19.11.2014 Aufrufe

GAP-JOURNAL 2012/13 - AFA

GAP-JOURNAL 2012/13 - AFA

GAP-JOURNAL 2012/13 - AFA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Tina Laaber<br />

Das AllgemeinePensionsgesetzt(APG)2005 —Eine<br />

versicherungsmathematische Analyse<br />

Das Allgemeine Pensionsgesetzt2005 (APG)–Ein kurzer Überblick überden<br />

Gesetzestext<br />

Basis dieses Abschnitts ist das Allgemeine Pensionsgesetz mit Stand 16. April 20<strong>13</strong>.<br />

Das österreichische Pensionssystem wurde 2005 mit der Einführung des Allgemeinen<br />

Pensionsgesetzes reformiert und regelt das Pensionskonto, den Anspruch und das Ausmaß<br />

der Alterspension sowie der Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-<br />

und Hinterbliebenenpension für alle Versicherten laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz<br />

(ASVG), Gewerblichem Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Bundesgesetz<br />

über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG) und<br />

Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), die nach dem 1.1.1955 geboren sind.<br />

Berechtigt für eine Pension ist jede versicherte Person nach Vollendung des 65. Lebensjahres,<br />

die zumindest 180 Versicherungsmonate hat. Zusätzlich gibt esnoch die<br />

Korridorpension (Pension unter bestimmten Voraussetzungen mit 62. Lebensjahr möglich),die<br />

Schwerarbeiterpension (Pensionsantritt unter bestimmten Voraussetzungen mit<br />

60. Lebensjahr möglich) sowie diverse Übergangsregelungen. Für jede Person, die in<br />

diese Regelung fällt, hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger ein Pensionskonto<br />

einzurichten. Dieses Pensionskonto erhöht sich jedes Jahr um1,78% der Beitragsgrundlage<br />

und wird gemeinsam mit den bereits erhaltenen Gutschriften aufgewertet.<br />

Der Faktor für die Aufwertung wird jährlich imASVG §108a festgelegt und ermittelt<br />

sich aus der Erhöhung der durchschnittlichen Beitragsgrundlage des<br />

drittvorhergehenden Jahres im Vergleich des vorletzten Jahres. Die Erhöhung entspricht<br />

damit dem Anstieg der Beitragsgrundlage. Für 2009 beträgt dieser Multiplikator 1,025.<br />

Die Parallelrechnung laut APG ermittelt dann die Höhe der Pension für alle nach dem<br />

31.12.1954 geborenen. Die Gesamtpension setzt sich zusammen aus einem Teil laut<br />

APG für den Zeitraum ab1.1.2005 sowie einem Teil laut Altpensionsystem. Bei Personen,<br />

die nur Versicherungszeiten nach dem 1.1.2005 haben, gilt nur das APG. Laut<br />

APG wird das Bruttomonatseinkommen mit 14 multipliziert und davon 1,78% genommen.<br />

Dies ergibt dann den Anteil für das entsprechende Jahr. Für die Altpension wird<br />

nach der entsprechenden Rechtslage vorgegangen. (RIS 1)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!