DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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vom Schematismus des reinen Verstandesbegriffes nach<br />
synthesis intellectualis und synthesis speciosa, aber derart, daß die erstere<br />
bereits die formale Bedingung des Gegebenseins als allgemeine Bedingung<br />
enthält. Ist in § 24 die qualifizierte Kategorie schließlich nicht mehr ohne<br />
der transzendentalen Funktion der Einbildungskraft (synthesis speciosa) zu<br />
denken möglich, sodaß die synthesis intellectualis demnach dann a<br />
posteriori als analytische Form der Verstandeshandlung in logischer<br />
Funktion verbleibt, wenn die Funktion des Verstandes die »bloße«<br />
Kategorie rein ausdrückt, enthält hier die Verstandeshandlung als<br />
synthesis intellectualis wieder a priori die formale Bedingung in Gestalt<br />
einer allgemeinen Bedingung. 431 Demnach wäre insofern bereits der reine<br />
Verstandesbegriff als die bloße Kategorie, also insofern als rein<br />
intellektuelles und als reines und intellektuelles Schema (ein bereits<br />
spezifiziertes Konzept der Konzepte) metaphysisch-logisch zu denken<br />
möglich, während die fragliche Stelle in § 24 wegen der ursprünglichsynthethischen<br />
Einheit der Apperzeption, die in den Kategorien<br />
stattfindet, nahelegt, die bloße Kategorie nur mehr als analytische<br />
Heraushebung aus der synthesis speciosa der transzendentalen<br />
Einbildungskraft zu verstehen.<br />
Benötigt die derart vorgestellte reine Kategorie, als reiner<br />
Verstandesbegriff schon die formale Bedingung in Gestalt einer<br />
allgemeinen Bedingung enthaltend, nun die transzendentale<br />
Einbildungskraft erst, wenn es sich nur um den Schematismus der<br />
430 Ich beziehe mich hier auf B 178 f./A 139 f. (»daß reine Begriffe a priori [enthalten],<br />
außer der Funktion des Verstandes in der Kategorie, noch formale Bedingungen der<br />
Sinnlichkeit [...]«) und auf B 181/A 141 (»das Schema eines reinen<br />
Verstandesbegriffes [ist] nur die reine Synthesis, gemäß einer Regel der Einheit nach<br />
Begriffen überhaupt, die die Kategorie ausdrückt [...]«). M. E. drücken beide<br />
Formulierungen eine identifizierbare Auffassung über die fraglichen Verhältnisse<br />
aus.<br />
431 K.r.V., B 178 f./A 139 f.: »Denn da haben wir gesehen, daß Begriffe ganz unmöglich<br />
sind, noch irgend eine Bedeutung haben können, wo nicht, entweder ihnen selbst,<br />
oder wenigstens den Elementen, daraus sie bestehen, ein Gegenstand gegeben ist,<br />
mithin auf Dinge an sich (ohne Rücksicht, ob und wie sie uns gegeben werden<br />
mögen) gar nicht gehen können; daß ferner die einzige Art, wie uns Gegenstände<br />
gegeben werden, die Modifikation unserer Sinnlichkeit sei; endlich, daß reine Begriffe<br />
a priori, außer der Funktion des Verstandes in der Kategorie, noch formale Bedingungen der<br />
Sinnlichkeit (namentlich des inneren Sinnes) a priori enthalten müssen, welche die<br />
allgemeine Bedingung enthalten, unter der die Kategorie allein auf irgend einen Gegenstand<br />
angewandt werden kann. Wir wollen diese formale und reine Bedingung der<br />
Sinnlichkeit, auf welche der Verstandesbegriff in seinem Gebrauche restringiert ist,<br />
das Schema dieses Verstandesbegriffes, und das Verfahren des Verstandes mit<br />
diesen Schematen, den Schematismus des reinen Verstandes nennen.«