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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 347 —<br />

Ganzheit von Wirklichkeit mehrfach offene Probleme hinterläßt. Kant fällt<br />

hier insofern hinter der Entwicklung eines Systems von Einschränkungen<br />

und Einteilungen zurück, wie er es schon vorkritisch in der Raumfrage<br />

parallel zur Einschränkung und Teilung des logischen Raumes vorgestellt<br />

hat.<br />

Das Ding, anhand die Vielheit der Prädikate eine Einschränkung erfährt,<br />

die zur durchgängigen Bestimmung des Dinges zum Ding mittels<br />

Prädikate führen soll, kann nun nicht ohne weiteres als das Ding an sich<br />

als transzendentales Objekt = X verstanden werden. Letztere Fassung des<br />

Dinges ist ohne jede Bestimmung, eben an sich, während das kategoriale<br />

Ding der Allheit indifferent die transzendentale Materie vorausgesetzt hat,<br />

woher die Prädikate ihren Inhalt hernehmen. In diesem Zusammenhang<br />

wurde schon bald auch der Vorwurf erhoben, das Ding an sich Kantens als<br />

Unerkennbares widerspräche der mittels Kategorien erreichbaren<br />

Erkenntnis der Objekte. Die Antwort darauf ist einfach: Das Ding an sich<br />

wird von Kant nicht als Objekt in Zeit und Raum angesehen, unsere<br />

Erkenntnisse beziehen sich auf Objekte in Zeit und Raum. Damit ist zwar<br />

der Vorwurf der Selbstwidersprüchlichkeit Kantens vom Tisch, aber doch<br />

um den Preis einer Behauptung über Naturgegenstände, die uns in<br />

realistisch-naturwissenschaftlicher Einstellung nicht befriedigen kann.<br />

Dazu gibt es drei Argumentationsgänge: Erstens ist unabhängig von der<br />

Frage, ob es einen objektiven Raum gibt oder nicht, jedes empirische<br />

Objekt nur in unseren Anschauungsformen gegeben; ob es nun für das<br />

Ding an sich einen objekten Raum gibt oder nicht, muß spätestens nach der<br />

Überwindung der perzepierenden Monade und der daraus folgenden<br />

(auch räumlichen) Stellenordnung untereinander zunächst der bloßen<br />

Spekulation überlassen werden. Empirische Erkenntnisse beziehen sich<br />

aber auf Objekte der Erfahrung und bleiben somit auf Gegenstände gemäß<br />

den formalen Möglichkeiten in unseren Anschauungsformen beschränkt.<br />

Zweitens ist das Ding an sich eine notwendige Annahme der<br />

Erkenntnistheorie vor jeder (kategorialen) Erkenntnis allein aus Gründen<br />

einer Theorie von Erkenntnis (Urteilslehre) im Rahmen der<br />

Intentionslehre; das gilt besonders, wenn mit dem Erkenntnis ein logisches<br />

Urteil verbunden ist, und ist ansonsten für die Bestimmung der Washeit<br />

völlig unwichtig. Das Ding an sich gehört so einerseits zu den bloßen entis<br />

rationis sine fundamentum in re (wie bloße entis lucationis auch — z. B.<br />

Zentauren), andererseits ist es die subjektive Bedingung für alle semientia

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