RS1_Machbarkeitsstudie_web
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Schritte zur Realisierung 05<br />
03<br />
Landesstraßen gemäß derzeitigem Straßen- und Wegegesetz<br />
auf Radschnellwege bzw. Landesradwege erscheint<br />
nicht angemessen. Von besonderer Bedeutung sind hier<br />
die o.g. technisch aufwändigen Sonderbauwerke, Führungsformen<br />
bzw. Ausbaustandards, die deutlich über den<br />
üblichen Standard einer kommunalen Radwegeverbindung<br />
hinausgehen. Allerdings sind gerade die zahlreichen<br />
Führungen im vorhandenen Straßenraum die preiswertesten<br />
Streckenabschnitte. Umgekehrt besteht die Gefahr,<br />
dass die Kostenübernahme allein bei Außerortsstrecken<br />
zu einer Fehlförderung führt, weil Radschnellwegverbindungen<br />
eher in Randbereiche gelegt werden.<br />
Empfohlen wird die Einrichtung eines gemeinsamen<br />
Arbeitskreises, bestehend aus den Kommunen, dem Land,<br />
dem Bund und dem RVR, dessen Aufgabe es sein soll,<br />
diese Finanzierungsmöglichkeiten anhand bestehender<br />
Fördertöpfe oder noch zu entwickelnder Fördertatbestände<br />
bundes-, landes- sowie ressortübergreifend zu<br />
erarbeiten. Dabei wird auch zu diskutieren sein über die<br />
Finanzierung, Verantwortlichkeiten und Sicherstellung<br />
beispielsweise des Winterdienstes oder der Unterhaltung<br />
des Wegweisungssystems. Die Kosten sind vom<br />
Baulastträger zu tragen, die Dienstleistung kann jedoch<br />
von Dritten erbracht werden. Dazu ist im Arbeitskreis zu<br />
diskutieren, ob nach der Bauzeit des <strong>RS1</strong> eine Betreibergesellschaft<br />
zu gründen wäre, die die weiteren notwendigen<br />
Arbeiten koordiniert. Diese Aufgabe könnte der RVR<br />
bei entsprechender finanzieller und personeller Ausstattung<br />
übernehmen oder eine zu gründende Gesellschaft als<br />
GmbH oder Genossenschaft. Gesellschafter könnten der<br />
RVR, die Kommunen und der Landesbetrieb Straßenbau<br />
Nordrhein-Westfalen sein.<br />
Wie kreatives und engagiertes Vorgehen zur Umsetzung<br />
eines solchen Projekts aussehen kann, in dem Fall mit<br />
sehr viel bürgerschaftlichem Engagement, zeigt das<br />
Beispiel der Nordbahntrasse in Wuppertal, wo kommunale<br />
Gelder, Landes-, Bundes- und EU-Mittel sowie<br />
Gelder durch Sponsoren für ein Rad- und Gehwegprojekt<br />
aufgebracht werden. Insgesamt handelt es sich um eine<br />
Summe von 20 Mio. Euro und jährliche Unterhaltungskosten<br />
von ca. 200.000 Euro. Auch in der Metropole Ruhr<br />
liegen Erfahrungen in der konzeptionell begründeten<br />
Mittelakquisition vor, wie die RVR-Projekte im Rahmen<br />
der Umsetzung des Handlungsprogramms zum regionalen<br />
Radwegenetz belegen.<br />
Anknüpfungspunkte für weiteres finanzielles Engagement<br />
für den <strong>RS1</strong> in der Region können der Erweiterungsantrag<br />
zum Welterbe Zollverein und die industrielle Kulturlandschaft<br />
Ruhrgebiet mit der Rheinischen Bahn (siehe<br />
Kap. 09, S. 318), die KlimaExpo „Metropole Ruhr 2022 –<br />
Klima. Wandel. Stadt.“ oder auch die Bewerbung für die<br />
Internationale Gartenausstellung IGA 2027 sein.<br />
Als nationales und internationales Referenz- und Modellprojekt<br />
für einen Radschnellweg in einer polyzentrischen<br />
Städteregion ist eine Förderung seitens des Bundes<br />
für dieses ambitionierte Projekt wünschenswert. Der<br />
<strong>RS1</strong> benötigt mit seiner deutschlandweiten und auch<br />
im internationalen Maßstab besonderen Strahlkraft zur<br />
Förderung der Radverkehrsinfrastruktur besondere und<br />
kreative Lösungen zu seiner Finanzierung.<br />
<strong>Machbarkeitsstudie</strong> <strong>RS1</strong> - Radschnellweg Ruhr<br />
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