20.05.2014 Aufrufe

download

download

download

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

denn dieser hat keine andere Funktion als die Abschottungspolitik, die solche<br />

Fluchthilfe erst nötig macht, zu rechtfertigen.<br />

Dieses neue Legitimationsmuster ist an Zynismus kaum zu übertreffen, denn<br />

hier wird Flüchtlingsbekämpfung als Flüchtlingsschutz ausgegeben – nämlich<br />

als Schutz der Flüchtlinge vor den angeblich so skrupellosen Schmugglern. Das<br />

dabei aufgebaute Feindbild hat mit der Realität wenig zu tun. Es gibt seit 1994<br />

im Ausländergesetz einen eigenen Straftatbestand der Schlepperei. Sieht man<br />

sich an, wer auf dieser Grundlage angeklagt und zum Teil verurteilt wird, so<br />

hat es mit diesem Klischee des mafiaartig organisierten, extrem gefährlichen,<br />

gewissenlosen Schleppers wenig zu tun. Oft sind es Arbeitslose, zum Teil polizeilich<br />

vorher gar nicht in Erscheinung getretene Einzelpersonen oder Kleinstgruppen<br />

aus dem Grenzgebiet, die sich dort ihre Ortskenntnis zu Nutze machen.<br />

Zum Teil sind das aber auch Taxifahrer, die im Landesinneren unregistriert Eingereiste<br />

als Fahrgäste hatten. Oder es sind selbst Flüchtlinge, die den Transport<br />

von Pässen oder Geld für die anderen der Reisegruppe übernommen haben<br />

und dann auf dieser Grundlage angeklagt werden. Zum Teil sind es auch im<br />

Landesinneren völlig legal lebende Zuwanderer, die aufgrund von persönlichen<br />

Kontakten aus der Vergangenheit als Anlaufpunkte für unregistriert Eingereiste<br />

dienen, ohne mit der Reise selbst etwas zu tun gehabt zu haben. Auch für<br />

die oft behauptete Verquickung von Fluchthilfe und Drogenhandel gibt es keine<br />

stichhaltigen Anhaltspunkte. Uns ist trotz unserer jahrelangen intensiven<br />

Recherchetätigkeit kein einziger solcher Fall zur Kenntnis gekommen.<br />

Werden Flüchtlinge beim heimlichen Grenzübertritt festgenommen, erfolgt<br />

in aller Regel die direkte Abschiebung innerhalb von 48 Stunden. Vorher werden<br />

sie verhört, um den Fluchtweg zu ermitteln und um eventuelles Belastungsmaterial<br />

für Schlepperprozesse zu sammeln. Manchmal werden so genannte<br />

Sicherheitseinbehalte vorgenommen, d.h. den Flüchtlingen werden Geld und<br />

Wertgegenstände abgenommen, um so die Haft- und Abschiebekosten zu refinanzieren.<br />

Die Abschiebungen erfolgen dabei anders als etwa bei abgelehnten<br />

Asylbewerbern, also nicht direkt ins Herkunftsland, sondern in die Transitländer.<br />

Im Fall der deutschen Ostgrenze also nach Polen und in die Tschechische Republik.<br />

Um hierbei einen reibungslosen Ablauf zu sichern, wurden 1993 und 1995<br />

Rückübernahmeabkommen mit Polen und der Tschechischen Republik geschlossen,<br />

in denen diese sich verpflichten, nicht nur eigene Staatsbürger, sondern<br />

auch Drittstaatler ohne Visum, wenn diese das jeweilige Land als Transitland auf<br />

dem Weg nach Deutschland durchquert haben, zurückzunehmen.<br />

Die Kooperation von BGS und den polnischen bzw. tschechischen Grenzorganen<br />

62

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!