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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 539 —<br />

Gegenbegriff des Beharrlichen) im Satzgegenstand der ersten Analogie<br />

beinhaltet zunächst für sich sowenig wie die Zeitbedingung im Satzsubjekt<br />

irgendwelche Kontinuitätsbedingungen. Demnach wäre für den<br />

Grundsatz der ersten Analogie ohne Bezugnahme einerseits auf<br />

transzendentalästhetische Bedingungen der reinen Sinnlichkeit und<br />

andererseits ohne Bezugnahme auf logische Bedingungen der<br />

Prädikatisierung (daß Prädikate sich auf ein Ding beziehen lassen müssen)<br />

das Satzsubjekt hinsichtlich des Gebrauchs des Begriffes vom Wechsel das<br />

analytische Gegenteil des Satzgegenstandes.<br />

❆<br />

Die synthetischen Grundsätze der dynamischen Kategorien (obgleich hier<br />

noch gar nicht vollständig behandelt: es fehlt die Erörterung des<br />

Commerciums) sind noch hinsichtlich der Gültigkeit der damit<br />

rechtfertigbaren empirischen Aussagen zu untersuchen. Ich verfahre hier<br />

nach der Einteilung, die Kant in § 9 gemäß der Einteilung der logischen<br />

Tafel gegeben hat. Hier sind systematisch zwei Möglichkeiten ersichtlich:<br />

1.1. Das Satzsubjekt gilt qua transzententale Zeitbedingung (inklusive aller<br />

möglichen, vorhin erörterten Umformungen) apodiktisch.<br />

1.2. Der Satzgegenstand gilt qua reinen Verstandesbegriff apodiktisch.<br />

Diese Version müßte nicht nur zu immerwährend gültigen Erkenntnissen<br />

führen, sondern noch jede emprisch-vereinzelte Erkenntnis, die darunter<br />

fällt, als nicht revidierbare Erkenntnis behaupten müssen. Insofern könnte<br />

von einem Wissenschaftsfortschritt nur in einem sehr eingeschränkten<br />

Sinne die Rede sein. Der historische Fortschritt der Wissenschaften, der<br />

bereits verläßlich angenommene Postulate derselben auschließen hat<br />

müssen, hat diese Auffassung zwingend widerlegt. — Die zweite<br />

Möglichkeit entspricht auch besser der Argumentationsstruktur, die der<br />

Kantschen Überlegung angemessen werden kann:<br />

2.1. Das Satzsubjekt gilt qua transzendentale Zeitbedingung assertorisch.<br />

2.1. Der Satzgegenstand gilt qua reinen Verstandesbegriff apodiktisch.<br />

Das führt dann nicht zu Schwierigkeiten, wenn unter einem reinen<br />

Verstandesbegriff wirklich nur die reinen Verstandesbegriffe der<br />

Kategorien des Verstandesgebrauches in der Erfahrung verstanden wird.

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