DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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Wird die Zeit der Konstruktion der Formen selbst betrachtet, kann anhand<br />
der Konstruktion einer Vorstellung (als die Konstitution ihrer reinen<br />
Gegenständlichkeit) gemäß den mathematischen Kategorien einmal als<br />
Kontinuität der Veränderlichkeit (Antizipation der Wahrnehmung:<br />
Intensität) die beliebig teilbar ist und einmal als Reihenfolge der<br />
Konstruktion, deren einzelne Schritte wechseln (Axiome der Anschauung)<br />
jeweils ein intellektuelles Substrat der reinen Anschauung gedacht<br />
werden. Was hindert nun, den naheliegenden Gedanken spekulativ<br />
auszuführen, als deren Vereinbarung ein gemeinsames intellektuelles<br />
Substrat der reinen Anschauung zu denken? Dazu sind im verschiedenen<br />
Außmaß die reinen Schematen aller (?) Kategorien notwendig, erlauben<br />
hier deshalb aber allein keinen Schluß auf ein selbst empirisches<br />
Substrat. 141 — Eben die Forderung nach der Vereinbarkeit von Kontinuität<br />
und Rekonstruierbarkeit kann nun auch im synthetischen Grundsatz der<br />
ersten dynamischen Kategorie als Kants Forderung gedacht werden: »So<br />
können wir, in einem etwas paradox erscheinenden Ausdruck, sagen: nur<br />
das Beharrliche (die Substanz) wird verändert, das Wandelbare erleidet<br />
keine Veränderung, sondern einen Wechsel, da einige Bestimmungen<br />
aufhören, und andere anheben.« 142 Substanz als Begriff der ersten Art der<br />
Beharrlichkeit der Zeit aus der Feststellung des Beharrlichen in den<br />
Erscheinungen ist somit gegenüber der Notwendigkeit einer Folge<br />
dadurch gekennzeichnet, daß sie in der Zeit sowohl einen Wechsel ihrer<br />
Akzidentien wie auch deren Veränderung erleidet. Allein aus dieser<br />
Differenz vermeint Kant den metaphysischen Begriff der Substanz bereits<br />
von anfang an auch formalontologisch (hier transzendentalanalytisch im<br />
rein restringierten Sinne von synthetisch-metaphysisch) rechtfertigen zu<br />
können. 143 Es erlaubt gerade die Verwendung der Verstandesbegriffe,<br />
sofern sie nicht auf Erscheinungen eines Dinges an sich (wie in der<br />
transzendentalen Analytik in der ersten Kritik), sondern auf die<br />
Bestimmung der Inhalte eines Urteilsaktes gehen, die Möglichkeit der<br />
Vereinbarung beider mathematischen Kategorien als Bestimmung einer<br />
Vorstellung zu denken, welche damit zur rein immanenten Vorstellung<br />
eines Gegenstandes überhaupt erklärt werden kann, was die Forderung<br />
141 K. r. V., B 269/A 220 f.<br />
142 B 230<br />
143 Das analytische Enthaltensein des Veränderlichen aus dem logischen Gegensatz von<br />
Beharrlichkeit und Veränderlichkeit ist so zwar mit der Definition des Beharrlichen<br />
gegeben, vermag diese aber auch allein nicht auszumachen: In Frage steht, wie kann<br />
dem bloßen Wechsel und wie kann dem bloß Veränderlichen Kontinuität<br />
zugesprochen werden?