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RS1_Machbarkeitsstudie_web

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Ausgangssituation 02<br />

07<br />

Nutzungskonflikte mit Fußgängern, Hundeführern sowie Inline-Fahrern<br />

Aufgrund des zentralen Verlaufs durch die Ruhrgebietsstädte<br />

stellt der <strong>RS1</strong> nicht nur für den alltäglichen<br />

Rad verkehr einen attraktiven Teil der Infrastruktur<br />

dar. Anzu neh men ist, dass diese Ost-West-Verbindung<br />

zu min dest in Teilabschnitten auch von Fußgängern<br />

adaptiert wird. Insbesondere in stark verdichteten,<br />

urbanen Abschnitten des <strong>RS1</strong> (Innenstädte, innenstadtnahe<br />

gründerzeitliche Wohn- und Geschäftsviertel,<br />

Stadtteilzentren etc.), aber auch im Bereich von<br />

herausragenden Zielen wie z.B. dem Universitätsviertel<br />

Essen, der Halde Rheinelbe oder von Parkanlagen<br />

ist grundsätzlich die Inanspruchnahme des <strong>RS1</strong> durch<br />

Fußgänger zu erwarten. Darüber hinaus kann es gerade<br />

in urbanen Abschnitten mittlerer und hoher Dichte (z.B.<br />

Wohn gebiete wie Essen-Altendorf) zu Nutzungskonflikten<br />

kommen, beispielsweise beim Ausführen von Hunden, mit<br />

spielenden Kindern und Inlinefahrern.<br />

Auf Abschnitten, die im Freiraum geführt werden (Wald-/<br />

Wiesenflächen etc.), ist hingegen nur vereinzelt mit Fuß-<br />

gängern, insbesondere Spaziergängern sowie Joggern in<br />

den Feierabendstunden und an Wochenenden zu rechnen.<br />

Inliner bevorzugen Strecken mit möglichst wenig<br />

Steigung. Dieser Sport wird üblicherweise auf glatten<br />

Oberflächen wie Straßen, asphaltierten Wegen,<br />

Bürger steigen oder speziellen Plätzen ausgeübt. Für<br />

ihre Trainings einheiten sind die Freizeitradwege und<br />

Ufer wege (Ruhr, Baldeneysee, Kemnader See) im Ruhrgebiet<br />

gut geeignet und werden daher auch entsprechend<br />

intensiv durch sie genutzt.<br />

Inlineskater müssen den Gehweg oder Seitenstreifen<br />

benutzen, soweit vorhanden und benutzbar; für sie<br />

gelten die Regeln für Fußgänger. Durch ein Zusatzzeichen<br />

(Piktogramm) „Inlineskater frei“ können Inlineskaten<br />

und Rollschuhfahren auf der Fahrbahn oder dem Radweg<br />

zugelassen werden. Die Mitbenutzung des <strong>RS1</strong> durch Fußgänger<br />

ist aus mehreren Gründen problematisch. Oberste<br />

Priorität hat daher die Nutzertrennung – ein wesentlicher<br />

<strong>Machbarkeitsstudie</strong> <strong>RS1</strong> - Radschnellweg Ruhr<br />

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