DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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Dies nur zur Anleitung weiterer kritischer Betrachtung, wie Kant, hier mit<br />
einem weicheren Verknüpfungsbegriff operierend, behaupten kann, daß<br />
die transzendentale Zeitbestimmung mit der Kategorie insofern<br />
gleichartig ist, als daß sie allgemein ist und auf einer Regel a priori beruht:<br />
Die Zeitlichkeit der Verstandeshandlung ist erst in der bloßen<br />
»Verknüpfung« von Prädikaten die Bedingung, daß das Produkt der<br />
transzendentalen Zeitbestimmung im inneren Sinn mit dem reinen<br />
Verstandesbegriff übereinkommen kann. Nun ist dieses Produkt auch mit<br />
den Erscheinungen formal als gleichartig anzusehen, indem sowohl die<br />
reine Einbildungskraft den sinnlichen Begriffen ein Schema gegenüber der<br />
bloßen Zeitlichkeit der Erscheinungen im inneren Sinn vorschreibt wie<br />
auch die Zeit in jeder empirischen Vorstellung des Mannigfaltigen (als<br />
Menge von Prädikaten, welche Anschaung enthalten) enthalten ist. Das<br />
soll also nicht allein deshalb möglich sein, weil der innere Sinn<br />
definitionsgemäß alle Vorstellungen, also sowohl Anschauungen wie<br />
Begriffe enthält: Zuerst ist die transzendentale Zeitbestimmung der<br />
transzendentalen Reflexion auf die Stammbegriffe der<br />
Verstandeshandlung in der Zeitordnung der Deduktion gleichartig mit<br />
der Anwendung des reinen Begriffes in der Verstandeshandlung<br />
gegenüber dem reinen inneren Sinn als Reihenfolge, sodaß jene diesem die<br />
Sukzessivität bestimmt, nun ist sie auch gleichartig mit den Erscheinungen<br />
empirischer Vorstellung und ihrem Schema empirischer Begriffe, weil in<br />
dieser die Zeit schon qua Anschauungsform notwendig enthalten ist —<br />
sofern die Anschauung mittels empirischer Prädikate gedacht wird, eben<br />
bereits qua Prädikatisierung der logischen Regel der Sukzession<br />
gehorchend. Die logische Regel der Sukzessivität soll nur deren formale<br />
Übereinstimmbarkeit garantieren, nicht die Ursprünge der Definitionen<br />
und deren Einzigkeit oder tiefere Gründe ihrer formalen Gleichartigkeit<br />
aufklären.<br />
Die ärgerliche Unterbestimmtheit eines eigenen logischen Inhalts der<br />
Kategorien wird immanent damit begründet, daß die Anschauung das<br />
Objekt erst geben müsse, bevor die reinen Verstandesbegriffe demonstriert<br />
werden könnten. Zur Konstitution des Objekts im Begriff von einem<br />
einzelnen Gegenstand sind selbstverständlich gegebene Erscheinungen<br />
notwendig; Kant verfällt hier aber wiederum in eine petitio principii, wenn<br />
er gleich von der Erfahrung gegebener Gegenstände spricht: