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Jens Clausen Umsteuern oder Neugründen?

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Umweltmanagement in Unternehmen<br />

Auch die Gewerkschaften bemängeln, dass die Forderung nach der<br />

wirtschaftlich vertretbaren Anwendung der besten verfügbaren Technik in EMAS II<br />

fehlt (Putzhammer 2001). Des Weiteren würden sie sich, trotz der Verbesserungen<br />

von EMAS II gegenüber EMAS I in dieser Hinsicht, mehr verpflichtende Elemente<br />

der Mitarbeiterpartizipation wünschen.<br />

Aus der Sicht des BDI sind in vier Bereichen erhebliche Verbesserungen von<br />

EMAS II gegenüber EMAS I erreicht worden (Mittelbach 2001):<br />

1. Die Struktur ist einfacher und transparenter.<br />

2. Es besteht durch Übernahme von Teilen der ISO 14 001 nun Kompatibilität<br />

mit den privaten Standards der Wirtschaft.<br />

3. Es besteht Klarheit darüber, dass die zusätzlichen Anforderungen von EMAS<br />

auf der Ebene der Umweltpolitik, der Umweltziele und im Bereich der<br />

Berichterstattung liegen.<br />

4. Das neue Logo und Alternativen in der Nutzung der Umwelterklärung schaffen<br />

mehr Kommunikationsmöglichkeiten.<br />

Aber die Industrie sieht auch Defizite, die die Teilnahmebereitschaft der<br />

Unternehmen einschränken (UNICE 1999a, Mittelbach 2001):<br />

1. EMAS II ist nicht hinreichend mit anderen europäischen Regulierungsvorhaben<br />

vernetzt. Dies betrifft z. B. die Integrierte Produktpolitik, die IPPC-Richtlinie,<br />

den Emissionshandel und die Umwelthaftung.<br />

2. Die nationalen Aktivitäten der Deregulierung sind generell kaum effektiv.<br />

3. Nationale und regionale Deregulierungsaktivitäten sind nicht konsistent.<br />

Generell wird EMAS als mögliches Instrument gesehen, das Vertrauen zwischen<br />

Unternehmen und Verwaltung, auf Basis verlässlicher Information und<br />

Kommunikation, zu erhöhen. Aber der Staat verharrt bei der Gewerbeaufsicht doch<br />

sehr beim „command and control” Ansatz und die Deregulierung kommt nicht<br />

voran. Dies wirkt sich auch auf die Teilnehmerzahl von EMAS und ISO 14 001 aus.<br />

“Therefore UNICE considers that a valid differentiation of EMAS Registration<br />

from ISO 14 001 certification should also be through the provision of some form of<br />

direct regulatory relief for EMAS-registered organisations” (UNICE 1999b).<br />

Deregulierungsvorteile, die außer EMAS-Teilnehmern auch ISO 14 001-<br />

Teilnehmern zugute kommen, werden aber eher die Teilnehmerzahlen der ISO 14<br />

001 erhöhen, da EMAS in der Wirtschaft als aufwändiger gilt. Lothar Knopp (2001)<br />

sieht auch aus rechtlicher Sicht die Entlastungspotenziale noch nicht so weit<br />

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