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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 335 —<br />

§ 9 Die »qualitative Einheit« des Begriffes in § 12 und der Begriff von<br />

einem einzelnen Gegenstand im Ideal der reinen Vernunft<br />

Wie sind die Kriterien des Begriffes von einem einzelnen Gegenstand in<br />

den Kantschen Untersuchungen zum Ideal der reinen Vernunft nun mit<br />

den Bedingungen zur qualitativen Einheit des Begriffes vom Objekt in § 12<br />

näher in Zusammenhang zu bringen?<br />

a) Widerspruchsfreiheit und Folgenschar<br />

Das Nicht-neben-einander-stehen-Können als zweitgenanntes Kriterium<br />

des Ausschlusses im Ideal der reinen Vernunft ist nun insofern<br />

komplementär als übereinstimmend mit der zweiten Bedingung der<br />

»qualitativen Einheit« eines Begriffes vom Objekt zu denken, wenn mit ihr<br />

auch schon behauptet wird, daß alle wahren Folgen neben einander<br />

(be)stehen können. Genau das scheint nun mit der dritten Bedingung der<br />

»qualitativen« Einheit des Begriffes von Kant auch behauptet zu werden:<br />

Die Idee vom transzendentalen bonum im scholastischen transzendentalen<br />

Ideal wird in der qualitativen Verwendung der Kategorien des Quantums<br />

mit der Rückführbarkeit der wahren Folgen auf die Merkmale des Begriffs<br />

zur qualitativen Vollständigkeit (Ganzheit) depotenziert. Was es näher mit<br />

dieser Interpretierbarkeit der »Ganzheit« auch auf sich haben mag,<br />

jedenfalls ist mit der Forderung nach der Rückführbarkeit der Folgen auch<br />

die Geltung des principium contradictionis mit eingeschlossen. Im Sinne der<br />

Fragestellung nach dem Zugleichsein von Folgen ist der Grund für diese<br />

Annahme allerdings nicht so offensichtlich: Bei genauer Betrachtung wird<br />

das zweite Kriterium des Begriffes von einem einzelnen Gegenstand als<br />

das Ideal der reinen Vernunft von der Bedingung der Vielheit der wahren<br />

Folgen aus der »qualitativen Einheit« des Begriffs aus § 12 nicht mit<br />

Sicherheit erfüllt. Das Nicht-neben-einander-stehen-Können als<br />

Ausschließungsgrund eines von zwei entgegengesetzten bloß überhaupt<br />

möglichen Prädikaten eines Dinges überhaupt kann als einfache<br />

Übersetzung des Satzes vom Widerspruch aufgefaßt werden; das Nichtneben-einander-(be)stehen-Können<br />

der Folgen ist aber nicht mit<br />

Notwendigkeit ein Hindernisgrund für die Rückführbarkeit auf die<br />

Merkmale der »qualitativen Einheit« eines Begriffes. Die real mögliche<br />

wäre damit durchaus erfüllt. Das würde aber offensichtlich nur die Vorstellung einer<br />

Oszillation zwischen zwei Zuständen, aber nicht die kontinuierlich verlaufende Zeit<br />

ergeben.

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