DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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seiner Zeit mit mehr Konsequenz als andere bearbeitet. Im Zuge der<br />
Reflexionen zur reinen Logik kommt Kant denn auch zu einer modern<br />
anmutenden Auffassung, was die Formulierung der Beziehung von<br />
Vorstellungen zu ihren Gegenständen betrifft: »Wir können hier den<br />
Umfang und den Inhalt eines Begriffes in Erwägung ziehen. Sphaera ist<br />
der Umfang eines Begriffes, und geht auf die Menge der Dinge, die unter<br />
dem Begriff enthalten sind. Nach dem Inhalt betrachten wir den Begriff,<br />
wenn wir auf die Menge der Vorstellungen sehen, die in dem Begriff selber<br />
enthalten sind.« 157<br />
Kant fühlt sich nur in Untersuchungen, die die Verhältnisse der<br />
allgemeinen und besonderen Logik betreffen, verpflichtet, diese und nur<br />
diese Verwendung von Enthaltensein durchzuhalten. Aber auch gerade<br />
transzendentalanaytische Fragestellungen gegenüber den Problemkreisen<br />
der anschauungsimmanenten Strukturmerkmale und der Ontologie des<br />
physisch Realen haben u. U. Kant bewogen, von dieser Gepflogenheit<br />
abzuweichen. — Auf Fragen der Art, ob trotz der Leugnung eines »Dinges<br />
an sich« Frege gerade wegen dieser Negation gewissermaßen<br />
spiegelbildlich in Abhängigkeit von Kant geraten ist, kann nun<br />
verständlicherweise nicht eingegangen werden; im Aufsatz »Über Begriff<br />
und Gegenstand« 158 trifft Frege aber die Unterscheidungen, die auch für<br />
die hier anstehende Untersuchung von zentralem Interesse sind. Zuerst<br />
stellt Frege bloß einen Unterschied in der Verwendungsweise des Begriffs<br />
der logischen Relation des Enthaltenseins fest: Das Fallen eines<br />
Gegenstandes unter einen Begriff ist nicht gleichzusetzen mit der<br />
Unterordnung eines Begriffes unter einen Begriff. 159 Weiters bestreitet<br />
Frege, daß die Unterscheidung in Objektsprache und Metasprache eine<br />
beliebige sein müsse. Frege stimmt Kerry nicht zu, daß unter dem<br />
Ausdruck »Fallen eines Gegenstandes unter einem Begriff« eine Beziehung<br />
zu verstehen sei, in welcher einmal das, was als Gegenstand erscheint, ein<br />
anderesmal als Begriff auftreten könne. Findet man ein Kriterium der<br />
»Wenn eine Vorstellung nicht repraesentatio communis ist: so ist sie gar kein<br />
Begriff« (Wiener Logik, AA XXIV, p. 908). Aber: »Der Gebrauch eines conceptus<br />
kann singularis seyn. [...] Wir theilen also nicht die conceptus in universales,<br />
particulares und singulares ein, sondern die Urtheile.« (Wiener Logik, AA XXIV,<br />
p. 908 f.)<br />
157 Wiener Logik, AA XXIV, p. 911, Hvh. von mir<br />
158 In: Vierteljahreschrift f. wissensch. Philosophie 16, 1892, p. 192-205, in:<br />
Nachgelassene Schriften, Bd. I, p. 96-127, in: Gottlob Frege, Funktion, Begriff,<br />
Bedeutung, Hrsg. Günther Patzig, Göttingen 4 1975 ( 1 1962).<br />
159 cit. op. ,p. 68 (Anmk.2).