DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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gefunden werden können, vgl. § 26) 230 zu erreichen. Obgleich die<br />
Beobachtung der Diskursivität als analoges Prinzip zur Objektivität in der<br />
Darstellung intensiver Größen durch Bewegung im Raume (also nur durch<br />
extensive Größen) auf eine ebenfalls entscheidenden Entwicklungslinie<br />
Kantens hinweist, kann allein daraus gerade nicht die Lösung der<br />
anstehenden Probleme erwartet werden. 231 So beruht andernorts der<br />
Begriff der Regel immer schon auf der Assertion des Einzelfalles unter<br />
einer allgemeinen Bedingung:<br />
»Eine Regel ist eine Assertion unter einer allgemeinen Bedingung. Das<br />
Verhältnis der Bedingung zur Assertion, wie nämlich diese unter jener<br />
steht, ist der Exponent der Regel.« 232<br />
Hier wird der Grund dieses Übersprunges von der allgemeinen Bedingung<br />
zur Regel im Einzelfall noch nicht ersichtlich. Die Regel, die eine solche<br />
Assertion allgemein ermöglichte, wäre selbst schon das Allgemeine des<br />
Subjektiven im Einzelfall der Begegnung mit Einzelnem. Sofern nun die<br />
formale Bedingung vor der Interpretation der allgemeinen Bedingung als<br />
nexus selbst eine allgemeine Bedingung beansprucht, kann diese<br />
formale Bedingung noch nicht den Einzelfall bestimmen, da die<br />
formale Bedingung nur das Allgemeine am Subjektiven beinhalten kann,<br />
und die allgemeine Bedingung der formalen Bedingung im Rahmen der bloßen<br />
intellektuellen Zweckmäßigkeit verbleibt. 233 Es bleibt also fraglich, ob es<br />
von Kant ausgehend gelingt, der formalen Anschauung (als produzierte<br />
Vorstellung von Raum und Zeit) die Leistung, auf Individuelles und<br />
Einzelnes zu gehen, nachzuweisen. Dazu bleibt noch zu beobachten, daß<br />
Kant in diesem Zusammenhang die Formen der Anschauung überhaupt<br />
schon zur reinen Form hin entwickelt hat, und gegenüber dem<br />
conceptus singularis fraglich bleibt, ob Kant das »Intuitum« für eine formale<br />
230 Was offensichtlich nichts anderes als das Ergebnis der kritischen Abarbeitung des<br />
Begriffes vom nexus ist (K.r.V., B 162)<br />
231 Refl. 2875: »Bei jedem conceptus communis müssen zwar Vergleichungen angestellt<br />
werden, sonst wäre er nicht conceptus communis, aber er darf doch nicht allererst<br />
aus diesen verglichenen Vorstellungen gebildet werden.«<br />
Logik Dohna-Wundlacken:,»Im einzelnen Urteil hingegen wird der Prädikatsbegriff<br />
allein auf den Gegenstand bezogen, denn hier fungiert als Subjekt eine Vorstellung<br />
von Einzelnem, und "repraesentatio singularis " — hat einen intuitum, zeigt ihn<br />
unmittelbar an, ist aber im Grunde kein conceptus. Z. B. Sokrates ist kein<br />
conceptus.«(AA XXIV, p. 754)«<br />
232 Refl. 3202, vgl. Klaus Reich, Die Vollständigkeit der Kantischen Urteilstafel,<br />
Hamburg, 3 1986, p.. 66<br />
233 K.d.U., § 62.