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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 452 —<br />

Mit der hier gebrauchten Unterscheidung in empirischem und<br />

transzendentalem Gebrauch wird freilich nicht etwa die Idee der<br />

transzendentalen Subsumtion aufgegeben: 347 »Denn da haben wir gesehen,<br />

daß Begriffe ganz unmöglich sind, noch irgend eine Bedeutung haben<br />

können, wo nicht, entweder ihnen selbst, oder wenigstens den Elementen,<br />

daraus sie bestehen, ein Gegenstand gegeben ist, mithin auf Dinge an sich<br />

(ohne Rücksicht, ob und wie sie uns gegeben werden mögen) gar nicht<br />

gehen können; daß ferner die einzige Art, wie uns Gegenstände gegeben<br />

werden, die Modifikation unserer Sinnlichkeit sei; endlich, daß reine<br />

Begriffe a priori, außer der Funktion des Verstandes in der Kategorie, noch<br />

formale Bedingungen der Sinnlichkeit (namentlich des inneren Sinnes) a<br />

priori enthalten müssen, welche die allgemeine Bedingung enthalten, unter<br />

der die Kategorie allein auf irgend einen Gegenstand angewandt werden<br />

kann.« 348 Das Schematismuskapitel in der K. r. V. droht also das<br />

Problembewußtsein, das anhand der Diskussion der gegeben Zitate aus<br />

dem Duisburger Nachlaß gewonnen worden ist, insofern zu unterbieten,<br />

indem die formale Bedingung (im Schematismuskapitel der K. r. V.<br />

zunächst vorwiegend als Anschauungsform in Gebrauch) bereits die ganze<br />

allgemeine Bedingung (dann also schon die Regel des nexus) beinhalten<br />

347 Hier stellt sich die Frage: Vermögen empirische Begriffe als solche den reinen<br />

Verstandesbegriffen zu widerprechen? Vgl. R. Stuhlmann-Laeisz: Widersprechen<br />

empirische Begriffe ohne Bezug auf einen Gegenstand den transzendentalen Sätzen?<br />

Dieser Widerspruch ist im Vergleich zum Widerspruch zwischen empirischen<br />

Begriffen zu betrachten, die den Bezug zum Gegenstand erst jeweils mittels den<br />

transzendentalen Sätzen (den synthetischen Grundsätzen der Kategorien) erhalten<br />

(und damit die Wahrheitsfähigkeit). In diesem Sinne ist kein Widerspruch denkbar.<br />

Andererseits D. Henrich: alle sinnlichen Begriffe der Anschauung müssen unter<br />

Kategorien zu bringen sein (§ 20). Die Vorstellung, es gäbe derart einen empirischen<br />

Begriff, der nicht den Bedingungen der Kategorien genügen könnte, würde schon<br />

einen Widerspruch hervorrufen. Das Problem entsteht aber nur aus einer nur<br />

scheinbar noch strengeren Fragestellung: alle empirischen Begriffe müßten wahr<br />

sein. Letzteres ist offensichtlich eine Überinterpretation; die immer nur innere<br />

Widersprüchlichkeit von empirischen Begriffen, die keinen Bezug zum Gegenstand<br />

erhalten können, bleibt in der transzendentalen Reflexion verschieden vom<br />

Widerspruch zwischen wahren und falschen empirischen Begriffen, die alle einen<br />

solchen Bezug voraussetzen (§ 20) — und zwar unabhängig von dem<br />

Scheinproblem, ob empirische Begriffe überhaupt falsch sein könnten: Denn es ist<br />

erst festzustellen, ob ein empirischer Begriff falsch ist, weil er unmöglich ist oder<br />

eben bloß jetzt nicht zutrifft. Keinesfalls läßt sich daraus schließen, bei Kant müßten<br />

alle empirischen Begriffe zu den reinen Verstandesbegriffen im Widerspruch stehen.<br />

Vielmehr wäre mit sinnlichen Begriffen zu rechnen, die sich nicht nach Raum und<br />

Zeit darstellen lassen, und so auch nicht in die Verlegenheit kommen, der Forderung<br />

in § 20 nachkommen zu müssen. Vgl. Dieter Henrich, Die Beweisstruktur von Kants<br />

transzendentaler Deduktion«, in: Kant. Zur Deutung seiner Theorie von Erkenntnis<br />

und Handeln, Hrsg. v. G. Prauss, Köln 1973.<br />

348 K. r. V., B 178 f./A 139 f.,

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