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Erfahrungsbericht Forschungssemester - Hochschule für Polizei

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Fachgruppe Strafrecht / Strafverfahrensrecht<br />

Professor Dr. Elmar Erhardt<br />

Professor Dr. Frank Adler<br />

Professor Dr. Hans Ebel<br />

Professor Christian Hapkemeyer<br />

Professor Dr. Bernhard Kramer<br />

Professor Dr. Kai Müller<br />

Professorin Dr. Susanne Scheller<br />

Professor Dr. Hinner Schütze<br />

Professor Dr. Christoph Trurnit<br />

Fachgruppe Recht des Öffentlichen Dienstes<br />

Professor Christoph Eckstein<br />

Professor Dr. Berthold Kastner<br />

Professor Dr. Andreas Nachbaur<br />

Professor Friedrich Vögt<br />

Fachgruppe Eingriffsrecht<br />

Professor Dr. Michael Dörschuck<br />

Professor Christian Hapkemeyer<br />

Professor Dr. Christoph Trurnit<br />

Die Mitglieder der Fakultät III waren im bisherigen Umfang in der Lehre bei der Ausbildung<br />

des gehobenen <strong>Polizei</strong>vollzugsdienstes und im Masterstudiengang der Ratsanwärter<br />

tätig. Darüber hinaus war deren Fachkompetenz auch an anderer Stelle gefragt.<br />

So hat beispielsweise Herr Prof. Eckstein an mehreren Fortbildungen im Führungskräftetraining<br />

der <strong>Polizei</strong> Baden-Württemberg mitgewirkt und dort den rechtlichen<br />

Teil übernommen. Herr Prof. Dr. Kramer hat in der Außenstelle der <strong>Polizei</strong>akademie<br />

in Wertheim eine Lehrveranstaltung zum Medienrecht <strong>für</strong> die Öffentlichkeitssachbearbeiter<br />

der <strong>Polizei</strong> durchgeführt. Herr Prof. Dr. Deger hat die <strong>Polizei</strong>direktion<br />

Biberach beraten bei der Erstellung eines neuen abgestuften Konzeptes von Platzverweisen<br />

und Aufenthaltsverboten im öffentlichen Raum.<br />

Die Mitglieder der Fakultät sind auch wieder mit wissenschaftlichen Veröffentlichungen<br />

hervorgetreten. Beispielsweise hat Herr Prof. Dr. Trurnit Aufsätze in Fachzeitschriften<br />

veröffentlicht zum Kernbereichsschutz bei der Datenerhebung und zu den<br />

aktuellen Entwicklungen im Versammlungsrecht. Herr Prof. Dr. Nachbaur schrieb<br />

über die neuen Rechtsprobleme bei der Sicherungsverwahrung ehemaliger Strafgefan-<br />

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