21.07.2013 Aufrufe

DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

— 418 —<br />

§ 17 Die Allgemeinheit der Reflexionsformen im Urteil<br />

a) Das Gegebene, die Bedingung des Gegebenseins und das Prinzip<br />

Inzwischen ist hinreichend deutlich geworden, daß ein Begriff von einem<br />

Gegenstand, nur als Verstandesbedingung der Anschauung betrachtet,<br />

zwar auch mit den Kriterien des Ideals der reinen Vernunft<br />

übereingestimmt werden kann, obwohl nur das sinnlich Gegebene und<br />

dessen Verhältnisse, aber nicht deren Stellung in der Reihe der Ursachen<br />

betrachtet wird, aber gerade deshalb nicht die objektive Gültigkeit so ohne<br />

weiteres zugesprochen bekommen kann. Unabhängig davon aber kann<br />

ohne Anschauungsbedingungen der Begriff vom einzelnen Gegenstand<br />

auch nicht als Objekt der Erfahrung interpretiert werden. Der sinnlichen<br />

Empfindung wird demnach zwar transzendentalanalytisch die absolute<br />

Position der Realität überhaupt zugesprochen, was gemäß den<br />

Überlegungen zur Ersten metaphysischen Erörterung des Raumes die Idee<br />

vom Ding überhaupt (ontologisch als das bereits von sich Verschiedene<br />

und Distanzierte als Nicht-ich und bloß psychologisch als Grund der<br />

Störung des einfachen Gleichgewichts) mit sich bringt. Aber erst den<br />

Grundsätzen der Erfahrung anhand der Verhältnisse der sinnlichen<br />

Empfindungen untereinander gemäß der Ordnung der Erscheinungen in<br />

der Anschauung (also schon den Regeln im Sinne von compositio und von<br />

nexus gemäß) ist es demgegenüber möglich, das Ding überhaupt als die<br />

Grundlage des Begriffes vom einzelnen Gegenstand in einem in der<br />

Erscheinung gegebenen Objekt der Erfahrung auch in objektiver Realität<br />

zu denken.<br />

Schon in den Überlegungen im Duisburger Nachlaß findet sich die<br />

eigentümliche Stellung der formalen Bedingung wieder, einerseits<br />

gegenüber dem Ding überhaupt einer allgemeinen Bedingung der<br />

Verhältnisse der Erscheinungsprädikate untereinander im Begriff von<br />

einem einzelnen Gegenstand unterworfen zu werden (universalitas), 278<br />

andererseits gegenüber der allgemeinen Bedingung der durchgängigen<br />

Bestimmung eines Dinges als Allheit aller Prädikate hervorzutreten<br />

(universitas), 279 und zwar jeweils ohne eine Anschauungsform zu<br />

beanspruchen. Der Begriff des Formalen ist nicht nur darauf hin zu<br />

fixieren, ausschließlich als Form des Gegebenseins von Anschauung und<br />

278 B 600/A 572<br />

279 B 601 f./A 573 f

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!