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Erfahrungsbericht Forschungssemester - Hochschule für Polizei

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Passagiere und die Rückführung illegal anreisender Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung.<br />

Im Anschluss daran stellten sich zwei Beamte der Rückführgruppe vor. Ihre Aufgabe<br />

liegt darin, die Rückführung von illegal ankommenden Ausländern zu organisieren<br />

und auch durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurden uns die Gewahrsamszellen<br />

der Bundespolizei gezeigt. Wird eine Person in der Passkontrolle festgestellt, welche<br />

sich nicht in Deutschland aufhalten darf, wird sie zunächst in diese Zellen verbracht.<br />

Nun liegt es an der Rückführgruppe, sich um deren Verbleib zu kümmern. So<br />

kommt es nicht selten vor, dass die Ankömmlinge einen Asylantrag stellen. Jedoch<br />

haben wenige der Personen tatsächlich Anrecht auf Asyl, da es sich hauptsächlich um<br />

Wirtschaftsflüchtlinge handelt, die vor der Armut und nicht vor politischer oder religiöser<br />

Verfolgung fliehen.<br />

Besonders häufig werden derzeit Afghanische Personen festgestellt, welche vor den<br />

kriegerischen Zuständen in ihrem Land fliehen. Diese kommen in der Regel über die<br />

Türkei nach Griechenland und fliegen von dort nach Deutschland. Oft mit der ganzen<br />

Familie und ohne Geld. An diesem Beispiel wurde uns erklärt, wie dann eine Rückführung<br />

im Einzelnen laufen kann. Entweder die Personen gehen freiwillig, dann wird<br />

ihnen lediglich über ein Vertragsreisebüro ein Flugticket <strong>für</strong> den nächsten Flug in ihre<br />

Heimat organisiert. Sollte jedoch der Verdacht bestehen, dass die Person nicht ohne<br />

weiteres den Heimflug antritt, so muss eine sog. begleitete Rückführung stattfinden,<br />

d.h. drei Beamte der Bundespolizei begleiten den Transport. Je nach Zielort kann dies<br />

innerhalb eines Tages im Rahmen der Dienstzeit geschehen, liegt das Land jedoch<br />

weiter entfernt, so wird außer dem Flug <strong>für</strong> die Beamten auch eine Übernachtungsmöglichkeit<br />

<strong>für</strong> einen eintägigen Aufenthalt in dem jeweiligen Land gebucht.<br />

In besonderen Fällen verfügt die Bundespolizei auch über ein sog. BodyCuff. Hiermit<br />

lassen sich unkooperative Personen fesseln unter Berücksichtigung der in der Luftsicherheit<br />

geltenden Vorschriften (im Notfall kann die Fesselung mit besonderen Gurtschneidern<br />

gelöst werden). Jedoch hat in jedem Fall der Pilot das letzte Wort, ob er<br />

einen gefesselten Passagier in seinem Flugzeug zulässt.<br />

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