Erfahrungsbericht Forschungssemester - Hochschule für Polizei
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Passagiere und die Rückführung illegal anreisender Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung.<br />
Im Anschluss daran stellten sich zwei Beamte der Rückführgruppe vor. Ihre Aufgabe<br />
liegt darin, die Rückführung von illegal ankommenden Ausländern zu organisieren<br />
und auch durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurden uns die Gewahrsamszellen<br />
der Bundespolizei gezeigt. Wird eine Person in der Passkontrolle festgestellt, welche<br />
sich nicht in Deutschland aufhalten darf, wird sie zunächst in diese Zellen verbracht.<br />
Nun liegt es an der Rückführgruppe, sich um deren Verbleib zu kümmern. So<br />
kommt es nicht selten vor, dass die Ankömmlinge einen Asylantrag stellen. Jedoch<br />
haben wenige der Personen tatsächlich Anrecht auf Asyl, da es sich hauptsächlich um<br />
Wirtschaftsflüchtlinge handelt, die vor der Armut und nicht vor politischer oder religiöser<br />
Verfolgung fliehen.<br />
Besonders häufig werden derzeit Afghanische Personen festgestellt, welche vor den<br />
kriegerischen Zuständen in ihrem Land fliehen. Diese kommen in der Regel über die<br />
Türkei nach Griechenland und fliegen von dort nach Deutschland. Oft mit der ganzen<br />
Familie und ohne Geld. An diesem Beispiel wurde uns erklärt, wie dann eine Rückführung<br />
im Einzelnen laufen kann. Entweder die Personen gehen freiwillig, dann wird<br />
ihnen lediglich über ein Vertragsreisebüro ein Flugticket <strong>für</strong> den nächsten Flug in ihre<br />
Heimat organisiert. Sollte jedoch der Verdacht bestehen, dass die Person nicht ohne<br />
weiteres den Heimflug antritt, so muss eine sog. begleitete Rückführung stattfinden,<br />
d.h. drei Beamte der Bundespolizei begleiten den Transport. Je nach Zielort kann dies<br />
innerhalb eines Tages im Rahmen der Dienstzeit geschehen, liegt das Land jedoch<br />
weiter entfernt, so wird außer dem Flug <strong>für</strong> die Beamten auch eine Übernachtungsmöglichkeit<br />
<strong>für</strong> einen eintägigen Aufenthalt in dem jeweiligen Land gebucht.<br />
In besonderen Fällen verfügt die Bundespolizei auch über ein sog. BodyCuff. Hiermit<br />
lassen sich unkooperative Personen fesseln unter Berücksichtigung der in der Luftsicherheit<br />
geltenden Vorschriften (im Notfall kann die Fesselung mit besonderen Gurtschneidern<br />
gelöst werden). Jedoch hat in jedem Fall der Pilot das letzte Wort, ob er<br />
einen gefesselten Passagier in seinem Flugzeug zulässt.<br />
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