong>der</strong>zulegen und dadurch Platz für ein Schulhaus<br />
zu gewinnen. Der Einspruch des Konservators hat dies verhin<strong>der</strong>t.<br />
Mit gleichem Erfolg hat sich <strong>der</strong> Konservator gegen das Vermauern<br />
<strong>der</strong> drei allein noch offenen Laubenbögen am Rathhaus zu Treptow a. R.<br />
ausgesprochen.<br />
Beson<strong>der</strong>s schwierig ist es, die Stadtmauern und Thore zu<br />
schützen, da allen bestehenden Verordnungen zum Trotze noch immer große<br />
Theile <strong>der</strong> Mauern ohne jede Anfrage und ohne Erlaubniß <strong>der</strong> vorgesetzten<br />
Behörde verschwinden, so z. B. 1900 in Treptow a. R. Es mag in dieser<br />
Beziehung verwiesen werden auf die in <strong>der</strong> Nr. 5 des 4. Jahrganges <strong>der</strong><br />
„Denkmalpflege" enthaltene Darstellung des Geh. Ober-Regierungsraths a. D.<br />
v. Polenz, <strong>der</strong> über die Nie<strong>der</strong>legung eines Theiles <strong>der</strong> Stadtmauer von<br />
Löwenberg i. Schl. berichtet. Hier ist ein deswegen angestrengter Prozeß<br />
auch von den ordentlichen Gerichten endgültig zu Gunsten <strong>der</strong> von dem<br />
Konservator geltend gemachten Gesichtspunkte und im Sinne <strong>der</strong> Erhaltung<br />
<strong>der</strong> Denkmäler entschieden.<br />
Die von <strong>der</strong> Stadtbehörde in Treptow a. R. angegebene Begründung,<br />
daß die Mauer, welche einzustürzen gedroht, von Unbefugten, die zu<br />
ermitteln nicht gelungen, abgetragen sei, dürfte schwerlich als ausreichend<br />
anerkannt werden.<br />
Wo es gilt, einem auf an<strong>der</strong>e Art nicht zu befriedigenden Verkehrsbedürfnisse<br />
zu genügen, dort wird auch die Denkmalpflege immer mit einem<br />
Durchbruch von entsprechen<strong>der</strong> Breite o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anlage einer Pforte in <strong>der</strong><br />
Mauer sich einverstanden erklären, wie in Pyritz (wo fast noch die ganze<br />
Stadtmauer erhalten ist), in Gartz a. O. und auch in Treptow a. R.<br />
Valtische Studien N. F. VI. 13