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auch die Bedrohungsszenarien mitdefiniert, von denen eingangs die Rede war.<br />
Im Januar 1994 begann die Europol-Drogeneinheit als Provisorium des Europäischen<br />
Polizeiamtes ihre Arbeit. Im Juli 1995 wurde die Europol-Konvention<br />
unterzeichnet. Ende 1999 trat die Konvention in Kraft, nachdem sie von den<br />
nationalen Parlamenten ratifiziert worden war. Gern hätte man zu diesem Zeitpunkt<br />
schon das komplette informationstechnische Arsenal des Amtes – TECS,<br />
The Europol Computer Systems – am Draht gehabt, doch das wird wohl noch bis<br />
Ende diesen Jahres dauern.<br />
Die Konvention und ihre Ausführungsbestimmungen zeigen Europol als Informationspolizei.<br />
Vorgesehen sind einerseits ein „Informationssystem“, also<br />
ein Register, das gemäß der Konvention sowohl Daten über Verurteilte und Verdächtige,<br />
als auch über potentiell Verdächtige beinhalten soll. Daneben gibt<br />
es „Arbeitsdateien für Analysezwecke“, in denen der Kreis der gegebenenfalls<br />
zu speichernden Personen noch weiter gefasst ist, inklusive Kontaktpersonen,<br />
mögliche Opfer, Zeugen usw. Eigentlich kann man sich nicht mehr vorstellen,<br />
dass eine Person nicht gespeichert werden könnte, wenn die zuständigen Analysegruppen<br />
dies wollen. Anders ausgedrückt: Es gibt keine Grenzen, die verhindern<br />
würden, dass eine Person zum Gegenstand polizeilicher Abklärungen würde.<br />
Die Rechte der Betroffenen sind zwar im Grundsatz vorhanden, aber die Ausnahmeklauseln<br />
werden dafür sorgen, dass eine Person nur ausnahmsweise Auskunft<br />
über die über sie gesammelten Daten erhalten wird. Was den Umfang der bearbeiteten<br />
Informationen betrifft, so wird hier mit der großen Kelle gerührt: Das<br />
Informationssystem, so erklärte uns ein Technikbeauftragter bei Europol, werde<br />
auf eine Kapazität von rund einer Million Daten ausgelegt. Prinzipiell werde<br />
es möglich sein, insgesamt 5 000 Arbeitsdateien mit jeweils mehreren tausend<br />
Datensätzen zu betreiben.<br />
Schon bevor die Konvention in Kraft trat, hatten die Regierungen im Amsterdamer<br />
Vertrag vereinbart, dass Europol auch operative Kompetenzen erhalten<br />
solle, d.h., dass das Amt in Zukunft noch mehr als bisher zur Koordinationsstelle<br />
für grenzüberschreitende – verdeckte – Operationen werden wird.<br />
Dass der Datenschutz eine Nullgröße bei diesem Amt ist, dass Europol zum<br />
Kristallisationspunkt rechtsstaatlich fragwürdiger und justiziell nicht kontrollierter<br />
Operationen wird, ist nur eine Seite des Skandals. Die andere ist die<br />
höchst problematische kriminalpolitische Rolle des Amtes. Diese ist schon in<br />
der Konstituierungsphase erkennbar gewesen: Europol wurde 1991 grundsätzlich<br />
bewilligt, weil die Gefahr des internationalen Drogenhandels angeblich<br />
ständig zunehme und man etwas dagegen unternehmen müsse. Die Europol-<br />
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