DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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§ 17 Die Allgemeinheit der Reflexionsformen im Urteil<br />
a) Das Gegebene, die Bedingung des Gegebenseins und das Prinzip<br />
Inzwischen ist hinreichend deutlich geworden, daß ein Begriff von einem<br />
Gegenstand, nur als Verstandesbedingung der Anschauung betrachtet,<br />
zwar auch mit den Kriterien des Ideals der reinen Vernunft<br />
übereingestimmt werden kann, obwohl nur das sinnlich Gegebene und<br />
dessen Verhältnisse, aber nicht deren Stellung in der Reihe der Ursachen<br />
betrachtet wird, aber gerade deshalb nicht die objektive Gültigkeit so ohne<br />
weiteres zugesprochen bekommen kann. Unabhängig davon aber kann<br />
ohne Anschauungsbedingungen der Begriff vom einzelnen Gegenstand<br />
auch nicht als Objekt der Erfahrung interpretiert werden. Der sinnlichen<br />
Empfindung wird demnach zwar transzendentalanalytisch die absolute<br />
Position der Realität überhaupt zugesprochen, was gemäß den<br />
Überlegungen zur Ersten metaphysischen Erörterung des Raumes die Idee<br />
vom Ding überhaupt (ontologisch als das bereits von sich Verschiedene<br />
und Distanzierte als Nicht-ich und bloß psychologisch als Grund der<br />
Störung des einfachen Gleichgewichts) mit sich bringt. Aber erst den<br />
Grundsätzen der Erfahrung anhand der Verhältnisse der sinnlichen<br />
Empfindungen untereinander gemäß der Ordnung der Erscheinungen in<br />
der Anschauung (also schon den Regeln im Sinne von compositio und von<br />
nexus gemäß) ist es demgegenüber möglich, das Ding überhaupt als die<br />
Grundlage des Begriffes vom einzelnen Gegenstand in einem in der<br />
Erscheinung gegebenen Objekt der Erfahrung auch in objektiver Realität<br />
zu denken.<br />
Schon in den Überlegungen im Duisburger Nachlaß findet sich die<br />
eigentümliche Stellung der formalen Bedingung wieder, einerseits<br />
gegenüber dem Ding überhaupt einer allgemeinen Bedingung der<br />
Verhältnisse der Erscheinungsprädikate untereinander im Begriff von<br />
einem einzelnen Gegenstand unterworfen zu werden (universalitas), 278<br />
andererseits gegenüber der allgemeinen Bedingung der durchgängigen<br />
Bestimmung eines Dinges als Allheit aller Prädikate hervorzutreten<br />
(universitas), 279 und zwar jeweils ohne eine Anschauungsform zu<br />
beanspruchen. Der Begriff des Formalen ist nicht nur darauf hin zu<br />
fixieren, ausschließlich als Form des Gegebenseins von Anschauung und<br />
278 B 600/A 572<br />
279 B 601 f./A 573 f