21.07.2013 Aufrufe

DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

— 337 —<br />

und die Vollständigkeit im Begriff (Definition bzw. Hypothese), nicht die<br />

Vollständigkeit im Dasein entscheidend. Offenbar wird hier nur die<br />

Relation von Merkmal und Folge behandelt und nicht die Möglichkeit<br />

realer Zusammengeltung von Merkmalen oder Folgen eines Objektes im<br />

Modus des Zugleichseins. Allerdings sticht hier eine Inkonsequenz<br />

Kantens ins Auge: Offenbar bezeichnet Kant im letzten Satz des gegebenen<br />

Zitates das, was in der Hypothese gedacht wird, als synthetisches Urteil a<br />

priori (ohne Hilfshypothese), die Rückführung als a posteriori analytisch.<br />

Letzteres ist unbestreitbar; weshalb eine Hypothese, nur weil sie ohne<br />

Hilfshypothese als wahr erwiesen werden konnte, als ein synthetisches<br />

Urteil a priori bezeichnet werden können sollte, bleibt unklar; bestenfalls<br />

könnte hier die Formulierung »a parte priori« diskutiert werden. Es ist hier<br />

auch nicht die geeignete Stelle, durch Nachforschungen in der Kantschen<br />

Logik eine etwa dahinter stehende logische These zu identifizieren, denn,<br />

wenn auch, wie ich vermute, die Erklärung dieser Stelle in der »verdeckten<br />

Konsequenz« zu suchen ist, die nach Kant die unechten Syllogismen (die<br />

nicht Barbara sind) kennzeichnen und später in einer Theorie des<br />

hypothetischen Urteils herangezogen werden, 124 würde die »verdeckte<br />

Konsequenz« nicht zureichen, von einer Theorie des synthetischen Urteil a<br />

priori zu sprechen. Es bleibt der Verdacht, Kant hätte hier<br />

unerlaubterweise die ursprünglich-synthetische Einheit der Apperzeption<br />

(§ 16) abermals mit einem anderen Problemkreis in Verbindung gebracht<br />

(wie zuvor in § 24 anhand der transzendentalen Einbildungskraft mit den<br />

Kategorien), diesmal demnach mit der inneren Begründungsproblematik<br />

der formalen Aussagenlogik. Ich weigere mich nach wie vor, die<br />

ursprünglich-synthetische Einheit der Apperzeption aus § 16 analytischdeduktiv<br />

zu belasten: weder enthält diese Einheit schon die Kategorien<br />

(und zwar weder mit noch ohne transzendentale Einbildungskraft), und<br />

noch weniger kann diese »Synthesis a priori« (wie Kant sich in § 12<br />

ausdrückt) die formallogischen Probleme beheben. Bemerkenswert bleibt,<br />

daß sich auch hier die Schwierigkeit durchzeichnet, das hypothetische<br />

124 Kants Werke, Akademie – Textausgabe, Walter de Gruyter, Berlin 1968, Bd. IX; § 25,<br />

Anmk. 2: in kategorischen Urteilen ist alles assertorisch, in hypothetischen nur die<br />

Konsequenz. § 74:aus den letzten drei Figuren des Syllogismus erhellt, daß in einem<br />

jeden unmittelbaren Schluß (consquentia immediata) eingemischt ist, der zwar nicht<br />

ausdrücklich bezeichnet wird, aber doch stillschweigend mit einverstanden werden<br />

muß. § 75, Anmk. 1: der versteckte Minor ist der von einem problematischen Satz<br />

des Antecendes im Übergang zur Geltung der Konsequenz in einen kategorischen<br />

Satz verwandelte Antecedens. § 80: ein versteckter Vernunftschluß, in welchem dir<br />

rinr Prämisse nicht ausgedrückt, sondern nur mit gedacht wird, heißt ein<br />

verstümmelter oder ein Enthymema. Vgl. hier den vierten Abschnitt, II, b.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!