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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 497 —<br />

vom Schematismus des reinen Verstandesbegriffes nach<br />

synthesis intellectualis und synthesis speciosa, aber derart, daß die erstere<br />

bereits die formale Bedingung des Gegebenseins als allgemeine Bedingung<br />

enthält. Ist in § 24 die qualifizierte Kategorie schließlich nicht mehr ohne<br />

der transzendentalen Funktion der Einbildungskraft (synthesis speciosa) zu<br />

denken möglich, sodaß die synthesis intellectualis demnach dann a<br />

posteriori als analytische Form der Verstandeshandlung in logischer<br />

Funktion verbleibt, wenn die Funktion des Verstandes die »bloße«<br />

Kategorie rein ausdrückt, enthält hier die Verstandeshandlung als<br />

synthesis intellectualis wieder a priori die formale Bedingung in Gestalt<br />

einer allgemeinen Bedingung. 431 Demnach wäre insofern bereits der reine<br />

Verstandesbegriff als die bloße Kategorie, also insofern als rein<br />

intellektuelles und als reines und intellektuelles Schema (ein bereits<br />

spezifiziertes Konzept der Konzepte) metaphysisch-logisch zu denken<br />

möglich, während die fragliche Stelle in § 24 wegen der ursprünglichsynthethischen<br />

Einheit der Apperzeption, die in den Kategorien<br />

stattfindet, nahelegt, die bloße Kategorie nur mehr als analytische<br />

Heraushebung aus der synthesis speciosa der transzendentalen<br />

Einbildungskraft zu verstehen.<br />

Benötigt die derart vorgestellte reine Kategorie, als reiner<br />

Verstandesbegriff schon die formale Bedingung in Gestalt einer<br />

allgemeinen Bedingung enthaltend, nun die transzendentale<br />

Einbildungskraft erst, wenn es sich nur um den Schematismus der<br />

430 Ich beziehe mich hier auf B 178 f./A 139 f. (»daß reine Begriffe a priori [enthalten],<br />

außer der Funktion des Verstandes in der Kategorie, noch formale Bedingungen der<br />

Sinnlichkeit [...]«) und auf B 181/A 141 (»das Schema eines reinen<br />

Verstandesbegriffes [ist] nur die reine Synthesis, gemäß einer Regel der Einheit nach<br />

Begriffen überhaupt, die die Kategorie ausdrückt [...]«). M. E. drücken beide<br />

Formulierungen eine identifizierbare Auffassung über die fraglichen Verhältnisse<br />

aus.<br />

431 K.r.V., B 178 f./A 139 f.: »Denn da haben wir gesehen, daß Begriffe ganz unmöglich<br />

sind, noch irgend eine Bedeutung haben können, wo nicht, entweder ihnen selbst,<br />

oder wenigstens den Elementen, daraus sie bestehen, ein Gegenstand gegeben ist,<br />

mithin auf Dinge an sich (ohne Rücksicht, ob und wie sie uns gegeben werden<br />

mögen) gar nicht gehen können; daß ferner die einzige Art, wie uns Gegenstände<br />

gegeben werden, die Modifikation unserer Sinnlichkeit sei; endlich, daß reine Begriffe<br />

a priori, außer der Funktion des Verstandes in der Kategorie, noch formale Bedingungen der<br />

Sinnlichkeit (namentlich des inneren Sinnes) a priori enthalten müssen, welche die<br />

allgemeine Bedingung enthalten, unter der die Kategorie allein auf irgend einen Gegenstand<br />

angewandt werden kann. Wir wollen diese formale und reine Bedingung der<br />

Sinnlichkeit, auf welche der Verstandesbegriff in seinem Gebrauche restringiert ist,<br />

das Schema dieses Verstandesbegriffes, und das Verfahren des Verstandes mit<br />

diesen Schematen, den Schematismus des reinen Verstandes nennen.«

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