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Erfahrungsbericht Forschungssemester - Hochschule für Polizei

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„subsidiär“ direkt in ihrer Nähe haben, also auch während des Studiums und fernab<br />

ihrer Heimatdienststellen mit den dort <strong>für</strong> sie zuständigen Vertrauenspersonen.<br />

Die Rechte, Pflichten und Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung 3 …:<br />

1. Die Schwerbehindertenvertretung der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Polizei</strong> übt ihr Kontroll-<br />

und Überwachungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX zum Wohle der<br />

an der <strong>Hochschule</strong> arbeitenden schwerbehinderten Beschäftigten und Beamten<br />

aus. Dieses „Überwachen" beinhaltet das Sammeln von Informationen und deren<br />

Auswertung. Es schließt auch die Befugnis ein, festgestellte Verstöße des<br />

Arbeitgebers zu beanstanden und den schwerbehinderten Menschen sowie andere<br />

betriebliche Arbeitnehmervertretungen darüber zu informieren.<br />

2. Die Schwerbehindertenvertretung ist berechtigt und verpflichtet, den Betroffenen<br />

zu beraten.<br />

3. Das Initiativrecht statuiert ein Recht, tätig zu werden, sobald der Arbeitgeber<br />

seiner Pflicht im Sinne des § 84 Abs. 2 SGB IX nicht nachkommt oder Maßnahmen<br />

ergriffen werden sollen, die den schwerbehinderten Menschen dienen,<br />

insbesondere präventive Maßnahmen, § 95 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB IX. Außerdem<br />

beinhaltet das Initiativrecht das Recht, Maßnahmen zu beantragen. Dabei<br />

beschränkt sich das Antragsrecht nicht auf Anträge gegenüber dem Arbeitgeber,<br />

sondern erfasst auch Anträge unmittelbar gegenüber den Behörden, die <strong>für</strong> die<br />

Ausführung solcher Maßnahmen zuständig sind, vor allem die örtliche Fürsorgestelle,<br />

das Integrationsamt und die Rehabilitationsträger<br />

C) Die Tätigkeitsfelder in 2006-2010 : Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />

(BEM) / Mitwirkung im Personalrat / Bewerbungsverfahren<br />

Grundsätzlich: Durch das Prinzip ‚der offenen Tür’ ist es allen schwerbehinderten Beschäftigten<br />

möglich, jederzeit - entweder persönlich – oder per Anruf (07720 - 309-<br />

205 / 0174 – 184 07 06) / E-Mail (schwerbehindertenvertretung@hfpol-vs.de) den<br />

Kontakt zu den gewählten Mitgliedern der Schwerbehindertenvertretung zu suchen<br />

(Daten siehe oben !)<br />

Die Inhalte und die Idee des ‚Betrieblichen Eingliederungsmanagements’ (sog. BEM)<br />

und der ‚Integrationsvereinbarung’ sollen i.S.d. Bundesgesetzes ‚Sozialgesetzbuch<br />

(SGB) IX’ „gemeinsam mit Arbeitgeber, Personalrat und Integrationsfachdienst – auf<br />

Wunsch und in Abstimmung mit den/der Beschäftigten – bearbeitet werden“ (1).<br />

Seit Spätherbst 2009 wird das BEM an der HfPol-VS durch das „Integrationsteam“<br />

3 Quelle: www.integrationsaemter.de<br />

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