RS1_Machbarkeitsstudie_web
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Schritte zur Realisierung 05<br />
03<br />
können. Auch im Zusammenhang mit der Übernahme von<br />
Baulastträgerschaften des <strong>RS1</strong> durch das Land ist die<br />
Differenzierung zwischen der Baulast auf freien Strecken<br />
und den Ortsdurchfahrten relevant.<br />
Die Strecke des <strong>RS1</strong> berührt eine Vielzahl unterschiedlicher<br />
öffentlicher Straßenkategorien und damit unterschiedliche<br />
Baulastträger von Bund, Land, Kreis und<br />
Gemeinden, teilweise auch anderer Baulastträger. Der<br />
größte Teil des <strong>RS1</strong> verläuft über Abschnitte, die – auch<br />
aufgrund der Größe der Städte in der Metropole Ruhr<br />
– überwiegend in Baulast der Städte liegen. Für die<br />
Abschnitte mit selbstständigen Radwegen gilt dies nicht<br />
überall. Teilweise liegen Baulasten beim Regionalverband<br />
Ruhr (RVR), teilweise beim Bund (Bahntrassen<br />
der Deutschen Bahn oder der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />
des Bundes (WSV) auf dem Kanaluferabschnitt<br />
von Bergkamen bis Hamm). Auf einigen Abschnitten<br />
liegen bereits Gestattungsverträge zur Nutzung als Radund<br />
Gehwege vor, die die Verkehrssicherungspflicht auf<br />
die Städte oder den RVR übertragen.<br />
Förderung des Radwegebaus in Nordrhein-Westfalen<br />
Das Land Nordrhein-Westfalen engagiert sich bereits seit<br />
vielen Jahren bei der Förderung des Radverkehrs und<br />
im Radwegebau. Bereits heute könnten in Nordrhein-<br />
West falen Radschnellwege aus den Förderprogrammen<br />
finanziert werden. Im Jahr 2013 gab es erstmals ein zweigeteiltes<br />
Förderprogramm Stadtverkehr, das „Programm<br />
zur Förderung des kommunalen Straßenbaus und der Nahmobilität<br />
2013“. Es wurde dabei unterschieden zwischen<br />
den Finanzzuweisungen des Bundes für das Land NRW<br />
auf Grundlage des Entflechtungsgesetzes sowie eigenen<br />
Haushaltsmitteln des Landes zur Förderung der Nahmobilität.<br />
Die Förderung der Nahmobilität erfolgte 2013<br />
nach den seit 2009 eingeführten Förderrichtlinien für den<br />
kommunalen Straßenbau. Für das Jahr 2014 ist eine neue<br />
Förderrichtlinie für die Nahmobilitätsförderung angekündigt.<br />
Nach der bestehenden Förderrichtlinie konnten<br />
u.a. verkehrswichtige Straßen, Straßen im kommunalen<br />
Netz sowie Maßnahmen des landesweiten Radwegenetzes<br />
oder auch Fahrradstraßen bis zu 75 % gefördert werden.<br />
Hierbei musste es sich um Investitionen handeln,<br />
Unterhaltung und Instandsetzung sind ausgeschlossen.<br />
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über den<br />
entsprechenden Haushaltstitel des BMVI Radwege an<br />
Bundeswasserstraßen zu finanzieren. Hierzu sind Ausbauanträge<br />
beim zuständigen Referat des BMVI zu stellen.<br />
In den vergangenen Jahren sind eine Vielzahl von Radverkehrsprojekten<br />
in der Region aus dem Ökologieprogramm<br />
Emscher-Lippe (Öpel) finanziert worden. Die Mittel<br />
stammen aus dem EU-Fonds für regionale Entwicklung.<br />
Der Förderanteil betrug 80 %, während in der Regel vom<br />
RVR 20 % Eigenanteil aufgebracht wurden.<br />
Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen<br />
Im „Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der<br />
Nahmobilität“ aus dem Jahr 2012 sind Radschnellwege<br />
einer von zehn Bausteinen zur Förderung der Nahmobilität.<br />
Das Land hat daraus resultierend, gemeinsam<br />
mit Verbänden und Experten, einen Kriterienkatalog für<br />
Radschnellwege erarbeitet. Dort sind Qualitäts kriterien<br />
definiert, an deren Umsetzungen sich zukünftige Radschnellwege<br />
messen lassen müssen. Gleichzeitig ist<br />
davon auszugehen, dass zukünftige Förderbewilligungen<br />
von Radschnellwegen abhängig von der Einhaltung eben<br />
dieser Kriterien sind. Dies gilt sowohl für die 2013 über<br />
einen Planungswettbewerb ausgewählten fünf Radschnellwegeprojekte<br />
in NRW als auch für den Radschnellweg<br />
Ruhr, der sich aufgrund der Bundesförderung für die<br />
<strong>Machbarkeitsstudie</strong> nicht am Wettbewerb beteiligt hat.<br />
Die Sieger des Wettbewerbs werden mit 80 % der Kosten<br />
für eine <strong>Machbarkeitsstudie</strong> und die Ausführungsplanung<br />
vom Land gefördert.<br />
Zentrale Trägerschaft und Finanzierung des <strong>RS1</strong><br />
Die Übernahme des <strong>RS1</strong> in die Baulastträgerschaft des<br />
Bundes und/oder des Landes wird als Ziel gesetzt. Mehrere<br />
Beteiligte sehen dies als Voraussetzung für die Umsetzung;<br />
anders ist der <strong>RS1</strong> als verkehrspolitisches Leitprojekt<br />
mit Modellcharakter für weitere Radschnellwege<br />
kaum umsetzbar. Dies widerspricht allerdings der derzeit<br />
bestehenden grundgesetzlich geregelten Aufteilung der<br />
<strong>Machbarkeitsstudie</strong> <strong>RS1</strong> - Radschnellweg Ruhr<br />
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