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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 479 —<br />

zur notwendigen Verknüpfung von Wahrnehmungen überhaupt allein<br />

nicht zureichende Zeitordnung.<br />

Die reinen Verstandesbegriffe bedürfen also eigentlich einer Restriktion<br />

auf die Zeitbedingung, die in der empirischen Vorstellung der<br />

Erscheinungen enthalten ist, gleichwohl soll der reine Begriff a priori auch<br />

die formale Bedingung des inneren Sinnes selbst enthalten, indem er den<br />

inneren Sinn erst zur Sukzessivität bestimmt hat — und zwar eben gerade<br />

unter der Bedingung, daß Erscheinungen sich auf Gegenstände beziehen.<br />

Erst dann ist von der transzendentalen Zeitbestimmung zu erwarten, daß<br />

sie sowohl mit der Verstandeshandlung in der Kategorie, wie mit der<br />

Spontaneität der Einbildungskraft gegenüber dem inneren Sinn a priori<br />

gleichartig ist, wenn die allgemeine Regel der Verknüpfung erkannt<br />

werden kann: die Sukzessivität als allgemeinste Regel aller Regeln. 391 Die<br />

Beantwortung dieser Frage nach der Gleichartigkeit kann nun aber nicht so<br />

ohne weiteres auf Vollständigkeit der Kriterien zur Bestimmung eines<br />

Erfahrungsbegriffes Anspruch erheben, wie in der Immanenz des Begriffs<br />

unter einer transzendentalen Idee. Die logische Definition der<br />

Veränderung ist nicht dynamisch und geht auch über den Rahmen bloßer<br />

Wahrnehmungsverhältnisse in der Anschauung nicht hinaus: Die<br />

Allgemeinheit der beanspruchten Regelhaftigkeit diskriminiert also<br />

Wahrnehmungsurteile und Erfahrungsurteile 392 nicht notwendigerweise<br />

und ist bloß die intellektuelle Doublette der undifferenzierten Zeitlichkeit<br />

als bloße Form der Reproduktion im inneren Sinnes selbst. Auf diese<br />

Weise ist es leicht möglich, das Ungleichartige (Ausdehnung und<br />

Intensität einerseits und die qualitativen Differenzierungen nach Gestalt<br />

und Wirkung andererseits) im Rahmen von Verhältnissen bloß der reinen<br />

Anschauung oder eben bloß der reinen Form des inneren Sinnes als<br />

Gleichartiges zu betrachten.<br />

391 Kant bestimmt die objektive Realität der Zeit vor der Kausalitätskategorie mit dem<br />

Prinzip des kontradiktorischen Widerspruches: was nicht zugleich an einem Dinge<br />

gelten kann, kann nacheinander gelten. Der damit ausgesprochene strikte<br />

Determinismus wird aber bei einer näheren Untersuchung der Kausalitätskategorie<br />

preisgegeben werden müssen: nicht nur, daß die Behauptung der Wolffschen Partei,<br />

Kontingenz sei gleichbedeutend oder auch nur äquipollent mit Zufälligkeit, Motiv<br />

für eine solche Überzeichnung wäre, macht sich schließlich mit eingehenderer<br />

Betrachtung auch bemerkbar, daß Kant die dynamischen Kategorien immer schon<br />

auch mit regulativen Ideen verglichen hat. Vgl. hier die Zeitbedingung der Wahrheit.<br />

392 Hier den konstitutiven und den regulativen Kategorien zugeordnet.

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