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1980 haben wir keine Fremdenprobleme gehabt. Seit 1980, als die Welt sich rundherum<br />

veränderte, änderte sich auch für uns die Situation. Der iranisch-irakische<br />

Krieg, die tamilischen Aufstände in Sri Lanka, die Probleme in Nahost, die eine<br />

Menge von staatenlosen Palästinensern auf den „Flüchtlingsmarkt“ geworfen haben,<br />

haben uns in eine ganz penible Situation gebracht. Diese Situation wurde<br />

durch ein neues Ausländerzulassungsgesetz 1984 geregelt, ein Gesetz, das wirklich<br />

ein gutes Stück humanistische und völkerrechtliche Arbeit gewesen ist. Darin<br />

wurde die Zulassung als Asylbewerber garantiert. Man hatte sogar ein Asylrecht,<br />

dass nicht nur im Sinne der Flüchtlingskonvention aufgebaut war, sondern auch –<br />

wir nennen dies – „ähnliche Begründungen“ enthielt. Selbstverständlich hat diese<br />

Situation das idyllische Bild der aufgeschlossenen und gastfreundlichen Dänen<br />

gestört. Es ist eben schwierig, wenn man so eine kleine homogene Gesellschaft<br />

geschaffen hat, mit Wohlstand und Sozialfürsorge, und dann steht plötzlich eine<br />

somalische Familie mit zwei Frauen und fünf Kindern vor der Tür und fragt, ob es<br />

auch für sie Platz gibt. Das hat bei uns in Dänemark gewisse institutionelle Rassismen<br />

oder negative Diskriminierungen spürbar gemacht. Einer der ersten Fälle<br />

war der einer tamilischen Familienzusammenführung 1988, wo der Justizminister<br />

bewusst den Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung für tamilische Asylbewerber<br />

unterdrückt hat. Dies war gesetzwidrig und vier Jahre später kassierte<br />

der Minister dafür eine Freiheitsstrafe. Was aber bei diesem Fall interessant war,<br />

ist, dass man sich politisch geteilt hat – über eine einfache juristische Frage.<br />

Wenn die Gesetzgebung klar ist, dann muss die Folge auch dementsprechend sein<br />

und ganz bestimmte Rechtsfolgen sind einzuräumen. Hier wurde aber diskutiert,<br />

ob der Justizminister nicht die Interessen einer Mehrheit der Wählerschaft wahrgenommen<br />

hätte. Selbstverständlich war diese Argumentation dem Reichsgericht<br />

nicht plausibel, aber trotzdem lief die Diskussion darauf hinaus, ob er nicht als<br />

Verwalter dieser Gesetzgebung gewisse politisch legitime Interessen vertreten<br />

hätte. Seit 1991 ist diese Gesetzgebung für die Zulassung von Ausländern in Dänemark<br />

76 mal verschärft worden, besonders die Familienzusammenführungsbestimmungen<br />

sind verschärft worden.<br />

Das nächste Beispiel ist das erste Integrationsgesetz, in dem geschrieben<br />

steht, dass Flüchtlinge und andere Einwanderer niedrigere Unterhaltsgelder haben<br />

sollten als dänische, was eine Verletzung der UN-Flüchtlingskonvention ist.<br />

Darin steht geschrieben, dass sie genauso wie die Einwohner des Empfängerlandes<br />

behandelt werden sollen.<br />

Und dann gibt es da noch die Wirklichkeit der etwas zähen und verzögernden<br />

Sachbearbeitung, beispielsweise bei der Staatsbürgerschaft. In Dänemark<br />

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