DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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einem anzeigendem »intuitum« und als solches nicht selbst ein Konzept<br />
oder eine Konstruktionsregel. Wie zu sehen, ist auch in § 12 die Frage, wie<br />
aus der mittels Rückführung der Folgen auf die selben Merkmale<br />
qualifizierte qualitative Einheit des Begriffs vom Objekt ein Begriff von<br />
einem Gegenstand, hier im Sinne eines Konzeptes, wird: In der Erörterung<br />
der qualitativen Einheit des Begriffs vom Objekt geht Kant bekanntlich<br />
über, den Begriff als Definition oder Hypothese zu bezeichnen, auch dort<br />
ohne näher bezeichneten Grund. Im dortigen Zusammenhang läßt sich die<br />
Verwendung der Ausdrücke wie »Definition« und »Hypothese« aber auch<br />
dadurch erklären, daß damit Vermutungen über den Zusammenhang von<br />
Merkmale und Folgen gemeint sind, also Teilkonzepte über<br />
Zusammenhänge der Merkmale eines Objekts untereinander ausdrücken,<br />
aber nicht die Definition eines Objektes im aristotelischen Sinne oder im<br />
Sinne der vorkritischen Definition Kantens vom Teilbegriff, der den<br />
ganzen Gegenstand vorstellen lassen können soll, und schon einmal von<br />
der bloßen Menge möglicher Prädikate als Merkmale eines Begriffes<br />
unterschieden worden ist.<br />
Der Begriff vom einzelnen Gegenstand ist aber als nicht-komparativer<br />
Allgemeinbegriff gegenüber dem Begriff eines Dinges und der Menge<br />
seiner möglichen Prädikate (als von der Vielheit der Prädikate überhaupt<br />
eingeschränkte Allheit möglicher Prädikate) eingeführt worden. Dieser<br />
Anspruch kann mit der Darstellung des intuitiven Wesensbegriffes aus der<br />
Logik Dohna-Wundlacken nicht allein erfüllt werden: Eine »repraesentatio<br />
singularis« ist selbst kein Konzept. Nun hat Kant später und auch schon<br />
hier mindestens ein wesentliches Prädikat des Wesensbegriffes für möglich<br />
erachtet. Kant muß also seine Auffassung über den Wesensbegriff<br />
geändert haben; zu Intuitivität und Diskursivität tritt Konzeptualität als –<br />
zumindest hier — wesentliche Charakteristik hinzu. Der Wesensbegriff ist<br />
wegen seiner Intuitivität offenbar selbst kein diskursiver Begriff, jedoch<br />
kann er nunmehr wesentliche Prädikate beinhalten; diese wesentlichen<br />
Prädikate stehen aber für einen minimalen konzeptuellen Aspekt des<br />
Begrifflichen. Darauf fußen die Prädikate ut constitutiva; die einfache<br />
Unterscheidung in solche und in unwesentliche Attribute verwischt gemäß<br />
der hier vertretenen Auffassung die eigenständige Stellung der Prädikate<br />
ut rationata, die in der weiter oben angeführten Art und Weise als ein<br />
Vorläufer des synthetischen Urteils a priori zu gelten haben, die aus durch<br />
Prädikate ut constitutiva gerechtfertigte Intuitionen eben Prädikate ut<br />
rationata entstehen lassen. Solche Prädikate unterscheiden sich