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GAP-JOURNAL 2012/13 - AFA

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AMS unterstützt, leisten aber auch einen gewissen Eigenbeitrag. (vgl. BMASK 2011,<br />

S. 37ff)<br />

Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte versuchen ebenfalls die Integrationschancen<br />

von Problemgruppen zu verbessern. Diese Projekte, die eine temporäre Beschäftigungsmöglichkeit<br />

schaffen, sollen entweder einen Umstieg inein Unternehmen durch<br />

zuvor gezeigte Arbeitsfähigkeit oder einen Verbleib bei dem Unternehmen, welches die<br />

Tätigkeit aufgrund von Förderungen anbietet, ermöglichen. Im Gegensatz zuSÖB steht<br />

hier das Beschäftigen an sich im Vordergrund und die Finanzierung ist umfangreicher,<br />

weshalb GBP nicht notwendigerweise einen Eigenerlös erwirtschaften müssen. (vgl.<br />

BMASK2011, S. 50ff)<br />

Auch diese Maßnahmen haben ihre offenen Fragen. Beispielsweise gibt esPersonengruppen,<br />

die sich möglicherweise nie wieder indie reguläre Arbeitswelt integrieren lassen.<br />

Die Qualifikationserfordernisse am Arbeitsmarkt steigen an und es bleibt fraglich,<br />

ob man diese so ohne weiteres nachholen kann, sollte man bereits eine gewisse Zeit<br />

außerhalb der Arbeitswelt stehen. Esist zu beachten, dass solche Maßnahmen nur für<br />

eine relativ kleine Gruppe anwendbar sind und somit andere Instrumente sehr wichtig<br />

bleiben.<br />

BedarfsorientierteMindestsicherung<br />

Abschließend möchte ich hier noch einen kleinen Überblick über die Rolle der Bedarfsorientierten<br />

Mindestsicherung (BOM) geben. Die konkrete Regelung, wann man bezugsberechtigt<br />

ist und wann nicht, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, deshalb<br />

gehen ich „nur“auf die Bedeutung in derArbeitsmarktpolitik ein.<br />

Einerseits ist die BOM selbstverständlich ein soziales Sicherheitsnetz, welches in der<br />

jetzigen Form umfangreicher ausgestaltet ist als die frühere reine Sozialhilfe. Es ist<br />

jedoch zubeachten, dass keine Wahlfreiheit zwischen dem Bezug der BOM und der<br />

Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besteht. Solange man als arbeitsfähige Person gezählt<br />

wird, muss man auch eine Bereitschaft zum Einsatz seiner Arbeitskraft vorweisen.<br />

Hierbei muss man jede zumutbare Tätigkeit ausüben. Sollte man sich nachweislich verweigern,<br />

kann die BOM sogar bis zur Hälfte gekürzt werden. (vgl. help.gv.at 20<strong>13</strong>)<br />

Diese Kürzung könnte inder Folge für viele Betroffene ein noch tieferes Absacken<br />

(z.B.: Obdachlosigkeit) innerhalb der sozialen Ordnung, bedeuten. Andiesem Punkt<br />

kommen wir auch zu möglichen Kritikpunkten. Diese Regelung könnte dazu führen,<br />

dass Langzeitarbeitslose zu einem reinen Aushilfskräftepool verkommen und als billige

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