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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 299 —<br />

sinnliches Produkt der Einbildungskraft nach oder gemäß sinnlicher<br />

Begriffe und die Erscheinung ein sinnliches Produkt der Regel der<br />

Wahrnehmungen, die selbst freilich Vorstellungen sind, die Empfindung<br />

beinhalten.<br />

Wahrnehmungen sind also Vorstellungen, die Anschauung beinhalten<br />

(wie in der Rekognition), und bedeuten selbst, so weit mit Gewißheit<br />

ausgesagt werden kann, nichts weiter als empirische Sinnlichkeit — und<br />

zwar eben die gleiche Sinnlichkeit, der auch der sinnliche Begriff<br />

verpflichtet ist. »Regel der Wahrnehmung in der Erfahrung sind Titel der<br />

Erscheinung«: das unterscheidet die sinnlichen Begriffe an der Oberfläche<br />

vom Titel der Erscheinung bloß daran, als ob der »sinnliche Begriff«<br />

gegenüber der empirischen Sinnlichkeit (Empfindung) keinerlei Regel<br />

hätte. Entscheidend ist also zunächst, daß auch im sinnlichen Begriff eine<br />

(qualitative) Regel der Erfahrung qua Begrifflichkeit enthalten sein muß,<br />

ansonsten nicht von Begriff gesprochen werden könnte; doch ist mit der<br />

Unterscheidung in »sinnlichen Begriff« und der »Regel der Wahrnehmung<br />

in der Erfahrung« eben auch der Horizont der anschaulichen und<br />

kontinuierlichen Gegenwart ausdrücklich verlassen worden, welche die<br />

»sinnlichen Begriffe« (und in einem gewissen Sinn ein Teil der<br />

»Wahrnehmungen«) auszeichnet. Es geht nunmehr um den Vergleich von<br />

Teilen bzw. Ausschnitten (eben Anschauung) der jeweils gegebenen<br />

kontinuierlichen Gegenwart (als Erscheinungsreihe) mit einem Konzept<br />

über deren Organisiertheit; was eben Erfahrung von der Beschreibung<br />

unterscheidet (Erklärung gegenüber der Anschauung).<br />

§ 6 Sind die Kategorien anthropologisch fundiert?<br />

Kant hält die letzte Aussage von § 22 (»Folglich haben die Kategorien<br />

keinen anderen Gebrauch zum Erkenntnisse der Dinge, als nur so fern<br />

diese als Gegenstände möglicher Erfahrung angenommen werden.«) nicht<br />

zu unrecht für zentral: »Der obige Satz ist von größter Wichtigkeit; denn er<br />

bestimmt eben sowohl die Grenzen des Gebrauchs der reinen<br />

Verstandesbegriffe in Ansehung der Gegenstände, als die transzendentale<br />

Ästhetik die Grenzen des Gebrauchs der reinen Form unserer sinnlichen<br />

Anschauung bestimmete.« 59<br />

59 § 23, B 149

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