DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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a) Hinsichtlich des Gemüts<br />
»Die Apperzeption ist das Bewußtsein des Denkens, das ist der<br />
Vorstellungen, so wie sie im Gemüte gesetzt werden. Hierbei sind drei<br />
Exponenten: 1. der Verhältnis zum Subjekt, 2. der Verhältnis der Folge<br />
untereinander, 3. der Zusammennehmung [...]« 295<br />
Es ist aus der Fortsetzung des obigen Zitates aus der Refl. 4674 zu<br />
entnehmen, wie (a) als aptitudo der Regel und wie (b) als Exponent durch<br />
die gegebenen Zitate zu interpretieren ist, aber nicht, woran die drei<br />
Exponenten sich näher unterscheiden: »Die Bestimmung von a in diesen<br />
momentis der Apperzeption ist die Subsumtion unter einen von diesen<br />
actibus des Denkens; man erkennt ihn als an sich selbst bestimmbar und<br />
also objektiv, nämlich den Begriff a, wenn man ihn unter eine dieser<br />
allgemeinen Handlungen des Denken bringt, vermittelst deren er unter<br />
einer regel kommt. Dergleichen Satz ist ein principium der Regel [...].« 296<br />
(a) als aptitudo der Regel ist also die Möglichkeit, den Namen a von x<br />
unter die Allgemeinheit der Handlung (actibus) des Denkens, d.i. erst<br />
unter einen Begriff zu bringen. Der Satz, der diese Handlung in einer<br />
allgemeinen Regel zum Ausdruck bringt, ist als Prinzip der Regel zu<br />
bezeichnen. Das ist soweit schon bekannt: »Weil nun alles in der zeit<br />
gegeben sein muß, sie also alles in sich befasset, so ist (b) ein actus<br />
(function) der Apperception; nämlich das bewußtseins, welches<br />
appercepiert, als dasjenigen, was in der ganzen Zeit gegeben ist, ist<br />
notwendig damit verbunden, denn sonst würde die empfindung nicht als<br />
zu mir gehörig vorgestellt werden«. 297 In diesem Zusammenhang ist nun<br />
noch die Bestimmung des Exponenten bedeutsam, nämlich den gegebenen<br />
und in a gedachten Vorstellungen die Zeitstelle zu bestimmen: »b<br />
[bedeutet] die allgemeine Funktion des Gemüts, dem a seine Stelle in [ihm]<br />
zu determinieren, also den Exponenten der Verhältnisse der [gegebenen<br />
Vorstellungen], mithin deren Stelle nach einer Regel zu bestimmen.« 298<br />
Zwar sagt zum letzten Zitat Klaus Reich nicht ganz zu unrecht, daß die<br />
»Stelle« nicht ein Begriff sei, der notwendigerweise die Begriffe des<br />
295 Refl.4674, AA XVII p. 647; Klaus Reich, Die Vollständigkeit der Kantischen<br />
Urteilstafel, Hamburg, 31986 p. 68<br />
296 AA XVII, p. 647<br />
297 Refl. 4676, AA XVII, p. 656<br />
298 cit. op., p. 655,