Erfahrungsbericht Forschungssemester - Hochschule für Polizei
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schlagten Planansätze erstmals seit geraumer Zeit wieder in voller Höhe bewirtschaftet<br />
werden.<br />
Die im Jahre 2009 zur Übertragung angemeldeten Ausgabereste aus Einnahmen mit<br />
Zweckbindungsvermerk bzw. Drittmitteln wurden im August 2010 in Höhe von<br />
71.771 € nahezu vollständig zugewiesen. Die Mittel zur Erhöhung des Vergaberahmens<br />
zur Bezahlung von Leistungsbezügen an Professoren (W-Besoldung) in Höhe<br />
von 100.175,73 € (bei Titel 422 01) sind der <strong>Hochschule</strong> ebenfalls in voller Höhe zugeflossen.<br />
Die <strong>Hochschule</strong> konnte durch die Möglichkeit der Sachmittelschöpfung aus freien und<br />
besetzbaren Stellen im Jahr 2010 Mittel in Höhe von 221.641,55 € schöpfen.<br />
Aufgrund der beschriebenen Haushaltssituation konnten dringende Ersatzbeschaffungen<br />
von Geräten <strong>für</strong> den Verpflegungsbetrieb, Beschaffungsmaßnahmen zur Ausstattung<br />
der neuen Amok- und Einsatztrainingsräume mit moderner Medientechnik sowie<br />
weitere notwendige Instandsetzungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen vorgenommen<br />
werden.<br />
Gleichstellung mit anderen <strong>Hochschule</strong>n bei der dezentralen Finanzverantwortung<br />
Die Sonderregelungen <strong>für</strong> den Hochschulbereich des Jahres 2010 wurden mit Schreiben<br />
vom 20.08.2010 – mit den üblichen Einschränkungen – auf die <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Polizei</strong> übertragen.<br />
Durch die Weiterentwicklung der dezentralen Budgetverantwortung (z.B. grundsätzlicher<br />
Verzicht auf Ausgabereststreichung, einmalige Vorwegabschöpfung, Umstieg auf<br />
Globalsteuerungsreserve) ist auch <strong>für</strong> die <strong>Hochschule</strong> eine weitere Flexibilisierung des<br />
Haushaltsvollzugs eingetreten.<br />
Trotzdem fehlen der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Polizei</strong> im Hinblick auf die anderen <strong>Hochschule</strong>n<br />
<strong>für</strong> den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg mit annähernd vergleichbaren Studiengängen,<br />
immer noch wesentliche Regelungen zur haushaltsrechtlichen Flexibilisierung.<br />
Hierbei ist insbesondere der seit vielen Jahren bei den <strong>Hochschule</strong>n <strong>für</strong> den<br />
öffentlichen Dienst obligatorische Planvermerk im Stellenteil zur flexibleren und anderweitigen<br />
Besetzung von Beschäftigtenstellen zu nennen.<br />
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