DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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Verstandesgebrauches in der auf Sinnlichkeit beruhenden Erfahrung nicht<br />
auch schon alle Noumena und alle Phaenomena eine geregelte Beziehung<br />
zueinander garantiert bekommen haben.<br />
Kant versteht unter den »formalen Bedingungen der Erfahrung (der<br />
Anschauung und den Begriffen nach)« im Obersatz der empirischen<br />
Postulate eben jene Formalität, die Begriffe als Verstandesbegriffe, die<br />
selbst nicht in der Anschauungsform enthalten sind, beinhaltet. Die<br />
Bedeutung der formalen Bedingung im Sinne der Anschauungsform ist<br />
von der formalen Bedingung »den Begriffen nach« fernzuhalten. Ist der<br />
Fall, daß ein assertorisches Urteil einen Untersatz abgibt, dann gilt bloß,<br />
daß eine der Forderung der »formalen Bedingungen«, nämlich<br />
Wahrnehmung, d. h., Empfindung, enthalten zu können, aktuell gegeben<br />
ist. Ist nun die Empfindung in der Assertion auch gegeben, kann vom<br />
Schlußsatz bloß behauptet werden, die mit dem ersten Satz vorliegende<br />
Aussage gelte also auch im jeweils vorliegendem Einzelfall, weil die<br />
Bedingungen des ersten Satzes mit dem zweiten Satz als gegeben zu<br />
denken sind. Die Vollständigkeit der Kategorien und deren lückenlose<br />
Anwendung, wie a fortiori nunmehr auch die Vollständigkeit der<br />
Erfahrung, woraus metaphysische Anfangsgründe einer<br />
Naturwissenschaft mittels einer universiell gedachten komparativen<br />
Allgemeinheit entspringen können, sind demnach die erste<br />
Voraussetzung; die Möglichkeit der Demonstration dieser Sätze in der<br />
Erfahrung (Assertion) die zweite Voraussetzung, um im Schlußsatz<br />
allgemein-universielle empirische Verhältnisse apodiktisch ausdrücken zu<br />
können. Hiebei ist die Demonstration der Kategorien von der<br />
Demonstration metaphysischer Anfangsgründe (desweiteren anderer<br />
empirisch gewonnener Sätze, die als Prinzipien a parte priori im Obersatz<br />
vorkommen können) streng zu unterscheiden. — Damit scheint die in § 20<br />
der transzendentalen Deduktion erhobene Forderung nach dem<br />
identischen Umfang von Anschauungsform und Apperzepzion zumindest<br />
dahingehend eingeschränkt, als daß allen Teilen der Kontinuität der<br />
Anschauungsform bloß die Möglichkeit zugesprochen wird, Teil einer<br />
Vorstellung zu werden, die vom reinen Verstandesbegriff regiert wird.<br />
❆<br />
Die Untersuchung kategorischer Urteile behandelt, nur weil diese<br />
allgemein wie singular gelten sollen, weder die ontologische Frage von<br />
Ding und Existenz selbst, noch weniger das Grundurteil mit einem