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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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Dies nur zur Anleitung weiterer kritischer Betrachtung, wie Kant, hier mit<br />

einem weicheren Verknüpfungsbegriff operierend, behaupten kann, daß<br />

die transzendentale Zeitbestimmung mit der Kategorie insofern<br />

gleichartig ist, als daß sie allgemein ist und auf einer Regel a priori beruht:<br />

Die Zeitlichkeit der Verstandeshandlung ist erst in der bloßen<br />

»Verknüpfung« von Prädikaten die Bedingung, daß das Produkt der<br />

transzendentalen Zeitbestimmung im inneren Sinn mit dem reinen<br />

Verstandesbegriff übereinkommen kann. Nun ist dieses Produkt auch mit<br />

den Erscheinungen formal als gleichartig anzusehen, indem sowohl die<br />

reine Einbildungskraft den sinnlichen Begriffen ein Schema gegenüber der<br />

bloßen Zeitlichkeit der Erscheinungen im inneren Sinn vorschreibt wie<br />

auch die Zeit in jeder empirischen Vorstellung des Mannigfaltigen (als<br />

Menge von Prädikaten, welche Anschaung enthalten) enthalten ist. Das<br />

soll also nicht allein deshalb möglich sein, weil der innere Sinn<br />

definitionsgemäß alle Vorstellungen, also sowohl Anschauungen wie<br />

Begriffe enthält: Zuerst ist die transzendentale Zeitbestimmung der<br />

transzendentalen Reflexion auf die Stammbegriffe der<br />

Verstandeshandlung in der Zeitordnung der Deduktion gleichartig mit<br />

der Anwendung des reinen Begriffes in der Verstandeshandlung<br />

gegenüber dem reinen inneren Sinn als Reihenfolge, sodaß jene diesem die<br />

Sukzessivität bestimmt, nun ist sie auch gleichartig mit den Erscheinungen<br />

empirischer Vorstellung und ihrem Schema empirischer Begriffe, weil in<br />

dieser die Zeit schon qua Anschauungsform notwendig enthalten ist —<br />

sofern die Anschauung mittels empirischer Prädikate gedacht wird, eben<br />

bereits qua Prädikatisierung der logischen Regel der Sukzession<br />

gehorchend. Die logische Regel der Sukzessivität soll nur deren formale<br />

Übereinstimmbarkeit garantieren, nicht die Ursprünge der Definitionen<br />

und deren Einzigkeit oder tiefere Gründe ihrer formalen Gleichartigkeit<br />

aufklären.<br />

Die ärgerliche Unterbestimmtheit eines eigenen logischen Inhalts der<br />

Kategorien wird immanent damit begründet, daß die Anschauung das<br />

Objekt erst geben müsse, bevor die reinen Verstandesbegriffe demonstriert<br />

werden könnten. Zur Konstitution des Objekts im Begriff von einem<br />

einzelnen Gegenstand sind selbstverständlich gegebene Erscheinungen<br />

notwendig; Kant verfällt hier aber wiederum in eine petitio principii, wenn<br />

er gleich von der Erfahrung gegebener Gegenstände spricht:

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