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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 293 —<br />

»Alle Vorstellungen haben, als Vorstellungen, ihren Gegenstand, und<br />

können selbst wiederum Gegenstände anderer Vorstellungen sein.« 48<br />

Das bringt einen rein theoretischen Gegenstandsbegriff aufgrund der<br />

Bestimmung der Vorstellung qua Vorstellbarkeit zu einem Begriff<br />

(Schema) mit sich. Dieser entbehrt jeder objektiven Bedeutung sondern<br />

bleibt ein bloßer Reflexionsbegriff. 49 Dann wird anhand der<br />

Unmittelbarkeit der Erscheinung der Bezug zur Anschauung hergestellt:<br />

»Erscheinungen sind die einzigen Gegenstände, die uns unmittelbar<br />

gegeben werden können, und das, was sich darin unmittelbar auf den<br />

Gegenstand bezieht, heißt Anschauung. Nun sind diese Erscheinungen<br />

nicht Dinge an sich selbst, sondern selbst nur Vorstellungen, die wiederum<br />

ihren Gegenstand haben, der also von uns nicht mehr angeschaut werden<br />

kann, und daher der nichtempirische, d.i. transzendentale Gegenstand = X<br />

genannt werden mag.« 50<br />

a) Erscheinungen sind also Vorstellungen, deren Begriff der<br />

Gegenständlichkeit zu dem der bloßen Vorstellbarkeit noch beinhaltet, daß<br />

sie unmittelbar gegeben werden. Offensichtlich ist das so gemeint, daß nur<br />

die Sinnlichkeit Erscheinungen gibt . Das, was sich in den Erscheinungen<br />

auf den Gegenstand der Erscheinung unmittelbar beziehen soll, ist nun die<br />

Anschauung. Der Gegenstand ist da aber nicht länger der<br />

Selbstbezüglichkeit der Gegenständlichkeit der Vorstellung qua<br />

Vorstellbarkeit entsprungen, sondern scheint schon die transzendente<br />

Erweiterung des bisherigen auf die Vorstellbarkeit beschränkten<br />

Gebrauchs des Begriffes von einem Gegenstand zu bedeuten. Diese<br />

Erweiterung des Gebrauchs kann nun notwendigerweise so nicht mit dem<br />

vollen Begriff von der objektiven Realität der Bedeutung nach von selbst<br />

zusammenstimmen, da dazu die Kriterien fehlen, sondern ist als<br />

notwendige Möglichkeit aus den fundamental-ontologischen Bedingungen<br />

Bearbeiter« (Sulzbach 1837): §§ 48-53: Vorstellungen sind oder bestehen aus<br />

einfachen Ideen, Sätzen, Begriffen, oder Anschauungen.<br />

48 K.r.V., A 108<br />

49 »Nun kann man zwar alles, und sogar jede Vorstellung, sofern man sich ihrer<br />

bewußt ist, Objekt nennen; allein was dieses Wort bei Erscheinungen zu bedeuten<br />

habe, nicht, insofern sie (als Vorstellungen) Objekte sind, sondern nur ein Objekt<br />

bezeichnen, ist von tieferer Untersuchung.« (B 234 f./A 189)<br />

50 l. c.

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