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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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seiner Zeit mit mehr Konsequenz als andere bearbeitet. Im Zuge der<br />

Reflexionen zur reinen Logik kommt Kant denn auch zu einer modern<br />

anmutenden Auffassung, was die Formulierung der Beziehung von<br />

Vorstellungen zu ihren Gegenständen betrifft: »Wir können hier den<br />

Umfang und den Inhalt eines Begriffes in Erwägung ziehen. Sphaera ist<br />

der Umfang eines Begriffes, und geht auf die Menge der Dinge, die unter<br />

dem Begriff enthalten sind. Nach dem Inhalt betrachten wir den Begriff,<br />

wenn wir auf die Menge der Vorstellungen sehen, die in dem Begriff selber<br />

enthalten sind.« 157<br />

Kant fühlt sich nur in Untersuchungen, die die Verhältnisse der<br />

allgemeinen und besonderen Logik betreffen, verpflichtet, diese und nur<br />

diese Verwendung von Enthaltensein durchzuhalten. Aber auch gerade<br />

transzendentalanaytische Fragestellungen gegenüber den Problemkreisen<br />

der anschauungsimmanenten Strukturmerkmale und der Ontologie des<br />

physisch Realen haben u. U. Kant bewogen, von dieser Gepflogenheit<br />

abzuweichen. — Auf Fragen der Art, ob trotz der Leugnung eines »Dinges<br />

an sich« Frege gerade wegen dieser Negation gewissermaßen<br />

spiegelbildlich in Abhängigkeit von Kant geraten ist, kann nun<br />

verständlicherweise nicht eingegangen werden; im Aufsatz »Über Begriff<br />

und Gegenstand« 158 trifft Frege aber die Unterscheidungen, die auch für<br />

die hier anstehende Untersuchung von zentralem Interesse sind. Zuerst<br />

stellt Frege bloß einen Unterschied in der Verwendungsweise des Begriffs<br />

der logischen Relation des Enthaltenseins fest: Das Fallen eines<br />

Gegenstandes unter einen Begriff ist nicht gleichzusetzen mit der<br />

Unterordnung eines Begriffes unter einen Begriff. 159 Weiters bestreitet<br />

Frege, daß die Unterscheidung in Objektsprache und Metasprache eine<br />

beliebige sein müsse. Frege stimmt Kerry nicht zu, daß unter dem<br />

Ausdruck »Fallen eines Gegenstandes unter einem Begriff« eine Beziehung<br />

zu verstehen sei, in welcher einmal das, was als Gegenstand erscheint, ein<br />

anderesmal als Begriff auftreten könne. Findet man ein Kriterium der<br />

»Wenn eine Vorstellung nicht repraesentatio communis ist: so ist sie gar kein<br />

Begriff« (Wiener Logik, AA XXIV, p. 908). Aber: »Der Gebrauch eines conceptus<br />

kann singularis seyn. [...] Wir theilen also nicht die conceptus in universales,<br />

particulares und singulares ein, sondern die Urtheile.« (Wiener Logik, AA XXIV,<br />

p. 908 f.)<br />

157 Wiener Logik, AA XXIV, p. 911, Hvh. von mir<br />

158 In: Vierteljahreschrift f. wissensch. Philosophie 16, 1892, p. 192-205, in:<br />

Nachgelassene Schriften, Bd. I, p. 96-127, in: Gottlob Frege, Funktion, Begriff,<br />

Bedeutung, Hrsg. Günther Patzig, Göttingen 4 1975 ( 1 1962).<br />

159 cit. op. ,p. 68 (Anmk.2).

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