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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 449 —<br />

Einheit der Funktion sowohl zur subordination als coordination zureichen<br />

muß.« 340<br />

Sofern die ganze Mannigfaltigkeit subordiniert wird, muß das<br />

Mannigfaltige als Ganzes auch seine Teile koordiniert beinhalten, was es<br />

nunmehr herauszuheben gelte. Kant meint nun die logische<br />

Unterscheidung der Disjunktion nach dem nicht auschließenden »oder«<br />

und nach dem auschließenden »oder« in der logischen Funktion mit den<br />

Kriterien des Ideals der reinen Vernunft im transzendentalen Obersatz<br />

zuerst vereinbaren zu können, um diese anschließend in der Zeit als<br />

Antinomie zwischen der empirisch unbedingten Möglichkeit eines<br />

intelligiblen Wesens, welches darum von aller empirischen Bedingung<br />

nicht nur als frei zu denken ist, sondern vielmehr den Grund der<br />

Möglichkeit aller dieser Erscheinungen enthält, einerseits, und dem<br />

Eigenrecht der als »empirischbedingt« bezeichneten Existenz andererseits,<br />

herausstellen zu können. 341 Die empirisch unbedingte Möglichkeit ist<br />

gemäß dem ausschließenden »oder« strukturiert: Entweder es existiert<br />

etwas oder es existiert nichts. Der Grund, warum eher etwas als nichts<br />

existiert 342 ist für Leibniz das principium rationis oder das ens rationis (das<br />

Prinzip des zureichenden Grundes); Kant bleibt für diese Frage letztlich<br />

bei der lapidaren modallogischen Feststellung, daß das Gegenteil<br />

denkunmöglich ist: 343 Die Aufhebung des ganzen Seins schließt die<br />

Aufhebung des Denkens mit ein. Über die absolute Notwendigkeit von<br />

340 Refl. 4675, AA XVII, p. 651, Kant spricht hier von der Beharrlichkeit des Raumes<br />

341 In: »Vom empirischen Gebrauche des regulativen Prinzips«: »Es ist aber hierbei<br />

garnicht die Meinung, das unbedingtnotwendige Dasein eines Wesens zu beweisen,<br />

oder auch nur die Möglichkeit einer bloß intelligibelen Bedingung der Existenz der<br />

Erscheinung der Sinnenwelt hierauf zu gründen, sondern nur eben so, wie wir die<br />

Vernunft einschränken, daß sie nicht den Faden der empirischen Bedingungen<br />

verlasse, und sich transzendente und keiner Darstellung in concreto fähiger<br />

Erklärungsgründe verlaufe, also auch, andererseits, das Gesetz des bloß empirischen<br />

Verstandesgebrauchs dahin einzuschränken, daß es nicht über die Möglichkeit der<br />

Dinge überhaupt entscheide, und das Intelligibele, ob es gleich von uns zur<br />

Erklärung der Erscheinungen nicht zu gebrauchen ist, darum nicht für unmöglich<br />

erkläre. Es wird also dadurch nur gezeigt, daß die durchgängige Zufälligkeit aller<br />

Naturdinge und aller (empirischer) Bedingungen, ganz wohl mit der willkürlichen<br />

Voraussetzung einer notwendigen, ob zwar bloß intelligibelen Bedingung<br />

zusammen bestehen könne, also kein wahrer Widerspruch zwischen diesen<br />

Behauptungen anzutreffen sei, mithin sie beiderseits wahr sein können.«<br />

(B 590 f./A 562 f.)<br />

342 G. W. Leibniz, Gerhardt, Bd. VII, p. 289, Kap. VIII, Vierundzwanzig Sätze<br />

343 Nova dilucidatio, prop. VI: Die Formulierung ist aber so gehalten, daß dieser Satz<br />

nur die Frage nach dem Grund von konkret einzelnen Seienden zu beantworten<br />

scheint.

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