DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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Ganzheit von Wirklichkeit mehrfach offene Probleme hinterläßt. Kant fällt<br />
hier insofern hinter der Entwicklung eines Systems von Einschränkungen<br />
und Einteilungen zurück, wie er es schon vorkritisch in der Raumfrage<br />
parallel zur Einschränkung und Teilung des logischen Raumes vorgestellt<br />
hat.<br />
Das Ding, anhand die Vielheit der Prädikate eine Einschränkung erfährt,<br />
die zur durchgängigen Bestimmung des Dinges zum Ding mittels<br />
Prädikate führen soll, kann nun nicht ohne weiteres als das Ding an sich<br />
als transzendentales Objekt = X verstanden werden. Letztere Fassung des<br />
Dinges ist ohne jede Bestimmung, eben an sich, während das kategoriale<br />
Ding der Allheit indifferent die transzendentale Materie vorausgesetzt hat,<br />
woher die Prädikate ihren Inhalt hernehmen. In diesem Zusammenhang<br />
wurde schon bald auch der Vorwurf erhoben, das Ding an sich Kantens als<br />
Unerkennbares widerspräche der mittels Kategorien erreichbaren<br />
Erkenntnis der Objekte. Die Antwort darauf ist einfach: Das Ding an sich<br />
wird von Kant nicht als Objekt in Zeit und Raum angesehen, unsere<br />
Erkenntnisse beziehen sich auf Objekte in Zeit und Raum. Damit ist zwar<br />
der Vorwurf der Selbstwidersprüchlichkeit Kantens vom Tisch, aber doch<br />
um den Preis einer Behauptung über Naturgegenstände, die uns in<br />
realistisch-naturwissenschaftlicher Einstellung nicht befriedigen kann.<br />
Dazu gibt es drei Argumentationsgänge: Erstens ist unabhängig von der<br />
Frage, ob es einen objektiven Raum gibt oder nicht, jedes empirische<br />
Objekt nur in unseren Anschauungsformen gegeben; ob es nun für das<br />
Ding an sich einen objekten Raum gibt oder nicht, muß spätestens nach der<br />
Überwindung der perzepierenden Monade und der daraus folgenden<br />
(auch räumlichen) Stellenordnung untereinander zunächst der bloßen<br />
Spekulation überlassen werden. Empirische Erkenntnisse beziehen sich<br />
aber auf Objekte der Erfahrung und bleiben somit auf Gegenstände gemäß<br />
den formalen Möglichkeiten in unseren Anschauungsformen beschränkt.<br />
Zweitens ist das Ding an sich eine notwendige Annahme der<br />
Erkenntnistheorie vor jeder (kategorialen) Erkenntnis allein aus Gründen<br />
einer Theorie von Erkenntnis (Urteilslehre) im Rahmen der<br />
Intentionslehre; das gilt besonders, wenn mit dem Erkenntnis ein logisches<br />
Urteil verbunden ist, und ist ansonsten für die Bestimmung der Washeit<br />
völlig unwichtig. Das Ding an sich gehört so einerseits zu den bloßen entis<br />
rationis sine fundamentum in re (wie bloße entis lucationis auch — z. B.<br />
Zentauren), andererseits ist es die subjektive Bedingung für alle semientia