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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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sein kann, bedenkt man die »Reinheit« allein im Kontrast zur<br />

synthesis speciosa der empirischen Einbildungskraft und zum primitiven<br />

Schema der Apprehension, das zum Beharrlichen in der Erscheinung führt.<br />

Insofern wird die Reinheit der Kategorie aus einem Grund gefordert, der<br />

für sich selbst keinerlei Anspruch auf Apriorität erheben kann: Die<br />

Erkenntnis der dynamischen Gründe sind selbst im Sinne Kants<br />

unanschaulich und nur der Begriff vermag sich intellektuell auf das, was<br />

geschieht, zu richten. Die reine Kategorie 436 bedarf einer allgemeinen Regel<br />

gerade deshalb, weil die Erkenntnis der Gründe des Gegebenen<br />

intellektuell stattfindet, und der Grund deren Regel nicht von der<br />

Einbildungskraft abermals anschaulich vorgestellt werden kann; auch<br />

nicht von der transzendentalen Einbildungskraft. Die letztere bewirkt nur<br />

das Verständnis der Anschauung als Teil der Erfahrung und kennzeichnet<br />

die Stellen der Einsetzung des selbst unanschaulichen Grundes. Während<br />

der Grund der Reinheit, frei von Sinnlichkeit zu sein, in der Anschauung<br />

Apriorität verspricht, 437 ist der Grund der Reinheit hier als eine Bedingung<br />

des Erfahrungsbegriffen vorgestellt worden, der selbst aber nicht<br />

zureichend ist, den Grund des Geschehens a priori zu denken — dazu sei<br />

noch mehr als die Regel a posteriori der Stellung solcher Begriffe in der<br />

Reihe der Erscheinungen notwendig, die mit der Regel der Reproduktion<br />

auch schon gegeben ist.<br />

b) Die Reinheit der Kategorie als rein intellektueller Begriff oder<br />

als rein von jeder Zeitbedingung zu denkender Begriff<br />

Weiter oben (vgl. hier §§ 9-10) wurde der reine Verstandesbegriff, der<br />

grammatikalisch dasjenige in einem Urteil bestimmt, das nicht in<br />

Prädikaten weiter gedacht werden kann, schon als reine Kategorie der<br />

Substanz vorgestellt. So kehrt auch im Schematismuskapitel die<br />

grammatikalische Bestimmung des Objektbegriffes als Bestimmung der<br />

reinen Kategorie wieder, 438 obgleich das der in B 181/A 142 getroffenen<br />

436 Hier noch als reiner Verstandesbegriff zu verstehen.<br />

437 Vgl. die Strategie bei der Exponation der dynamischen Kategorien in § 26<br />

438 K.r.V., B 186/A 147: »In der Tat bleibt den reinen Verstandesbegriffen allerdings,<br />

auch nach Absonderung aller sinnlichen Bedingung, eine aber nur logische<br />

Bedeutung der bloßen Einheit der Vorstellungen, denen aber kein Gegenstand,<br />

mithin auch keine Bedeutung gegeben wird, die einen Begriff vom Objekt abgeben<br />

könnte. So würde z.B. Substanz, wenn man die sinnliche Bestimmung der<br />

Beharrlichkeit wegließe, nichts weiter als ein Etwas bedeuten, das als Subjekt (ohne<br />

ein Prädikat von etwas anderem zu sein) gedacht werden kann.«

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