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JUSTIÇA NO EXTERIOR •<br />

FRANKSURTER ALLGEMEINE (BL) • POLITIK • 20/9/2011 • 13:37:29<br />

Straßburg: Russland begrüßt Urteil im Yukos-Prozess<br />

Moskau habe keine „versteckte Enteignung“ oder „absichtliche Zerstörung“ des<br />

Erdölkonzerns Yukos vorgenommen, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.<br />

Zugleich beanstandeten die Richter allerdings Grundrechtsverletzungen bei den<br />

Steuerverfahren gegen Chodorkowski.<br />

Im Milliardenprozess um den<br />

zerschlagenen russischen<br />

Ölkonzern Yukos hat Moskau<br />

das Urteil des<br />

Europäischen Gerichtshofs<br />

für Menschenrechte (EG-<br />

MR) begrüßt. „Das Gericht<br />

hat die Anschuldigungen an<br />

die Adresse Russlands, dass<br />

die Verfolgung von Yukos<br />

politisch motiviert und repressiv<br />

gewesen war,<br />

vollständig abgelehnt - ebenso<br />

eine angebliche Diskriminierung<br />

durch die russische<br />

Regierung.“ Das teilte das<br />

Justizministerium in Moskau<br />

am Dienstag nach Angaben<br />

der Agentur Interfax mit.<br />

Unmittelbar zuvor hatte das<br />

Gericht in Straßburg sein<br />

Urteil verkündet und das<br />

juristische Vorgehen gegen<br />

den Konzern für rechtens<br />

erklärt. Russland sehe sich in<br />

seiner Position bestätigt, teilte<br />

das Ministerium in Moskau<br />

mit. Die Behörden hätten<br />

in dem damaligen Steuerverfahren<br />

nicht in der Absicht<br />

gehandelt, das Eigentum von<br />

Yukos einzuziehen, um die<br />

Gesellschaft zu zerschlagen.<br />

Auch<br />

Russlands<br />

Bevollmächtigter am Gericht<br />

in Straßburg, Georgi Matjuschkin,<br />

zeigte sich zufrieden.<br />

„Das Gericht hat keine<br />

Verstöße gegen Artikel 18<br />

der Menschenrechtskonvention<br />

gesehen und keine politische<br />

Verfolgung (von Yukos)<br />

anerkannt“, sagte er.<br />

„Man muss die Begründung<br />

abwarten. Aber ich betone:<br />

Insgesamt bin ich mit dem<br />

Urteil zufrieden.“<br />

Keine „versteckte Enteignung“<br />

Der frühere Yukos-<br />

Topmanager Michail Chodorkowski<br />

sitzt seit 2003 in<br />

Haft. Der 48 Jahre alte Kremlkritiker<br />

sieht die Vorwürfe<br />

der russischen Justiz gegen<br />

ihn als politisch motiviert.<br />

Nun hat der Europäische<br />

Gerichtshof Russland weitgehend<br />

Recht gegeben. Moskau<br />

habe die gesetzlichen<br />

Vorgaben nicht für eine<br />

„versteckte Enteignung“ oder<br />

„absichtliche Zerstörung“ des<br />

Konzern missbraucht, urteilten<br />

die Straßburger Richter<br />

am Dienstag.<br />

Zugleich beanstandeten die<br />

Richter allerdings Grundrechtsverletzungen<br />

bei den<br />

Steuerverfahren gegen Yukos.<br />

Zu der Schadenersatzforderung<br />

der Yukos-<br />

Rechtsvertreter, welche die<br />

Rekordsumme von 71 Milliarden<br />

Euro verlangt hatten,<br />

nahm der Gerichtshof<br />

zunächst nicht Stellung. Die<br />

Entscheidung darüber sei<br />

noch nicht reif, heißt es in<br />

dem Urteil. Wann der Gerichtshof<br />

über diese Frage<br />

entscheiden wird, ist einer<br />

Sprecherin zufolge noch nicht<br />

absehbar.<br />

Aber kein fairer Prozess<br />

Chodorkowski trat in dem<br />

Verfahren nicht persönlich<br />

als Beschwerdeführer auf.<br />

Die Straßburger Richter rügten<br />

vor allem die von den<br />

russischen Behörden eingeleiteten<br />

Steuerverfahren gegen<br />

Yukos für die Jahre 2000<br />

bis 2003, die Berechnung der<br />

Strafgelder und die darauf<br />

folgenden Vollstreckungsverfahren.<br />

Auch habe die<br />

Konzernleitung nicht genügend<br />

Zeit gehabt, sich auf<br />

das Verfahren vorzubereiten.<br />

Mit diesem Vorgehen habe<br />

Russland die Grundrechte<br />

auf einen fairen Prozess und<br />

den Schutz des Eigentums<br />

verstoßen.<br />

Den zentralen Vorwurf der in<br />

London ansässigen Rechtsvertreter<br />

der Yukos Oil<br />

Company, Rußland habe eine<br />

„versteckte Verstaatlichung“<br />

des Konzerns vorgenommen,<br />

wies der Gerichtshof jedoch<br />

zurück. Gegen das von einer<br />

kleinen Kammer gefällte<br />

Urteil können beide Parteien<br />

binnen drei Monaten Rechtsmittel<br />

einlegen. Der Gerichtshof<br />

kann den Fall dann<br />

von der Großen Kammer<br />

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