DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...
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sein kann, bedenkt man die »Reinheit« allein im Kontrast zur<br />
synthesis speciosa der empirischen Einbildungskraft und zum primitiven<br />
Schema der Apprehension, das zum Beharrlichen in der Erscheinung führt.<br />
Insofern wird die Reinheit der Kategorie aus einem Grund gefordert, der<br />
für sich selbst keinerlei Anspruch auf Apriorität erheben kann: Die<br />
Erkenntnis der dynamischen Gründe sind selbst im Sinne Kants<br />
unanschaulich und nur der Begriff vermag sich intellektuell auf das, was<br />
geschieht, zu richten. Die reine Kategorie 436 bedarf einer allgemeinen Regel<br />
gerade deshalb, weil die Erkenntnis der Gründe des Gegebenen<br />
intellektuell stattfindet, und der Grund deren Regel nicht von der<br />
Einbildungskraft abermals anschaulich vorgestellt werden kann; auch<br />
nicht von der transzendentalen Einbildungskraft. Die letztere bewirkt nur<br />
das Verständnis der Anschauung als Teil der Erfahrung und kennzeichnet<br />
die Stellen der Einsetzung des selbst unanschaulichen Grundes. Während<br />
der Grund der Reinheit, frei von Sinnlichkeit zu sein, in der Anschauung<br />
Apriorität verspricht, 437 ist der Grund der Reinheit hier als eine Bedingung<br />
des Erfahrungsbegriffen vorgestellt worden, der selbst aber nicht<br />
zureichend ist, den Grund des Geschehens a priori zu denken — dazu sei<br />
noch mehr als die Regel a posteriori der Stellung solcher Begriffe in der<br />
Reihe der Erscheinungen notwendig, die mit der Regel der Reproduktion<br />
auch schon gegeben ist.<br />
b) Die Reinheit der Kategorie als rein intellektueller Begriff oder<br />
als rein von jeder Zeitbedingung zu denkender Begriff<br />
Weiter oben (vgl. hier §§ 9-10) wurde der reine Verstandesbegriff, der<br />
grammatikalisch dasjenige in einem Urteil bestimmt, das nicht in<br />
Prädikaten weiter gedacht werden kann, schon als reine Kategorie der<br />
Substanz vorgestellt. So kehrt auch im Schematismuskapitel die<br />
grammatikalische Bestimmung des Objektbegriffes als Bestimmung der<br />
reinen Kategorie wieder, 438 obgleich das der in B 181/A 142 getroffenen<br />
436 Hier noch als reiner Verstandesbegriff zu verstehen.<br />
437 Vgl. die Strategie bei der Exponation der dynamischen Kategorien in § 26<br />
438 K.r.V., B 186/A 147: »In der Tat bleibt den reinen Verstandesbegriffen allerdings,<br />
auch nach Absonderung aller sinnlichen Bedingung, eine aber nur logische<br />
Bedeutung der bloßen Einheit der Vorstellungen, denen aber kein Gegenstand,<br />
mithin auch keine Bedeutung gegeben wird, die einen Begriff vom Objekt abgeben<br />
könnte. So würde z.B. Substanz, wenn man die sinnliche Bestimmung der<br />
Beharrlichkeit wegließe, nichts weiter als ein Etwas bedeuten, das als Subjekt (ohne<br />
ein Prädikat von etwas anderem zu sein) gedacht werden kann.«