Erfahrungsbericht Forschungssemester - Hochschule für Polizei
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„Die UN-Konvention <strong>für</strong> die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ wurde im<br />
Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Sie ist das Ergebnis<br />
eines mehrjährigen Prozesses, in dem sich die Vereinten Nationen mit dem Thema<br />
Behinderung auseinandergesetzt hatten (vgl. Degener 2006; Weiß 2006). Die Konvention<br />
wurde im März 2007 von Deutschland unterzeichnet und am 26.März 2009 ratifiziert.<br />
Somit stellt die UN-BRK mit ihren 50 Artikeln in Deutschland geltendes Recht<br />
dar und muss in das nationale Recht umgesetzt werden.<br />
Die Konvention fordert einen Paradigmenwechsel von einer Politik der Fürsorge<br />
(„Teilhabe“) zu einer Politik der Menschenrechte („Inklusion“ / Degener 2006). Sie<br />
befreit behinderte Menschen von ihrer "gesellschaftlichen Unsichtbarkeit" (OHCHR)<br />
und steht in der Tradition anderer "Gruppenkonventionen" wie der Frauen- und der<br />
Kinderrechtskonvention.<br />
Wie diese enthält sie keine "Sonderrechte" <strong>für</strong> behinderte Menschen; sie konkretisiert<br />
und präzisiert lediglich den allgemeinen Menschenrechtsschutz <strong>für</strong> die besonderen<br />
Gefährdungen, denen behinderte Menschen ausgesetzt sind (Schmahl 2007). Genau<br />
darin liegt das große Innovationspotenzial der Konvention (Bielefeldt 2006).<br />
Quelle: IMEW konkret Nr. 11, März 2008<br />
Konkret bedeutet dies, dass der Inhalt von Art. 20 – Bildung - der UN-BRK auch<br />
rechtlichen Wirkungsgehalt <strong>für</strong> die <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Polizei</strong> hat. Hier als Auszug einige<br />
einleitende Inhalte:<br />
150<br />
� Integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen<br />
� Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre<br />
Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung<br />
bringen zu lassen<br />
� Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft<br />
zu befähigen<br />
� Die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das<br />
Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen<br />
� Die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen<br />
Vielfalt zu stärken<br />
� Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen<br />
Bildungssystem auszuschließen und Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund<br />
von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht<br />
oder vom Besuch weiterführender Schulen auszuschließen