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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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wird, wird hier eben eindeutig nicht auf Begriffe wie im Text von §§ 16-17,<br />

sondern auf das Mannigfaltige von viel Vorstellungen in einer, also auf die<br />

Einheit der einzelnen Vorstellung als Anschauung (ein Teil von Raum und<br />

Zeit) zurückgeführt. Im Text des § 17 wird aber, auch im Widerspruch zur<br />

vorgeschlagenen Interpretation anhand der transzendentalen Funktion der<br />

Einbildungskraft aus § 24 stehend, weiterhin mit dem absoluten Primat der<br />

Verstandeseinheit argumentiert: Die ursprünglich-synthetische Einheit der<br />

Apperzeption sei von allen Bedingungen der sinnlichen Anschauung<br />

unabhängig:<br />

»Das erste reine Verstandeserkenntnis also, worauf sein ganzer übriger<br />

Gebrauch sich gründet, welches auch zugleich von allen Bedingungen der<br />

sinnlichen Anschauung ganz unabhängig ist, ist nun der Grundsatz der<br />

ursprünglichen synthetischen Einheit der Apperzeption. So ist die bloße<br />

Form der äußeren sinnlichen Anschauung, der Raum, noch gar keine<br />

Erkenntnis; er gibt nur das Mannigfaltige der Anschauung a priori zu<br />

einem möglichen Erkenntnis.« 23<br />

Strenger noch als in den Portalsätzen des § 17 wird hier Verstand und<br />

Sinnlichkeit getrennt; diese Darstellung widerspricht also glatt der<br />

überraschenden Darstellung in der vorangehenden Anmerkung dortselbst.<br />

Erst in § 21 wird diese Spannung wieder in dieser Form aufgegriffen und<br />

wenigstens etwas gemildert: »Ein Mannigfaltiges, das in einer<br />

Anschauung, die ich die meinige nenne, enthalten ist, wird durch die<br />

Synthesis des Verstandes als zur notwendigen Einheit des<br />

Selbstbewußtseins gehörig vorgestellt, und dieses geschieht durch die<br />

Kategorie.° Diese zeigt also an: daß das empirische Bewußtsein eines<br />

gegebenen Mannigfaltigen Einer Anschauung eben sowohl unter einem<br />

reinen Selbstbewußtsein a priori, wie empirische Anschauung unter einer<br />

reinen sinnlichen, die gleichfalls a priori Statt hat, stehe. «<br />

°»Der Beweisgrund beruht auf der vorgestellten Einheit der Anschauung,<br />

dadurch ein Gegenstand gegeben wird, welche jederzeit eine Synthesis des<br />

Mannigfaltigen zu einer Anschauung gegebenen in sich schließt, und<br />

schon die Beziehung dieses letzteren auf Einheit der Apperzeption<br />

enthält.« 24<br />

23 K.r.V., § 17, B 137<br />

24 B 144

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