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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 402 —<br />

gefunden werden können, vgl. § 26) 230 zu erreichen. Obgleich die<br />

Beobachtung der Diskursivität als analoges Prinzip zur Objektivität in der<br />

Darstellung intensiver Größen durch Bewegung im Raume (also nur durch<br />

extensive Größen) auf eine ebenfalls entscheidenden Entwicklungslinie<br />

Kantens hinweist, kann allein daraus gerade nicht die Lösung der<br />

anstehenden Probleme erwartet werden. 231 So beruht andernorts der<br />

Begriff der Regel immer schon auf der Assertion des Einzelfalles unter<br />

einer allgemeinen Bedingung:<br />

»Eine Regel ist eine Assertion unter einer allgemeinen Bedingung. Das<br />

Verhältnis der Bedingung zur Assertion, wie nämlich diese unter jener<br />

steht, ist der Exponent der Regel.« 232<br />

Hier wird der Grund dieses Übersprunges von der allgemeinen Bedingung<br />

zur Regel im Einzelfall noch nicht ersichtlich. Die Regel, die eine solche<br />

Assertion allgemein ermöglichte, wäre selbst schon das Allgemeine des<br />

Subjektiven im Einzelfall der Begegnung mit Einzelnem. Sofern nun die<br />

formale Bedingung vor der Interpretation der allgemeinen Bedingung als<br />

nexus selbst eine allgemeine Bedingung beansprucht, kann diese<br />

formale Bedingung noch nicht den Einzelfall bestimmen, da die<br />

formale Bedingung nur das Allgemeine am Subjektiven beinhalten kann,<br />

und die allgemeine Bedingung der formalen Bedingung im Rahmen der bloßen<br />

intellektuellen Zweckmäßigkeit verbleibt. 233 Es bleibt also fraglich, ob es<br />

von Kant ausgehend gelingt, der formalen Anschauung (als produzierte<br />

Vorstellung von Raum und Zeit) die Leistung, auf Individuelles und<br />

Einzelnes zu gehen, nachzuweisen. Dazu bleibt noch zu beobachten, daß<br />

Kant in diesem Zusammenhang die Formen der Anschauung überhaupt<br />

schon zur reinen Form hin entwickelt hat, und gegenüber dem<br />

conceptus singularis fraglich bleibt, ob Kant das »Intuitum« für eine formale<br />

230 Was offensichtlich nichts anderes als das Ergebnis der kritischen Abarbeitung des<br />

Begriffes vom nexus ist (K.r.V., B 162)<br />

231 Refl. 2875: »Bei jedem conceptus communis müssen zwar Vergleichungen angestellt<br />

werden, sonst wäre er nicht conceptus communis, aber er darf doch nicht allererst<br />

aus diesen verglichenen Vorstellungen gebildet werden.«<br />

Logik Dohna-Wundlacken:,»Im einzelnen Urteil hingegen wird der Prädikatsbegriff<br />

allein auf den Gegenstand bezogen, denn hier fungiert als Subjekt eine Vorstellung<br />

von Einzelnem, und "repraesentatio singularis " — hat einen intuitum, zeigt ihn<br />

unmittelbar an, ist aber im Grunde kein conceptus. Z. B. Sokrates ist kein<br />

conceptus.«(AA XXIV, p. 754)«<br />

232 Refl. 3202, vgl. Klaus Reich, Die Vollständigkeit der Kantischen Urteilstafel,<br />

Hamburg, 3 1986, p.. 66<br />

233 K.d.U., § 62.

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