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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 434 —<br />

diese Möglichkeit als bloße Denkmöglichkeit nur transzendentaler Schein<br />

ist. Das Prinzip des zureichenden Grundes ist aber nicht nur nicht<br />

imstande, allein den Ausgangspunkt des Seins oder der Vernunft zu<br />

sein, 321 sondern, wie in den Antinomien der kosmologischen Idee<br />

gelegentlich zu zeigen sein wird, auch außerstande, den Regressus auf die<br />

Bedingungen des Existierens zu vollenden.<br />

Kant hat in der Analytik in der K.r.V. demgegenüber wie gegenüber der<br />

Aussage in der Nova dilucidatio den Erkenntnisvermögen deutlich die<br />

Kategorie der Kausalität als Prinzip der Erfahrung zugrunde gelegt;<br />

allerdings: nur unter der Bedingung der Einschränkung auf mögliche<br />

Erfahrung erhält die kontingente Geltung des Satzes von Grund und Folge<br />

eine vom Zufall unterscheidbare Bestimmung, während die reine<br />

kategoriale Bestimmung des Zufalls selbst bloß dem Satz vom<br />

Widerspruch nicht widerspricht — allerdings zuerst allein unter der<br />

Voraussetzung des Kompossibilitätsprinzip betrachtet. 322 — Demgemäß<br />

und nach den Logiken aber wäre (x) die Kenntnis oder Erkenntnis, also die<br />

Wahrheit, deren Rechtfertigung allein durch Gesetze der Logik gesucht<br />

wird. D.h., nicht die Kenntnis quid facti wird behandelt, sondern nur<br />

deren Wahrheit soll erwiesen werden — allerdings hier nur im Rahmen<br />

der »rationalen« Logik. (a) ist dann die negative Möglichkeit, der Satz vom<br />

Widerspruch als das der Logik zugrundeliegende formale Prinzip des<br />

Vergleichens von Begriffssystemen und insofern die aptitudo der<br />

gegebenen Kenntnis zur Regel: das als Wahrheit zu rechtfertigende<br />

Gewußte (Kenntnis) muß widerspruchsfrei sein, was gegenüber bloß<br />

reproduktiv zusammengenommener Assoziation (die selbst keiner<br />

Wahrheit fähig ist) die Bedingung ist, als Denkmöglichkeit überhaupt erst<br />

321 Zunächst ist zwischen Satz vom zureichenden Grund und dem Satz vom<br />

ununterscheidbaren Unterschied zu unterscheiden und erst dann zwischen dem Satz<br />

vom zureichenden Grund und dem Satz vom Widerspruch. Leibniz, Die<br />

vierundzwanzig Sätze, GP VII, p. 289 ff. — Demzufolge ist der Unterschied vom Satz<br />

vom Widerspruch und vom Satz vom ausgeschlossenen Dritten allein<br />

grammatikalisch-logisch nicht zu erklären. Mit dem Satz vom ausgeschlossenen<br />

Dritten dürfte einerseits schon das Kontinuitätsprinzip der mathematisch-logischen<br />

Formalwissenschaft (an Stelle des Kompossibilitätsprinzipes) gegeben worden sein,<br />

während derselbe andererseits bei Aristoteles im Problem der Aussagen über<br />

zukünftige Ereignisse aufgehoben wird.<br />

322 Schon Leibniz unterscheidet im Prinzip der Kompossibilität das Prinzip des<br />

Zugleichseins und das Prinzip des Widerspruches. Nochmals anders unterscheidet<br />

Kant letztlich in der ersten Kritik die Anwendungsbedingungen des principium<br />

contradictionis in die der Wesenslogik und in die der Aussagenlogik im<br />

transzendentralen Schematismus. Vgl. hier den dritten Teil des vierten Abschnittes.

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