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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 427 —<br />

a) Hinsichtlich des Gemüts<br />

»Die Apperzeption ist das Bewußtsein des Denkens, das ist der<br />

Vorstellungen, so wie sie im Gemüte gesetzt werden. Hierbei sind drei<br />

Exponenten: 1. der Verhältnis zum Subjekt, 2. der Verhältnis der Folge<br />

untereinander, 3. der Zusammennehmung [...]« 295<br />

Es ist aus der Fortsetzung des obigen Zitates aus der Refl. 4674 zu<br />

entnehmen, wie (a) als aptitudo der Regel und wie (b) als Exponent durch<br />

die gegebenen Zitate zu interpretieren ist, aber nicht, woran die drei<br />

Exponenten sich näher unterscheiden: »Die Bestimmung von a in diesen<br />

momentis der Apperzeption ist die Subsumtion unter einen von diesen<br />

actibus des Denkens; man erkennt ihn als an sich selbst bestimmbar und<br />

also objektiv, nämlich den Begriff a, wenn man ihn unter eine dieser<br />

allgemeinen Handlungen des Denken bringt, vermittelst deren er unter<br />

einer regel kommt. Dergleichen Satz ist ein principium der Regel [...].« 296<br />

(a) als aptitudo der Regel ist also die Möglichkeit, den Namen a von x<br />

unter die Allgemeinheit der Handlung (actibus) des Denkens, d.i. erst<br />

unter einen Begriff zu bringen. Der Satz, der diese Handlung in einer<br />

allgemeinen Regel zum Ausdruck bringt, ist als Prinzip der Regel zu<br />

bezeichnen. Das ist soweit schon bekannt: »Weil nun alles in der zeit<br />

gegeben sein muß, sie also alles in sich befasset, so ist (b) ein actus<br />

(function) der Apperception; nämlich das bewußtseins, welches<br />

appercepiert, als dasjenigen, was in der ganzen Zeit gegeben ist, ist<br />

notwendig damit verbunden, denn sonst würde die empfindung nicht als<br />

zu mir gehörig vorgestellt werden«. 297 In diesem Zusammenhang ist nun<br />

noch die Bestimmung des Exponenten bedeutsam, nämlich den gegebenen<br />

und in a gedachten Vorstellungen die Zeitstelle zu bestimmen: »b<br />

[bedeutet] die allgemeine Funktion des Gemüts, dem a seine Stelle in [ihm]<br />

zu determinieren, also den Exponenten der Verhältnisse der [gegebenen<br />

Vorstellungen], mithin deren Stelle nach einer Regel zu bestimmen.« 298<br />

Zwar sagt zum letzten Zitat Klaus Reich nicht ganz zu unrecht, daß die<br />

»Stelle« nicht ein Begriff sei, der notwendigerweise die Begriffe des<br />

295 Refl.4674, AA XVII p. 647; Klaus Reich, Die Vollständigkeit der Kantischen<br />

Urteilstafel, Hamburg, 31986 p. 68<br />

296 AA XVII, p. 647<br />

297 Refl. 4676, AA XVII, p. 656<br />

298 cit. op., p. 655,

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