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Anhang - Institut für Zeitgeschichte

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Renaissance und Zerstörung der kommunalen Selbstverwaltung in der SBZ 459<br />

1947/48 freilich noch einige Jahre, ehe diese <strong>Institut</strong>ion eines demokratischen und<br />

selbstbewußten Bürgertums endgültig ausgelöscht war.<br />

1. Der Neuaufbau kommunaler Verwaltungen 1945/46<br />

Im Zuge der Eroberung der mitteldeutschen Gebiete, die später zum Territorium<br />

der SBZ gehörten, durch die Rote Armee (Februar bis Anfang Mai 1945) wurden<br />

die führenden Persönlichkeiten der deutschen Verwaltung auf Orts- und Kreisebene,<br />

welche meist der NSDAP angehört hatten, rigoros aus ihren Ämtern entfernt.<br />

Beim Aufbau einer neuen „antifaschistischen" Kommunalverwaltung konnten<br />

sich die sowjetischen Ortskommandanturen in den ersten Tagen und Wochen teilweise<br />

auf deutsche „Antifaschistische Ausschüsse" oder „Volkskomitees" stützen, die<br />

sich vor allem in größeren Städten unmittelbar vor oder nach der Besetzung gebildet<br />

hatten. Zum Teil ließen sich die Kommandeure der sowjetischen Truppen bei der<br />

politischen Säuberung und personellen Neubesetzung der kommunalen Verwaltungen<br />

auch von den ihnen zugeteilten „Frontbeauftragten" des „Nationalkomitees<br />

,Freies Deutschland'" (NKFD) beraten. Seit Ende April/Anfang Mai wurden jedoch<br />

die drei sogenannten Initiativgruppen der KPD, die das Zentralkomitee der Partei<br />

mit den drei nach Mitteldeutschland vorrückenden sowjetischen Frontgruppen in<br />

Marsch gesetzt hatte, zu den wichtigsten Helfern der Roten Armee. Im Rahmen der<br />

Einsatzplanung dieser Gruppen waren bereits Anfang April 1945 von der KPD-Führung<br />

im Moskauer Exil „Richtlinien <strong>für</strong> die Arbeit der deutschen Antifaschisten in<br />

dem von der Roten Armee besetzten Gebiet" erarbeitet worden 6 .<br />

Diese Richtlinien bildeten die programmatische Grundlage <strong>für</strong> die Tätigkeit der<br />

KPD-Initiativgruppen. Die Richtlinien verpflichteten „(d)ie auf dem besetzten deutschen<br />

Gebiet tätigen Antifaschisten ..., in vollem Einvernehmen mit der Besatzungsbehörde"<br />

zu arbeiten. Die konkreteren Aussagen betrafen den Aufbau einer einheitlich<br />

gegliederten Stadt- und Gemeindeverwaltung: „Nach Ernennung eines Bürgermeisters<br />

durch den Ortskommandanten der Roten Armee wird eine Gemeindeverwaltung<br />

aus fünf bis sieben Antifaschisten geschaffen. Je nach Größe der Stadt<br />

werden Abteilungen gebildet: Ernährung, Wohnung, städtische Betriebe (Gas, Wasser,<br />

Elektrizität, Transport), Gewerbe/Handwerk/Handel, Gesundheitswesen und<br />

Fürsorge <strong>für</strong> Kinder/Invaliden und Schwerkriegsbeschädigte, Volksbildung (Kurse,<br />

Bibliotheken, Schulen, Film), Finanzen." Die Gemeindeverwaltungen sollten mit<br />

Personen besetzt werden, „die schon vor 1933 antifaschistischen Organisationen<br />

angehört haben und während der Hitlerherrschaft standhaft geblieben sind", des<br />

weiteren mit Arbeitern aus dem aktiven Widerstand sowie „entwicklungsfähigen"<br />

6 Die „Richtlinien" waren am 5. April 1945 durch das Politbüro der KPD gebilligt worden. Das<br />

Dokument abgedruckt in: Horst Laschitza, Kämpferische Demokratie gegen Faschismus. Die programmatische<br />

Vorbereitung auf die antifaschistisch-demokratische Ordnung in Deutschland durch<br />

die Parteiführung der KPD, Berlin (Ost) 1969, S. 247 ff.

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