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den alten und neuen Bundesländern. Das führt dazu, dass nicht wenige eine<br />

klammheimliche Freude an der zunehmenden Fremdenfeindlichkeit in der BRD<br />

empfi nden.<br />

Die Zeit erlaubt es nicht, ausführlich auf alle Seiten des Phänomens Rechtsextremismus<br />

in und aus der Mitte der Gesellschaft einzugehen. Dennoch möchte<br />

ich hier auf zwei wichtige Bereiche aufmerksam machen.<br />

Äußerst deutlich fallen solche Tendenzen und Erscheinungen eines individuellen<br />

und strukturellen Rassismus und somit einer Begünstigung des Rechtsextremismus<br />

immer wieder in staatlichen Verwaltungen von der Bundesebene bis<br />

zu den Gemeinden, in Teilen der Justiz sowie bei der Polizei und Bundeswehr<br />

auf. Über seine Erfahrungen um Empfindungen in dieser Hinsicht schreibt der<br />

in Berlin-Lichtenberg wohnende 37-jährige Pakistani Mazhar: „Angst vor Rassismus<br />

und den Rechten, die auf der Straße gehen und Bomberjacken tragen, habe<br />

ich am allerwenigsten. Das sind Holzköpfe. Wenn ich sie sehe, kann ich auf die<br />

andere Straßenseite wechseln. Aber vor den Leuten, die hinter Schreibtischen<br />

sitzen, die ganz normal aussehen, die man nicht in irgendwelche Schubladen<br />

schieben kann, vor denen habe ich viel mehr Angst. Manchmal sind die Handlungsweisen<br />

genauso verletzend wie rechte körperliche Gewalt. Nur: Seelische<br />

Verletzungen heilen schwerer.“ Manche Kommunalpolitiker gehen sogar so weit,<br />

eine antifaschistische Betätigung ihrer Angestellten als eine Verletzung der<br />

staatlichen Neutralität zu verbieten. Dass sie dabei alle Verfassungsverpflichtungen<br />

zur Verteidigung der Demokratie verletzen, kommt ihnen dabei nicht in<br />

den Sinn.<br />

Zunehmende Befürchtungen hinsichtlich einer Begünstigung des Rechtsextremismus<br />

gibt es auch gegenüber Teilen der Justiz. Hier hat sich in den letzten<br />

Jahren ein deutlicher Rechtsruck vollzogen. Mehr und mehr bekommen offen<br />

bekennende Neonazis richterlichen Schutz für ihre martialischen Aufmärsche;<br />

durch höchst richterliche Entscheidung des BGH darf in der BRD die Abtreibung<br />

menschlicher Föten mit dem furchtbaren Verbrechen des Holocaust der Nazis<br />

am jüdischen Volk gleichgesetzt werden. Der Einfallsreichtum mancher Richter,<br />

Staatsanwälte und Strafverteidiger zur Bagatellisierung ist beinahe grenzenlos.<br />

Ohne Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten werden neonazistische Gewalttäter<br />

zu Minimalstrafen und das oftmals auf Bewährung verurteilt. Bei einem<br />

Berliner Oberstaatsanwalt sind offensichtliche Mordtaten von Neonazis<br />

einfach nur auf eine „Lust an Gewalt“ zurückzuführen. Nicht umsonst sprach<br />

deshalb der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel,<br />

die Mahnung aus, dass er angesichts der vielen Urteile von Gerichten der BRD<br />

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