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sismus scheint eine Wende zum Besseren eingetreten zu sein. Diese Wende ist<br />
markiert durch Gerhard Schröders Eintreten für die Bereitstellung von Green<br />
Cards für indische Informatiker, durch die Einrichtung eines Bündnisses für Demokratie<br />
und Toleranz, gegen Extremismus und Gewalt und durch andere Ereignisse<br />
und Maßnahmen. Erstmalig ist über Rechtsextremismus und Rassismus in<br />
einer Weise gestritten worden, wie dies in der BRD zuvor nie der Fall gewesen ist<br />
– bis hin zu sicherlich zu diskutierenden Überlegungen eine faschistische Partei<br />
wie die NPD zu verbieten. Das kann aber nicht heißen, dass wir uns beruhigt zurücklehnen<br />
können und nur so weiter zu machen brauchen wie bisher, denn die<br />
seit Sommer 2000 laufende Kampagne gegen Rassismus und rechtsextreme Gewalt<br />
richtete sich in erster Linie gegen den insgesamt militant und gewalttätig<br />
in der Öffentlichkeit auftretenden Rassismus und Rechtsextremismus. Demgegenüber<br />
wurde der seit langem grassierende alltägliche Rassismus vernachlässigt.<br />
Das gilt auch für den institutionellen Rassismus und das schleichende<br />
Arrangement mit rassistischer Politik, also für eher alltäglich gewordene Formen.<br />
Gemeint ist damit die Verankerung von Rassismus in Institutionen, Gesetzen<br />
und Verordnungen. Das Vorhandensein eines solchen institutionellen oder<br />
auch gewohnten Rassismus wird in Deutschland von offizieller Seite strikt geleugnet.<br />
Untersuchungen der Polizei, der Bundeswehr, der Behörden, die mit<br />
dem Thema Einwanderung zu tun haben, werden kaum zugelassen. Ein deutscher<br />
McPherson-Report wie er zum Fall der Ermordung des Pakistanis und<br />
Einwanderers, Stephen Lorenz, in England durchgeführt wurde, scheint im Augenblick<br />
in Deutschland kaum denkbar. Auch während der Kampagne seit Sommer<br />
2000 gingen teilweise brutalste Abschiebungen, auch mit Todesfolge und<br />
schweren Verletzungen weiter. Diese Maßnahmen berufen sich meist auf bestehende<br />
Rechtsgrundlagen, wobei die vorhandenen Ermessensspielräume nicht<br />
immer ausgenutzt wurden. Zum Teil handelt es sich jedoch auch um Maßnahmen<br />
wie die Verschleierung von Tatsachen, Übergriffen der Vollzugsbeamten<br />
und Misshandlungen. Hier ist deshalb von einem institutionellen Rassismus zu<br />
sprechen, weil dabei Menschen anderer Herkunft negativ eingestuft und offen<br />
mit institutionellen Machtmitteln sanktioniert werden.<br />
Diese Bestimmung entspricht der gebräuchlichen Defi nition von institutionellem<br />
Rassismus, was allerdings weniger bedeutsam ist als die Tatsache, dass<br />
dieser institutionelle Rassismus den alltäglichen und militanten Rassismus und<br />
Rechtsextremismus zu provozieren geeignet ist. Er setzt das Signal „Ausländer<br />
sind hier unerwünscht“. Ein Signal, das in Teilen der Bevölkerung aufgenommen<br />
und nicht selten in Taten gegen Einwanderer und fremd wirkende Menschen um-<br />
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