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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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einem anzeigendem »intuitum« und als solches nicht selbst ein Konzept<br />

oder eine Konstruktionsregel. Wie zu sehen, ist auch in § 12 die Frage, wie<br />

aus der mittels Rückführung der Folgen auf die selben Merkmale<br />

qualifizierte qualitative Einheit des Begriffs vom Objekt ein Begriff von<br />

einem Gegenstand, hier im Sinne eines Konzeptes, wird: In der Erörterung<br />

der qualitativen Einheit des Begriffs vom Objekt geht Kant bekanntlich<br />

über, den Begriff als Definition oder Hypothese zu bezeichnen, auch dort<br />

ohne näher bezeichneten Grund. Im dortigen Zusammenhang läßt sich die<br />

Verwendung der Ausdrücke wie »Definition« und »Hypothese« aber auch<br />

dadurch erklären, daß damit Vermutungen über den Zusammenhang von<br />

Merkmale und Folgen gemeint sind, also Teilkonzepte über<br />

Zusammenhänge der Merkmale eines Objekts untereinander ausdrücken,<br />

aber nicht die Definition eines Objektes im aristotelischen Sinne oder im<br />

Sinne der vorkritischen Definition Kantens vom Teilbegriff, der den<br />

ganzen Gegenstand vorstellen lassen können soll, und schon einmal von<br />

der bloßen Menge möglicher Prädikate als Merkmale eines Begriffes<br />

unterschieden worden ist.<br />

Der Begriff vom einzelnen Gegenstand ist aber als nicht-komparativer<br />

Allgemeinbegriff gegenüber dem Begriff eines Dinges und der Menge<br />

seiner möglichen Prädikate (als von der Vielheit der Prädikate überhaupt<br />

eingeschränkte Allheit möglicher Prädikate) eingeführt worden. Dieser<br />

Anspruch kann mit der Darstellung des intuitiven Wesensbegriffes aus der<br />

Logik Dohna-Wundlacken nicht allein erfüllt werden: Eine »repraesentatio<br />

singularis« ist selbst kein Konzept. Nun hat Kant später und auch schon<br />

hier mindestens ein wesentliches Prädikat des Wesensbegriffes für möglich<br />

erachtet. Kant muß also seine Auffassung über den Wesensbegriff<br />

geändert haben; zu Intuitivität und Diskursivität tritt Konzeptualität als –<br />

zumindest hier — wesentliche Charakteristik hinzu. Der Wesensbegriff ist<br />

wegen seiner Intuitivität offenbar selbst kein diskursiver Begriff, jedoch<br />

kann er nunmehr wesentliche Prädikate beinhalten; diese wesentlichen<br />

Prädikate stehen aber für einen minimalen konzeptuellen Aspekt des<br />

Begrifflichen. Darauf fußen die Prädikate ut constitutiva; die einfache<br />

Unterscheidung in solche und in unwesentliche Attribute verwischt gemäß<br />

der hier vertretenen Auffassung die eigenständige Stellung der Prädikate<br />

ut rationata, die in der weiter oben angeführten Art und Weise als ein<br />

Vorläufer des synthetischen Urteils a priori zu gelten haben, die aus durch<br />

Prädikate ut constitutiva gerechtfertigte Intuitionen eben Prädikate ut<br />

rationata entstehen lassen. Solche Prädikate unterscheiden sich

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