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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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Verknüpfung oder nexus im Dasein sondern eben die bloße<br />

Veränderlichkeit der Merkmale oder der bloße Wechsel der Prädikate ist<br />

das Gegebene und die Bestimmung der verfließenden Zeit zur<br />

Sukzessivität ist der Exponent, wobei die Beziehung des Prädikats auf den<br />

gemeinten Gegenstand, der intentional als etwas vom Prädikat<br />

verschiedenes gedacht werden muß, das reine Prinzip des Exponenten ist<br />

(grammatikalisch-logische Analyse). Zuerst soll die Verknüpfbarkeit<br />

einander zugleich widersprechender Prädikate in der Zeit den<br />

zureichenden Grund Leibnizens, eben die vorausgesetzte Beziehung von<br />

Prädikate auf Gegenstände, allererst transzendentallogisch rechtfertigen,<br />

schließlich muß hier nunmehr ein synthetisches Urteil a priori die<br />

Verknüpfung von Prädikaten zur transzendentalen Rechtfertigung der<br />

zweiten Fassung des zureichenden Grundes in der Zeit bewerkstelligen.<br />

Man sieht, daß man mit der Interpretation der Unterscheidung in<br />

principium contradictionis und zureichenden Grund insbesondere in der<br />

Fassung der Logik Busolt, gemäß welcher nicht strenger Determinismus<br />

gefordert werden kann, nach aptitudo des Gegebenen, dem Prinzip, und<br />

dem Exponenten des Prinzips in der Lage ist, eine Fassung des<br />

transzendentalen Schematismus herzustellen. Es muß aber bezweifelt<br />

werden, daß Kant selbst dergleichen unternommen hat, obwohl die<br />

Zwecksetzung seiner Unternehmen damit in modaler Hinsicht vermutlich<br />

erreicht werden würde. Allerdings kann mit einer solchen Vorgangsweise<br />

nicht auch das systematische Ziel Kants, die Unterscheidung und<br />

Vereinbarung von Verstand und Sinnlichkeit erreicht werden, vielmehr<br />

fiele mit dieser sprachanalytisch-intentionalen Vorgangsweise die<br />

Sinnlichkeit wieder ohne weitere eigene inhaltliche Charakterisierung<br />

außer dem unbestimmbaren aptitudo in ihre völlige Passivität zurück. Der<br />

Erfahrungsraum wäre demnach nicht logisch anhand der Sukzessivität<br />

durchgehend charakterisierbar. So wird die hier vorgelegte Fassung eines<br />

transzendentalen Schematismus, wenngleich sie meiner Auffassung nach<br />

auch völlig korrekt aufgestellt wurde, nicht das gewünschte Ergebnis<br />

erzielen, weil der Erfahrungsraum nicht wie in der Kritik der reinen<br />

Vernunft durch die Sinnlichkeit transzendentalästhetisch eingeschränkt<br />

worden ist, was offenbar die Bedingung für eine kontinuierliche<br />

Prädikation ist. Im Erfahrungsraum des Duisburger Nachlasses ist die<br />

Sinnlichkeit hingegen nur passiv als das die Mannigfaltigkeit ursprünglich<br />

gebene Moment berücksichtigt.

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