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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 321 —<br />

Verstandesgebrauches in der auf Sinnlichkeit beruhenden Erfahrung nicht<br />

auch schon alle Noumena und alle Phaenomena eine geregelte Beziehung<br />

zueinander garantiert bekommen haben.<br />

Kant versteht unter den »formalen Bedingungen der Erfahrung (der<br />

Anschauung und den Begriffen nach)« im Obersatz der empirischen<br />

Postulate eben jene Formalität, die Begriffe als Verstandesbegriffe, die<br />

selbst nicht in der Anschauungsform enthalten sind, beinhaltet. Die<br />

Bedeutung der formalen Bedingung im Sinne der Anschauungsform ist<br />

von der formalen Bedingung »den Begriffen nach« fernzuhalten. Ist der<br />

Fall, daß ein assertorisches Urteil einen Untersatz abgibt, dann gilt bloß,<br />

daß eine der Forderung der »formalen Bedingungen«, nämlich<br />

Wahrnehmung, d. h., Empfindung, enthalten zu können, aktuell gegeben<br />

ist. Ist nun die Empfindung in der Assertion auch gegeben, kann vom<br />

Schlußsatz bloß behauptet werden, die mit dem ersten Satz vorliegende<br />

Aussage gelte also auch im jeweils vorliegendem Einzelfall, weil die<br />

Bedingungen des ersten Satzes mit dem zweiten Satz als gegeben zu<br />

denken sind. Die Vollständigkeit der Kategorien und deren lückenlose<br />

Anwendung, wie a fortiori nunmehr auch die Vollständigkeit der<br />

Erfahrung, woraus metaphysische Anfangsgründe einer<br />

Naturwissenschaft mittels einer universiell gedachten komparativen<br />

Allgemeinheit entspringen können, sind demnach die erste<br />

Voraussetzung; die Möglichkeit der Demonstration dieser Sätze in der<br />

Erfahrung (Assertion) die zweite Voraussetzung, um im Schlußsatz<br />

allgemein-universielle empirische Verhältnisse apodiktisch ausdrücken zu<br />

können. Hiebei ist die Demonstration der Kategorien von der<br />

Demonstration metaphysischer Anfangsgründe (desweiteren anderer<br />

empirisch gewonnener Sätze, die als Prinzipien a parte priori im Obersatz<br />

vorkommen können) streng zu unterscheiden. — Damit scheint die in § 20<br />

der transzendentalen Deduktion erhobene Forderung nach dem<br />

identischen Umfang von Anschauungsform und Apperzepzion zumindest<br />

dahingehend eingeschränkt, als daß allen Teilen der Kontinuität der<br />

Anschauungsform bloß die Möglichkeit zugesprochen wird, Teil einer<br />

Vorstellung zu werden, die vom reinen Verstandesbegriff regiert wird.<br />

❆<br />

Die Untersuchung kategorischer Urteile behandelt, nur weil diese<br />

allgemein wie singular gelten sollen, weder die ontologische Frage von<br />

Ding und Existenz selbst, noch weniger das Grundurteil mit einem

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