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Jens Clausen Umsteuern oder Neugründen?

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Umweltmanagement in Unternehmen<br />

Innovation 14 (siehe z. B. Dirk Gawlinski et al. 1986). Die Beauftragten erwähnten<br />

dabei häufige Konflikte mit Behörden und Produktionsabteilungen, dagegen kaum<br />

mit der Planungs- und Entwicklungsabteilung – dies wohl deshalb, weil mangels<br />

Kontakt kaum Anlass zu Konflikten vorhanden war.<br />

Die Initiativen der EU-Kommission vom Beginn der 90er-Jahre reflektierten<br />

damit die Unmöglichkeit, die Vielfalt der vorstellbaren Problemlagen und<br />

Lösungen im industriellen Umweltschutz durchzuregulieren, d. h. letztlich<br />

vorauszusehen. In einem frühen Vortrag zur EG-Öko-Audit-Verordnung führte der<br />

damalige Verantwortliche der EG-Kommission, Bernardo Delogu (1992: 3 f.), aus:<br />

"The arising of major environmental problems is due in particular, to the failure of<br />

market mechanisms in this area: without intervention of public powers, the cost of<br />

pollution is seldom borne by polluters. This has necessitated massive recourse to<br />

regulations and standards, controls and inspections: the well known command and<br />

control approach.<br />

Complementary routes are now being explored, aiming at restoring as far as<br />

possible the market signals in this field, such as use of fiscal instruments, civil<br />

liability and promoting competition on the ground of the environment. Eco-<br />

Labelling and Eco-Audit are Community initiatives to this, last mentioned approach.<br />

.... Participation in this scheme would facilitate ....the duties of control<br />

authorities and contribute to simplify the implementation of their controls,..." Die<br />

Einordnung der EG-Öko-Audit-Verordnung als komplementäres, d. h. ergänzendes<br />

Instrument zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften ist eindeutig. Die Verordnung<br />

soll Kontrollen der Behörden denn auch erleichtern, nicht ersetzen. "The basic idea<br />

behind this initiative is that the environment is not just a matter of technical regulations,<br />

standards and inspection. Environmental protection could not work effectively<br />

without full motivation and involvement of companies top management and<br />

participation of the public. The trend towards a greener culture in the business<br />

community must be actively encouraged" (Delogu 1992: 20). Insgesamt ist die<br />

Argumentation von Delogu logisch. Ökologische Sachverhalte sind oft zu komplex,<br />

um gesetzlich geregelt zu werden. Die nicht regulierbare Lücke wird durch ein<br />

eigendynamisches System geschlossen, welches Management, Beschäftigte und<br />

Öffentlichkeit einbezieht und letztlich zu einem ökologischen Wettbewerb<br />

zwischen den Unternehmen führt, das alles aber auf der Basis des Umweltrechtes,<br />

nicht anstatt.<br />

14<br />

Eine von Gawlinski durchgeführte Befragung von Betriebsbeauftragten ergab auf einer Skala von<br />

1 bis 5: zuständig für Kontrolle 4,8; für Schulung 3,6 und für Innovation 3,0.<br />

21

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