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denn dieser hat keine andere Funktion als die Abschottungspolitik, die solche<br />
Fluchthilfe erst nötig macht, zu rechtfertigen.<br />
Dieses neue Legitimationsmuster ist an Zynismus kaum zu übertreffen, denn<br />
hier wird Flüchtlingsbekämpfung als Flüchtlingsschutz ausgegeben – nämlich<br />
als Schutz der Flüchtlinge vor den angeblich so skrupellosen Schmugglern. Das<br />
dabei aufgebaute Feindbild hat mit der Realität wenig zu tun. Es gibt seit 1994<br />
im Ausländergesetz einen eigenen Straftatbestand der Schlepperei. Sieht man<br />
sich an, wer auf dieser Grundlage angeklagt und zum Teil verurteilt wird, so<br />
hat es mit diesem Klischee des mafiaartig organisierten, extrem gefährlichen,<br />
gewissenlosen Schleppers wenig zu tun. Oft sind es Arbeitslose, zum Teil polizeilich<br />
vorher gar nicht in Erscheinung getretene Einzelpersonen oder Kleinstgruppen<br />
aus dem Grenzgebiet, die sich dort ihre Ortskenntnis zu Nutze machen.<br />
Zum Teil sind das aber auch Taxifahrer, die im Landesinneren unregistriert Eingereiste<br />
als Fahrgäste hatten. Oder es sind selbst Flüchtlinge, die den Transport<br />
von Pässen oder Geld für die anderen der Reisegruppe übernommen haben<br />
und dann auf dieser Grundlage angeklagt werden. Zum Teil sind es auch im<br />
Landesinneren völlig legal lebende Zuwanderer, die aufgrund von persönlichen<br />
Kontakten aus der Vergangenheit als Anlaufpunkte für unregistriert Eingereiste<br />
dienen, ohne mit der Reise selbst etwas zu tun gehabt zu haben. Auch für<br />
die oft behauptete Verquickung von Fluchthilfe und Drogenhandel gibt es keine<br />
stichhaltigen Anhaltspunkte. Uns ist trotz unserer jahrelangen intensiven<br />
Recherchetätigkeit kein einziger solcher Fall zur Kenntnis gekommen.<br />
Werden Flüchtlinge beim heimlichen Grenzübertritt festgenommen, erfolgt<br />
in aller Regel die direkte Abschiebung innerhalb von 48 Stunden. Vorher werden<br />
sie verhört, um den Fluchtweg zu ermitteln und um eventuelles Belastungsmaterial<br />
für Schlepperprozesse zu sammeln. Manchmal werden so genannte<br />
Sicherheitseinbehalte vorgenommen, d.h. den Flüchtlingen werden Geld und<br />
Wertgegenstände abgenommen, um so die Haft- und Abschiebekosten zu refinanzieren.<br />
Die Abschiebungen erfolgen dabei anders als etwa bei abgelehnten<br />
Asylbewerbern, also nicht direkt ins Herkunftsland, sondern in die Transitländer.<br />
Im Fall der deutschen Ostgrenze also nach Polen und in die Tschechische Republik.<br />
Um hierbei einen reibungslosen Ablauf zu sichern, wurden 1993 und 1995<br />
Rückübernahmeabkommen mit Polen und der Tschechischen Republik geschlossen,<br />
in denen diese sich verpflichten, nicht nur eigene Staatsbürger, sondern<br />
auch Drittstaatler ohne Visum, wenn diese das jeweilige Land als Transitland auf<br />
dem Weg nach Deutschland durchquert haben, zurückzunehmen.<br />
Die Kooperation von BGS und den polnischen bzw. tschechischen Grenzorganen<br />
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