Erfahrungsbericht Forschungssemester - Hochschule für Polizei
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Praxissemester in der Anwaltskanzlei<br />
Prof. Dr. Michael Dörschuck<br />
Im Sommersemester 2010 absolvierte ich ein Praxissemester in der Anwaltskanzlei<br />
Kaiser, Kappes & Kollegen in Buchen, Eberbach und Limbach (Nordbaden). Ermöglicht<br />
wird das durch das Landeshochschulrecht, wonach Praxis- und <strong>Forschungssemester</strong><br />
<strong>für</strong> Dozenten alle vier Jahre vorgesehen sind. Rechtsanwalt Dr. Kaiser ist Fachanwalt<br />
<strong>für</strong> Verwaltungsrecht und <strong>für</strong> Bau- und Architektenrecht. Ganz untreu wurde ich<br />
unserer <strong>Hochschule</strong> nicht, da hier vor allem im Rahmen der Vorlesungsplanung und<br />
der Planung der Module gerade in meinem Praxissemester viel Arbeit <strong>für</strong> mich anfiel.<br />
Durch das Praxissemester erhielt ich einen unschätzbaren Einblick in die Tätigkeit und<br />
Arbeitsweise eines Rechtsanwalts und zwar aus der Innensicht. Dies vervollständigt<br />
und vertiefte mein Verständnis beispielsweise auch <strong>für</strong> die Rolle des Anwalts in Strafverfahren.<br />
Man denke nur an die an unserer <strong>Hochschule</strong> immer wieder geführte Diskussion<br />
der möglichst frühzeitigen (oder möglichst späten?) Belehrung des Beschuldigten<br />
über die Möglichkeit sich eines Anwalts zu bedienen (§ 136 StPO). Fachlich<br />
gab es durch die eigenständige Bearbeitung von Mandaten auch wertvolle Anregungen<br />
<strong>für</strong> die Vorlesungen z.B. im Verwaltungs-/<strong>Polizei</strong>recht, Staatshaftungsrecht, Umweltschutzrecht.<br />
Als Beispiel will ich nur zwei Mandate nennen, in denn es um Staatshaftungsrecht<br />
bzw. Entschädigungsrecht ging.<br />
In dem einen Fall ging es darum, dass in der Nachbarschaft der Mandanten ein Schützenhaus<br />
betrieben wurde. Die Lärmbelästigung durch die Schießgeräusche wurde moniert.<br />
Hierzu mussten die Regelungen im Immissionsschutzrecht und im Bebauungsplan<br />
analysiert werden. Interessant war hier, dass von der Gemeinde festgelegte Anforderungen<br />
an den Schallschutz aus Kostengründen niemals realisiert wurden. Auch<br />
die staatlichen Behörden verfolgten die Umsetzung dieser Auflagen - vorsichtig formuliert<br />
– nicht mit dem nötigen Nachdruck. Hier spielt natürlich auch die gesellschaftliche<br />
Stellung des Schützenvereins in dieser Gemeinde eine Rolle. Der Bürgermeister<br />
hat die Mandanten offen darauf hingewiesen, dass ein rechtlicher Erfolg mit gesellschaftlichen<br />
Nachteilen verbunden sein wird. Insofern waren hier auch Amtshaftungsansprüche<br />
und auch Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung im Raum.<br />
Zumindest wurden solche Schritte in Aussicht gestellt. Allerdings muss man wissen,<br />
dass die Gerichte erfahrungsgemäß solche Amtshaftungsklagen meistens abweisen (zu<br />
ca. 90%).<br />
Im anderen Fall wurde dem Mandanten per Bebauungsplan verboten, hinter seinem<br />
Haus eine Garage beziehungsweise einen Stellplatz zu errichten. Der Bebauungsplan<br />
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