DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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Die Abstraktion vom Raum in (i) und (iii) zu einer Regel der Zeitordnung<br />
im Begriff führt zu gegenüber der Zeitlichkeit des inneren Sinnes und der<br />
Verstandeshandlung selbstständigen Inhalten; die Abstraktion in (ii), mit<br />
welcher von der Zeit überhaupt abgesehen werden soll, nimmt aber die<br />
Zeit sowohl für die Sinnlichkeit wie für die Verstandeshandlung hinweg<br />
— ich wüßte nicht, auf welche Weise man hier noch von Kausalität reden<br />
könnte. (ii) kann so verstanden werden, daß a) die bloße Worterklärung<br />
der Ursache bereits eine Zeitbedingung mitbringt, oder aber auch so, daß<br />
b) die Kategorie der Ursache ohne Zeitbedingung nichts anderes als die<br />
mit dem Dasein notwendigerweise zu setzende Vielheit ausdrückt. Doch<br />
ist die Abstraktion in (ii) nicht als — womöglich ideales — Zugleichsein<br />
zu verstehen. Die Behandlung der Kategorien in § 26 ist in der Tat so, wie<br />
sie Konrad Cramer 371 beurteilt hat: nur das erste Beispiel der Apprehension<br />
des Hauses kann überhaupt als Kategorie in der transzendentalen<br />
Deduktion erkannt werden — aber nur als mathematische Kategorie und<br />
nicht als Kategorie der Substanz oder Beharrlichkeit. Ich schließe aber<br />
daraus, daß erstens zur Behandlung der Frage der objektiven Realität<br />
unserer Vorstellungen die Behandlung der Schematen (die Untersuchung<br />
der Urteilskraft) vorausgesetzt wird (wie eben schon in § 24 angezeigt),<br />
und daß zweitens die Bedeutung von objektiver Gültigkeit von deren<br />
grundsätzlich festgesetzten Verbindung zur objektiven Realität unserer<br />
Vorstellungen abhängt. Eine verminderte Geltung von »objektiver<br />
Gültigkeit« bietet Kant bekanntlich in der K.d.U., § 62 an: die reine<br />
Zweckmäßigkeit der Mathematik erweise ihren Elementen objektive<br />
Gültigkeit, unabhängig von einem gegebenen äußeren Zweck der<br />
Konstruktion. Insofern kann zumindest von der Exposition der Kategorie<br />
der Beharrlichkeit objektive Gültigkeit auch ohne vollständigen Nachweis<br />
371 CRAMER 1985, Exkurs IV. K.C.'s Denkfehler scheint mir in der Übertreibung zu<br />
liegen, die empirische Zufälligkeit unserer subjektiven Verfaßtheit der Sinnlichkeit<br />
auf den ganzen Umkreis des Schematismus, ja selbst auf die Subjektivität von Raum<br />
und Zeit als Formen unserer Anschauung auszudehnen: »Ich kann nicht nur,<br />
sondern muß sogar in beiden Fällen [die Beispiele der Apprehension des Hauses<br />
und des gefrierenden Wassers in § 26] von den Formen "meiner" Sinnlichkeit, Raum<br />
und Zeit, absehen, um mich darüber ins Klare zu setzen, daß die Synthesisfunktion<br />
der in Frage stehenden Kategorien auch dann, wenn sie auf diese Formen bzw. auf<br />
in diesen Formen gegebene Inhalte angewendet werden, unabhängig von dieser<br />
oder jener Anwendung zu explizieren ist. Gerade und nur auf Grund dieser ihrer<br />
logischen Unabhängigkeit von dem, auf was sie dabei angewendet werden, können<br />
sie überhaupt eine solche (oder eine andere) Anwendung erfahren — wie immer<br />
deren Bedingungen näher aussehen mögen.« (p. 373). Hingegen halte ich die<br />
empirische Zufälligkeit der Organisation unserer Sinnlichkeit nicht für äquipollent<br />
mit der Subjektivität des Bewußtseins.