DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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— 449 —<br />
Einheit der Funktion sowohl zur subordination als coordination zureichen<br />
muß.« 340<br />
Sofern die ganze Mannigfaltigkeit subordiniert wird, muß das<br />
Mannigfaltige als Ganzes auch seine Teile koordiniert beinhalten, was es<br />
nunmehr herauszuheben gelte. Kant meint nun die logische<br />
Unterscheidung der Disjunktion nach dem nicht auschließenden »oder«<br />
und nach dem auschließenden »oder« in der logischen Funktion mit den<br />
Kriterien des Ideals der reinen Vernunft im transzendentalen Obersatz<br />
zuerst vereinbaren zu können, um diese anschließend in der Zeit als<br />
Antinomie zwischen der empirisch unbedingten Möglichkeit eines<br />
intelligiblen Wesens, welches darum von aller empirischen Bedingung<br />
nicht nur als frei zu denken ist, sondern vielmehr den Grund der<br />
Möglichkeit aller dieser Erscheinungen enthält, einerseits, und dem<br />
Eigenrecht der als »empirischbedingt« bezeichneten Existenz andererseits,<br />
herausstellen zu können. 341 Die empirisch unbedingte Möglichkeit ist<br />
gemäß dem ausschließenden »oder« strukturiert: Entweder es existiert<br />
etwas oder es existiert nichts. Der Grund, warum eher etwas als nichts<br />
existiert 342 ist für Leibniz das principium rationis oder das ens rationis (das<br />
Prinzip des zureichenden Grundes); Kant bleibt für diese Frage letztlich<br />
bei der lapidaren modallogischen Feststellung, daß das Gegenteil<br />
denkunmöglich ist: 343 Die Aufhebung des ganzen Seins schließt die<br />
Aufhebung des Denkens mit ein. Über die absolute Notwendigkeit von<br />
340 Refl. 4675, AA XVII, p. 651, Kant spricht hier von der Beharrlichkeit des Raumes<br />
341 In: »Vom empirischen Gebrauche des regulativen Prinzips«: »Es ist aber hierbei<br />
garnicht die Meinung, das unbedingtnotwendige Dasein eines Wesens zu beweisen,<br />
oder auch nur die Möglichkeit einer bloß intelligibelen Bedingung der Existenz der<br />
Erscheinung der Sinnenwelt hierauf zu gründen, sondern nur eben so, wie wir die<br />
Vernunft einschränken, daß sie nicht den Faden der empirischen Bedingungen<br />
verlasse, und sich transzendente und keiner Darstellung in concreto fähiger<br />
Erklärungsgründe verlaufe, also auch, andererseits, das Gesetz des bloß empirischen<br />
Verstandesgebrauchs dahin einzuschränken, daß es nicht über die Möglichkeit der<br />
Dinge überhaupt entscheide, und das Intelligibele, ob es gleich von uns zur<br />
Erklärung der Erscheinungen nicht zu gebrauchen ist, darum nicht für unmöglich<br />
erkläre. Es wird also dadurch nur gezeigt, daß die durchgängige Zufälligkeit aller<br />
Naturdinge und aller (empirischer) Bedingungen, ganz wohl mit der willkürlichen<br />
Voraussetzung einer notwendigen, ob zwar bloß intelligibelen Bedingung<br />
zusammen bestehen könne, also kein wahrer Widerspruch zwischen diesen<br />
Behauptungen anzutreffen sei, mithin sie beiderseits wahr sein können.«<br />
(B 590 f./A 562 f.)<br />
342 G. W. Leibniz, Gerhardt, Bd. VII, p. 289, Kap. VIII, Vierundzwanzig Sätze<br />
343 Nova dilucidatio, prop. VI: Die Formulierung ist aber so gehalten, daß dieser Satz<br />
nur die Frage nach dem Grund von konkret einzelnen Seienden zu beantworten<br />
scheint.