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RS1_Machbarkeitsstudie_web

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Schritte zur Realisierung 05<br />

03<br />

können. Auch im Zusammenhang mit der Übernahme von<br />

Baulastträgerschaften des <strong>RS1</strong> durch das Land ist die<br />

Differenzierung zwischen der Baulast auf freien Strecken<br />

und den Ortsdurchfahrten relevant.<br />

Die Strecke des <strong>RS1</strong> berührt eine Vielzahl unterschiedlicher<br />

öffentlicher Straßenkategorien und damit unterschiedliche<br />

Baulastträger von Bund, Land, Kreis und<br />

Gemeinden, teilweise auch anderer Baulastträger. Der<br />

größte Teil des <strong>RS1</strong> verläuft über Abschnitte, die – auch<br />

aufgrund der Größe der Städte in der Metropole Ruhr<br />

– überwiegend in Baulast der Städte liegen. Für die<br />

Abschnitte mit selbstständigen Radwegen gilt dies nicht<br />

überall. Teilweise liegen Baulasten beim Regionalverband<br />

Ruhr (RVR), teilweise beim Bund (Bahntrassen<br />

der Deutschen Bahn oder der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />

des Bundes (WSV) auf dem Kanaluferabschnitt<br />

von Bergkamen bis Hamm). Auf einigen Abschnitten<br />

liegen bereits Gestattungsverträge zur Nutzung als Radund<br />

Gehwege vor, die die Verkehrssicherungspflicht auf<br />

die Städte oder den RVR übertragen.<br />

Förderung des Radwegebaus in Nordrhein-Westfalen<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen engagiert sich bereits seit<br />

vielen Jahren bei der Förderung des Radverkehrs und<br />

im Radwegebau. Bereits heute könnten in Nordrhein-<br />

West falen Radschnellwege aus den Förderprogrammen<br />

finanziert werden. Im Jahr 2013 gab es erstmals ein zweigeteiltes<br />

Förderprogramm Stadtverkehr, das „Programm<br />

zur Förderung des kommunalen Straßenbaus und der Nahmobilität<br />

2013“. Es wurde dabei unterschieden zwischen<br />

den Finanzzuweisungen des Bundes für das Land NRW<br />

auf Grundlage des Entflechtungsgesetzes sowie eigenen<br />

Haushaltsmitteln des Landes zur Förderung der Nahmobilität.<br />

Die Förderung der Nahmobilität erfolgte 2013<br />

nach den seit 2009 eingeführten Förderrichtlinien für den<br />

kommunalen Straßenbau. Für das Jahr 2014 ist eine neue<br />

Förderrichtlinie für die Nahmobilitätsförderung angekündigt.<br />

Nach der bestehenden Förderrichtlinie konnten<br />

u.a. verkehrswichtige Straßen, Straßen im kommunalen<br />

Netz sowie Maßnahmen des landesweiten Radwegenetzes<br />

oder auch Fahrradstraßen bis zu 75 % gefördert werden.<br />

Hierbei musste es sich um Investitionen handeln,<br />

Unterhaltung und Instandsetzung sind ausgeschlossen.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über den<br />

entsprechenden Haushaltstitel des BMVI Radwege an<br />

Bundeswasserstraßen zu finanzieren. Hierzu sind Ausbauanträge<br />

beim zuständigen Referat des BMVI zu stellen.<br />

In den vergangenen Jahren sind eine Vielzahl von Radverkehrsprojekten<br />

in der Region aus dem Ökologieprogramm<br />

Emscher-Lippe (Öpel) finanziert worden. Die Mittel<br />

stammen aus dem EU-Fonds für regionale Entwicklung.<br />

Der Förderanteil betrug 80 %, während in der Regel vom<br />

RVR 20 % Eigenanteil aufgebracht wurden.<br />

Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen<br />

Im „Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der<br />

Nahmobilität“ aus dem Jahr 2012 sind Radschnellwege<br />

einer von zehn Bausteinen zur Förderung der Nahmobilität.<br />

Das Land hat daraus resultierend, gemeinsam<br />

mit Verbänden und Experten, einen Kriterienkatalog für<br />

Radschnellwege erarbeitet. Dort sind Qualitäts kriterien<br />

definiert, an deren Umsetzungen sich zukünftige Radschnellwege<br />

messen lassen müssen. Gleichzeitig ist<br />

davon auszugehen, dass zukünftige Förderbewilligungen<br />

von Radschnellwegen abhängig von der Einhaltung eben<br />

dieser Kriterien sind. Dies gilt sowohl für die 2013 über<br />

einen Planungswettbewerb ausgewählten fünf Radschnellwegeprojekte<br />

in NRW als auch für den Radschnellweg<br />

Ruhr, der sich aufgrund der Bundesförderung für die<br />

<strong>Machbarkeitsstudie</strong> nicht am Wettbewerb beteiligt hat.<br />

Die Sieger des Wettbewerbs werden mit 80 % der Kosten<br />

für eine <strong>Machbarkeitsstudie</strong> und die Ausführungsplanung<br />

vom Land gefördert.<br />

Zentrale Trägerschaft und Finanzierung des <strong>RS1</strong><br />

Die Übernahme des <strong>RS1</strong> in die Baulastträgerschaft des<br />

Bundes und/oder des Landes wird als Ziel gesetzt. Mehrere<br />

Beteiligte sehen dies als Voraussetzung für die Umsetzung;<br />

anders ist der <strong>RS1</strong> als verkehrspolitisches Leitprojekt<br />

mit Modellcharakter für weitere Radschnellwege<br />

kaum umsetzbar. Dies widerspricht allerdings der derzeit<br />

bestehenden grundgesetzlich geregelten Aufteilung der<br />

<strong>Machbarkeitsstudie</strong> <strong>RS1</strong> - Radschnellweg Ruhr<br />

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