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sismus scheint eine Wende zum Besseren eingetreten zu sein. Diese Wende ist<br />

markiert durch Gerhard Schröders Eintreten für die Bereitstellung von Green<br />

Cards für indische Informatiker, durch die Einrichtung eines Bündnisses für Demokratie<br />

und Toleranz, gegen Extremismus und Gewalt und durch andere Ereignisse<br />

und Maßnahmen. Erstmalig ist über Rechtsextremismus und Rassismus in<br />

einer Weise gestritten worden, wie dies in der BRD zuvor nie der Fall gewesen ist<br />

– bis hin zu sicherlich zu diskutierenden Überlegungen eine faschistische Partei<br />

wie die NPD zu verbieten. Das kann aber nicht heißen, dass wir uns beruhigt zurücklehnen<br />

können und nur so weiter zu machen brauchen wie bisher, denn die<br />

seit Sommer 2000 laufende Kampagne gegen Rassismus und rechtsextreme Gewalt<br />

richtete sich in erster Linie gegen den insgesamt militant und gewalttätig<br />

in der Öffentlichkeit auftretenden Rassismus und Rechtsextremismus. Demgegenüber<br />

wurde der seit langem grassierende alltägliche Rassismus vernachlässigt.<br />

Das gilt auch für den institutionellen Rassismus und das schleichende<br />

Arrangement mit rassistischer Politik, also für eher alltäglich gewordene Formen.<br />

Gemeint ist damit die Verankerung von Rassismus in Institutionen, Gesetzen<br />

und Verordnungen. Das Vorhandensein eines solchen institutionellen oder<br />

auch gewohnten Rassismus wird in Deutschland von offizieller Seite strikt geleugnet.<br />

Untersuchungen der Polizei, der Bundeswehr, der Behörden, die mit<br />

dem Thema Einwanderung zu tun haben, werden kaum zugelassen. Ein deutscher<br />

McPherson-Report wie er zum Fall der Ermordung des Pakistanis und<br />

Einwanderers, Stephen Lorenz, in England durchgeführt wurde, scheint im Augenblick<br />

in Deutschland kaum denkbar. Auch während der Kampagne seit Sommer<br />

2000 gingen teilweise brutalste Abschiebungen, auch mit Todesfolge und<br />

schweren Verletzungen weiter. Diese Maßnahmen berufen sich meist auf bestehende<br />

Rechtsgrundlagen, wobei die vorhandenen Ermessensspielräume nicht<br />

immer ausgenutzt wurden. Zum Teil handelt es sich jedoch auch um Maßnahmen<br />

wie die Verschleierung von Tatsachen, Übergriffen der Vollzugsbeamten<br />

und Misshandlungen. Hier ist deshalb von einem institutionellen Rassismus zu<br />

sprechen, weil dabei Menschen anderer Herkunft negativ eingestuft und offen<br />

mit institutionellen Machtmitteln sanktioniert werden.<br />

Diese Bestimmung entspricht der gebräuchlichen Defi nition von institutionellem<br />

Rassismus, was allerdings weniger bedeutsam ist als die Tatsache, dass<br />

dieser institutionelle Rassismus den alltäglichen und militanten Rassismus und<br />

Rechtsextremismus zu provozieren geeignet ist. Er setzt das Signal „Ausländer<br />

sind hier unerwünscht“. Ein Signal, das in Teilen der Bevölkerung aufgenommen<br />

und nicht selten in Taten gegen Einwanderer und fremd wirkende Menschen um-<br />

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