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1980 haben wir keine Fremdenprobleme gehabt. Seit 1980, als die Welt sich rundherum<br />
veränderte, änderte sich auch für uns die Situation. Der iranisch-irakische<br />
Krieg, die tamilischen Aufstände in Sri Lanka, die Probleme in Nahost, die eine<br />
Menge von staatenlosen Palästinensern auf den „Flüchtlingsmarkt“ geworfen haben,<br />
haben uns in eine ganz penible Situation gebracht. Diese Situation wurde<br />
durch ein neues Ausländerzulassungsgesetz 1984 geregelt, ein Gesetz, das wirklich<br />
ein gutes Stück humanistische und völkerrechtliche Arbeit gewesen ist. Darin<br />
wurde die Zulassung als Asylbewerber garantiert. Man hatte sogar ein Asylrecht,<br />
dass nicht nur im Sinne der Flüchtlingskonvention aufgebaut war, sondern auch –<br />
wir nennen dies – „ähnliche Begründungen“ enthielt. Selbstverständlich hat diese<br />
Situation das idyllische Bild der aufgeschlossenen und gastfreundlichen Dänen<br />
gestört. Es ist eben schwierig, wenn man so eine kleine homogene Gesellschaft<br />
geschaffen hat, mit Wohlstand und Sozialfürsorge, und dann steht plötzlich eine<br />
somalische Familie mit zwei Frauen und fünf Kindern vor der Tür und fragt, ob es<br />
auch für sie Platz gibt. Das hat bei uns in Dänemark gewisse institutionelle Rassismen<br />
oder negative Diskriminierungen spürbar gemacht. Einer der ersten Fälle<br />
war der einer tamilischen Familienzusammenführung 1988, wo der Justizminister<br />
bewusst den Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung für tamilische Asylbewerber<br />
unterdrückt hat. Dies war gesetzwidrig und vier Jahre später kassierte<br />
der Minister dafür eine Freiheitsstrafe. Was aber bei diesem Fall interessant war,<br />
ist, dass man sich politisch geteilt hat – über eine einfache juristische Frage.<br />
Wenn die Gesetzgebung klar ist, dann muss die Folge auch dementsprechend sein<br />
und ganz bestimmte Rechtsfolgen sind einzuräumen. Hier wurde aber diskutiert,<br />
ob der Justizminister nicht die Interessen einer Mehrheit der Wählerschaft wahrgenommen<br />
hätte. Selbstverständlich war diese Argumentation dem Reichsgericht<br />
nicht plausibel, aber trotzdem lief die Diskussion darauf hinaus, ob er nicht als<br />
Verwalter dieser Gesetzgebung gewisse politisch legitime Interessen vertreten<br />
hätte. Seit 1991 ist diese Gesetzgebung für die Zulassung von Ausländern in Dänemark<br />
76 mal verschärft worden, besonders die Familienzusammenführungsbestimmungen<br />
sind verschärft worden.<br />
Das nächste Beispiel ist das erste Integrationsgesetz, in dem geschrieben<br />
steht, dass Flüchtlinge und andere Einwanderer niedrigere Unterhaltsgelder haben<br />
sollten als dänische, was eine Verletzung der UN-Flüchtlingskonvention ist.<br />
Darin steht geschrieben, dass sie genauso wie die Einwohner des Empfängerlandes<br />
behandelt werden sollen.<br />
Und dann gibt es da noch die Wirklichkeit der etwas zähen und verzögernden<br />
Sachbearbeitung, beispielsweise bei der Staatsbürgerschaft. In Dänemark<br />
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