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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 502 —<br />

logischen Normierung des inneren Sinnes mittels Gegensätze ist, und<br />

einmal als intellektuelle, rein begriffliche Voraussetzung (der analytischen<br />

Worterklärung von »Beharrlichkeit« aus dem Gegensatz zu<br />

»Veränderlichkeit«), die in der grammatikalisch als Satzgegenstand<br />

bestimmten Stelle des transzendentalen Objektes = X im Urteil 443 zwischen<br />

dem mehrfach fraglichen Substrat des Begriffes vom Beharrlichen in der<br />

Apprehension der Erscheinung (das den Begriff des Veränderlichen nur<br />

als Bedingung analytisch voraussetzt) und der Idee des Beweglichen als<br />

metaphysischer Anfangsgrund analogisch (selbst ohne logische, aber mit<br />

geometrischer Definition des Veränderlichen) zu vermitteln vorgibt.<br />

Doch wird von selbst deutlich, daß die »allgemeine Bedingung«, die im<br />

Schematismuskapitel zuerst in der »formalen Bedingung«, und diese<br />

wiederum im »reinen Begriff a priori« enthalten sein soll, nicht den vollen<br />

Umfang dieser Überlegung zu tragen imstande ist — die »formale<br />

Bedingung« ist erst als transzendentale Zeitbedingung der Anschauung<br />

eigens einzuführen; in der Formulierung, daß die »allgemeine Bedingung«,<br />

die im Schematismuskapitel in der »formalen Bedingung«, und diese<br />

wiederum im reinen Begriff enthalten sein soll, ist aber erstens die<br />

»formale Bedingung« als transzendentale Zeitbedingung der Zeitordnung,<br />

wie wir anhand der Bestimmung des inneren Sinnes zur Sukzessivität<br />

mittels fortlaufender Prädikatisierung gesehen haben, schon längst mit der<br />

Bedingung der logischer Kontinuität zusammengefallen, und zweitens die<br />

analytische Zeitordnung im reinen Verstandesbegriff (Beharrlichkeit und<br />

Veränderlichkeit bzw. Ursache und Wirkung) mit eben der bloßen<br />

Prädikatisierungshandlung verwechselbar geworden, welche auch der<br />

transzendentalen Zeitbedingung erst die logische Ordnung gibt. —<br />

Die Abwägung beider Strategien der Interpretation (die aus dem Kapitel<br />

»Von dem Schematismus der reinen Verstandesbegriffe« aus B 181/A 142<br />

und die aus dem Schematismusabschnitt in § 24) wird zeigen, daß es sich<br />

bei diesen Strategien nicht um einander ausschließende Alternativen<br />

handelt, wie es zuerst nach der Feststellung der Differenzen erschienen ist.<br />

Es scheint, daß die Untersuchung der Funktion der Einbildungskraft in<br />

Schema und Schematismus zu folgenden alternativen Formulierungen<br />

443 »Bei allem Wechsel beharret die Substanz [...].« (K.r.V., B 224/A 182) bzw. »Alle<br />

Veränderungen geschehen nach dem Gesetz der Verknüpfung von Ursache und<br />

Wirkung« (B 232/A 189)

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