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Erfahrungsbericht Forschungssemester - Hochschule für Polizei

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Praxissemester in der Anwaltskanzlei<br />

Prof. Dr. Michael Dörschuck<br />

Im Sommersemester 2010 absolvierte ich ein Praxissemester in der Anwaltskanzlei<br />

Kaiser, Kappes & Kollegen in Buchen, Eberbach und Limbach (Nordbaden). Ermöglicht<br />

wird das durch das Landeshochschulrecht, wonach Praxis- und <strong>Forschungssemester</strong><br />

<strong>für</strong> Dozenten alle vier Jahre vorgesehen sind. Rechtsanwalt Dr. Kaiser ist Fachanwalt<br />

<strong>für</strong> Verwaltungsrecht und <strong>für</strong> Bau- und Architektenrecht. Ganz untreu wurde ich<br />

unserer <strong>Hochschule</strong> nicht, da hier vor allem im Rahmen der Vorlesungsplanung und<br />

der Planung der Module gerade in meinem Praxissemester viel Arbeit <strong>für</strong> mich anfiel.<br />

Durch das Praxissemester erhielt ich einen unschätzbaren Einblick in die Tätigkeit und<br />

Arbeitsweise eines Rechtsanwalts und zwar aus der Innensicht. Dies vervollständigt<br />

und vertiefte mein Verständnis beispielsweise auch <strong>für</strong> die Rolle des Anwalts in Strafverfahren.<br />

Man denke nur an die an unserer <strong>Hochschule</strong> immer wieder geführte Diskussion<br />

der möglichst frühzeitigen (oder möglichst späten?) Belehrung des Beschuldigten<br />

über die Möglichkeit sich eines Anwalts zu bedienen (§ 136 StPO). Fachlich<br />

gab es durch die eigenständige Bearbeitung von Mandaten auch wertvolle Anregungen<br />

<strong>für</strong> die Vorlesungen z.B. im Verwaltungs-/<strong>Polizei</strong>recht, Staatshaftungsrecht, Umweltschutzrecht.<br />

Als Beispiel will ich nur zwei Mandate nennen, in denn es um Staatshaftungsrecht<br />

bzw. Entschädigungsrecht ging.<br />

In dem einen Fall ging es darum, dass in der Nachbarschaft der Mandanten ein Schützenhaus<br />

betrieben wurde. Die Lärmbelästigung durch die Schießgeräusche wurde moniert.<br />

Hierzu mussten die Regelungen im Immissionsschutzrecht und im Bebauungsplan<br />

analysiert werden. Interessant war hier, dass von der Gemeinde festgelegte Anforderungen<br />

an den Schallschutz aus Kostengründen niemals realisiert wurden. Auch<br />

die staatlichen Behörden verfolgten die Umsetzung dieser Auflagen - vorsichtig formuliert<br />

– nicht mit dem nötigen Nachdruck. Hier spielt natürlich auch die gesellschaftliche<br />

Stellung des Schützenvereins in dieser Gemeinde eine Rolle. Der Bürgermeister<br />

hat die Mandanten offen darauf hingewiesen, dass ein rechtlicher Erfolg mit gesellschaftlichen<br />

Nachteilen verbunden sein wird. Insofern waren hier auch Amtshaftungsansprüche<br />

und auch Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung im Raum.<br />

Zumindest wurden solche Schritte in Aussicht gestellt. Allerdings muss man wissen,<br />

dass die Gerichte erfahrungsgemäß solche Amtshaftungsklagen meistens abweisen (zu<br />

ca. 90%).<br />

Im anderen Fall wurde dem Mandanten per Bebauungsplan verboten, hinter seinem<br />

Haus eine Garage beziehungsweise einen Stellplatz zu errichten. Der Bebauungsplan<br />

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