DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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zur notwendigen Verknüpfung von Wahrnehmungen überhaupt allein<br />
nicht zureichende Zeitordnung.<br />
Die reinen Verstandesbegriffe bedürfen also eigentlich einer Restriktion<br />
auf die Zeitbedingung, die in der empirischen Vorstellung der<br />
Erscheinungen enthalten ist, gleichwohl soll der reine Begriff a priori auch<br />
die formale Bedingung des inneren Sinnes selbst enthalten, indem er den<br />
inneren Sinn erst zur Sukzessivität bestimmt hat — und zwar eben gerade<br />
unter der Bedingung, daß Erscheinungen sich auf Gegenstände beziehen.<br />
Erst dann ist von der transzendentalen Zeitbestimmung zu erwarten, daß<br />
sie sowohl mit der Verstandeshandlung in der Kategorie, wie mit der<br />
Spontaneität der Einbildungskraft gegenüber dem inneren Sinn a priori<br />
gleichartig ist, wenn die allgemeine Regel der Verknüpfung erkannt<br />
werden kann: die Sukzessivität als allgemeinste Regel aller Regeln. 391 Die<br />
Beantwortung dieser Frage nach der Gleichartigkeit kann nun aber nicht so<br />
ohne weiteres auf Vollständigkeit der Kriterien zur Bestimmung eines<br />
Erfahrungsbegriffes Anspruch erheben, wie in der Immanenz des Begriffs<br />
unter einer transzendentalen Idee. Die logische Definition der<br />
Veränderung ist nicht dynamisch und geht auch über den Rahmen bloßer<br />
Wahrnehmungsverhältnisse in der Anschauung nicht hinaus: Die<br />
Allgemeinheit der beanspruchten Regelhaftigkeit diskriminiert also<br />
Wahrnehmungsurteile und Erfahrungsurteile 392 nicht notwendigerweise<br />
und ist bloß die intellektuelle Doublette der undifferenzierten Zeitlichkeit<br />
als bloße Form der Reproduktion im inneren Sinnes selbst. Auf diese<br />
Weise ist es leicht möglich, das Ungleichartige (Ausdehnung und<br />
Intensität einerseits und die qualitativen Differenzierungen nach Gestalt<br />
und Wirkung andererseits) im Rahmen von Verhältnissen bloß der reinen<br />
Anschauung oder eben bloß der reinen Form des inneren Sinnes als<br />
Gleichartiges zu betrachten.<br />
391 Kant bestimmt die objektive Realität der Zeit vor der Kausalitätskategorie mit dem<br />
Prinzip des kontradiktorischen Widerspruches: was nicht zugleich an einem Dinge<br />
gelten kann, kann nacheinander gelten. Der damit ausgesprochene strikte<br />
Determinismus wird aber bei einer näheren Untersuchung der Kausalitätskategorie<br />
preisgegeben werden müssen: nicht nur, daß die Behauptung der Wolffschen Partei,<br />
Kontingenz sei gleichbedeutend oder auch nur äquipollent mit Zufälligkeit, Motiv<br />
für eine solche Überzeichnung wäre, macht sich schließlich mit eingehenderer<br />
Betrachtung auch bemerkbar, daß Kant die dynamischen Kategorien immer schon<br />
auch mit regulativen Ideen verglichen hat. Vgl. hier die Zeitbedingung der Wahrheit.<br />
392 Hier den konstitutiven und den regulativen Kategorien zugeordnet.