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RS1_Machbarkeitsstudie_web

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Planungs- und Gestaltungshandbuch 06<br />

05<br />

Während die Anzahl der Querungen von Fuß- und Radwegen<br />

noch nicht genau feststeht, kann die Anzahl der<br />

Querungsstellen mit dem übrigen Verkehrsnetz gut<br />

abgeschätzt werden.<br />

Nimmt man die reinen Fußgängerquerungen und Verknüpfungen<br />

mit den Rad- und Fußwegenetz aus, verbleiben<br />

144 niveaugleiche Querungen/Knoten. Dabei entfallen<br />

zwei auf Querungen von Anschlussgleisen.<br />

An 92 Querungen kann der Radverkehr bevorrechtigt<br />

werden. Davon allein 71-mal im Zuge von Fahrradstraßen<br />

in Tempo-30-Zonen und 21-mal im Zuge der selbstständigen<br />

Führung.<br />

35-mal ist die Gleichberechtigung des Radschnellweges<br />

möglich, wobei es sich um Kreisverkehre (2), Minikreisel<br />

(6) und Rechts-vor-links-Regelungen handelt.<br />

In 15 Fällen ist der Radverkehr wartepflichtig. Wobei<br />

in 8 Fällen eine Überquerungshilfe ausreicht und für<br />

die übrigen 7 Knoten und Überquerungsstellen eine<br />

Signalisierung vorgeschlagen wird.<br />

<strong>Machbarkeitsstudie</strong> <strong>RS1</strong> - Radschnellweg Ruhr<br />

197

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