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RS1_Machbarkeitsstudie_web

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Schritte zur Realisierung 05<br />

03<br />

Landesstraßen gemäß derzeitigem Straßen- und Wegegesetz<br />

auf Radschnellwege bzw. Landesradwege erscheint<br />

nicht angemessen. Von besonderer Bedeutung sind hier<br />

die o.g. technisch aufwändigen Sonderbauwerke, Führungsformen<br />

bzw. Ausbaustandards, die deutlich über den<br />

üblichen Standard einer kommunalen Radwegeverbindung<br />

hinausgehen. Allerdings sind gerade die zahlreichen<br />

Führungen im vorhandenen Straßenraum die preiswertesten<br />

Streckenabschnitte. Umgekehrt besteht die Gefahr,<br />

dass die Kostenübernahme allein bei Außerortsstrecken<br />

zu einer Fehlförderung führt, weil Radschnellwegverbindungen<br />

eher in Randbereiche gelegt werden.<br />

Empfohlen wird die Einrichtung eines gemeinsamen<br />

Arbeitskreises, bestehend aus den Kommunen, dem Land,<br />

dem Bund und dem RVR, dessen Aufgabe es sein soll,<br />

diese Finanzierungsmöglichkeiten anhand bestehender<br />

Fördertöpfe oder noch zu entwickelnder Fördertatbestände<br />

bundes-, landes- sowie ressortübergreifend zu<br />

erarbeiten. Dabei wird auch zu diskutieren sein über die<br />

Finanzierung, Verantwortlichkeiten und Sicherstellung<br />

beispielsweise des Winterdienstes oder der Unterhaltung<br />

des Wegweisungssystems. Die Kosten sind vom<br />

Baulastträger zu tragen, die Dienstleistung kann jedoch<br />

von Dritten erbracht werden. Dazu ist im Arbeitskreis zu<br />

diskutieren, ob nach der Bauzeit des <strong>RS1</strong> eine Betreibergesellschaft<br />

zu gründen wäre, die die weiteren notwendigen<br />

Arbeiten koordiniert. Diese Aufgabe könnte der RVR<br />

bei entsprechender finanzieller und personeller Ausstattung<br />

übernehmen oder eine zu gründende Gesellschaft als<br />

GmbH oder Genossenschaft. Gesellschafter könnten der<br />

RVR, die Kommunen und der Landesbetrieb Straßenbau<br />

Nordrhein-Westfalen sein.<br />

Wie kreatives und engagiertes Vorgehen zur Umsetzung<br />

eines solchen Projekts aussehen kann, in dem Fall mit<br />

sehr viel bürgerschaftlichem Engagement, zeigt das<br />

Beispiel der Nordbahntrasse in Wuppertal, wo kommunale<br />

Gelder, Landes-, Bundes- und EU-Mittel sowie<br />

Gelder durch Sponsoren für ein Rad- und Gehwegprojekt<br />

aufgebracht werden. Insgesamt handelt es sich um eine<br />

Summe von 20 Mio. Euro und jährliche Unterhaltungskosten<br />

von ca. 200.000 Euro. Auch in der Metropole Ruhr<br />

liegen Erfahrungen in der konzeptionell begründeten<br />

Mittelakquisition vor, wie die RVR-Projekte im Rahmen<br />

der Umsetzung des Handlungsprogramms zum regionalen<br />

Radwegenetz belegen.<br />

Anknüpfungspunkte für weiteres finanzielles Engagement<br />

für den <strong>RS1</strong> in der Region können der Erweiterungsantrag<br />

zum Welterbe Zollverein und die industrielle Kulturlandschaft<br />

Ruhrgebiet mit der Rheinischen Bahn (siehe<br />

Kap. 09, S. 318), die KlimaExpo „Metropole Ruhr 2022 –<br />

Klima. Wandel. Stadt.“ oder auch die Bewerbung für die<br />

Internationale Gartenausstellung IGA 2027 sein.<br />

Als nationales und internationales Referenz- und Modellprojekt<br />

für einen Radschnellweg in einer polyzentrischen<br />

Städteregion ist eine Förderung seitens des Bundes<br />

für dieses ambitionierte Projekt wünschenswert. Der<br />

<strong>RS1</strong> benötigt mit seiner deutschlandweiten und auch<br />

im internationalen Maßstab besonderen Strahlkraft zur<br />

Förderung der Radverkehrsinfrastruktur besondere und<br />

kreative Lösungen zu seiner Finanzierung.<br />

<strong>Machbarkeitsstudie</strong> <strong>RS1</strong> - Radschnellweg Ruhr<br />

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